Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 104-27 |
Titel: | Hornstein contra Hornstein; Streit um die Leibzucht einer Witwe |
Entstehungszeitraum: | 1674 - 1678 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 104, Nr. 22 |
Darin: | Heiratsvertrag zwischen Jakob Ernst von Hornstein und Veronika Rodt von Bußmannshausen, 1615 03 02 (Abschr.), fol. 53r-62v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hornstein, Veronika von, geb. Rodt von Bußmannshausen |
Beklagter/Antragsgegner: | Hornstein, Adam Bernhard von |
RHR-Agenten: | Klägerin: Tollet, Johann Theodor von (1675) Beklagter: Arnstein, Johann Christoph (Vollmacht, 1676 09 20, gedr. Ausf., fol. 86rv) |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Klägerin führt aus, ihr verstorbener Mann Jakob Ernst von Hornstein habe den Beklagten, den Sohn seines Bruders, als Universalerben eingesetzt. Sie habe sich 1654 mit dem Vormund des damals noch unmündigen Beklagten hinsichtlich ihres Witwenguts verglichen. Der Beklagte halte sich nicht an die Abmachungen, obwohl das aus Getreidelieferungen und Geldzahlungen bestehende Leibgedinge “ein so geringes” ausmache, dass “es auch nur zu eines handwerckhs weib unentbehrlicher leibs nahrung nit, geschweigens einer adelich dame standts gebührendten Underhalt” (fol. 3v) reiche. Der Beklagte erwidert u. a., die Klägerin habe sich mit Hilfe ihres Bruders, der Testamentsvollstrecker gewesen sei, in unrechtmäßiger Weise an dem Erbe ihres Mannes bereichert. Er beantragt hinsichtlich der Testamentsvollstreckung die Restitutio in integrum. Mit mehreren Anträgen des Klägeranwalts, die Akten inrotulieren zu lassen, läuft der Akt aus. |
Umfang: | Fol. 1-99 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287388 |
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