AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 104-29 Schussenried, Abt und Konsorten; Bitte, der vom Hofgerichts in Innsbruck einzurichtenden hornsteinischen "Inquisitions-, Separations-, Revocations- und Executionskommission" wegen möglicher forideklinatorischer Einreden der hornsteinischen Erben einen k

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 104-29
Titel:Schussenried, Abt und Konsorten; Bitte, der vom Hofgerichts in Innsbruck einzurichtenden hornsteinischen "Inquisitions-, Separations-, Revocations- und Executionskommission" wegen möglicher forideklinatorischer Einreden der hornsteinischen Erben einen kaiserlichen Vertreter beizugeben
Entstehungszeitraum:1687
Frühere Signaturen:Fasz. 104, Nr. 25
Darin:Urteile des: Schwäbischen Landgerichts von 1660 09 09, fol. 4r-9v, sowie 1668 01 10, fol. 10r-13v; Hofkammergerichts Innsbruck, 1687 02 18, fol. 14r-15v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Schussenried, Abt Tiberius von; Wiblingen, Abt Moritz von; Reichlin, Balthasar Ferdinand, Freiherr von Meldeck, alle hornsteinische Gläubiger
RHR-Agenten:Knoop, Arnold
Gegenstand - Beschreibung:Der Anwalt der Gläubiger führt aus, Balthasar von Hornstein habe seine adeligen Güter in "Zollerleuthen", Hornstein, Bingen, Aichen und "Streitberg" für 99.000 Gulden verschrieben. Bereits 1627 hätten die Gläubiger am kaiserlichen Landgericht in Schwaben wegen unterbliebener Zinszahlungen einen Prozess geführt. Dieser Prozess sei nach Balthasars Tod gegen dessen Erben fortgesetzt worden. Der Streit dauere nun schon 66 Jahre. Per Appellation sei die Sache auch an das Innsbrucker Hofgericht gelangt. Die von diesem angeordnete Kommission solle die Gläubigeransprüche auf die Einsetzung in die zum Teil auf andere Art belasteten, verschriebenen oder etwa auch als Heiratsgut vergebenen und ferner nicht in Allodial- und Lehngüter geschiedenen Gütern klären.
Entscheidungen:Wenn die Supplikanten anzeigen, ob und welche für die Vollstreckung der Gläubigerforderungen relevanten Güter außerhalb des landgerichtlichen Bezirks liegen, erfolgt weiterer Bescheid, 1687 05 27 (Verm.), fol. 16v.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287390
 

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