|
AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 106-1 Hohenstadt, Kirche, Pfleger contra Tetzlische Stiftung, Nürnberg; Streit um die Exekution eines Reichskammergerichtsurteils wegen der Zehntabgaben von Hohenstadt (Mittelfranken) und um die Reichszugehörigkeit bestimmter Zehntteile, 1701-1705 (Akt (Sammel
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 106-1 |
Titel: | Hohenstadt, Kirche, Pfleger contra Tetzlische Stiftung, Nürnberg; Streit um die Exekution eines Reichskammergerichtsurteils wegen der Zehntabgaben von Hohenstadt (Mittelfranken) und um die Reichszugehörigkeit bestimmter Zehntteile |
Entstehungszeitraum: | 1701 - 1705 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 105, Nr. 13 |
Darin: | Urteile des Reichskammergerichts zugunsten der Beklagten von: 1701 03 18, fol. 50v-51r; 1701 10 26, fol. 51v; 1702 04 07, fol. 52r; 1702 07 17, fol. 52v; 1703 07 20, fol. 167v; 1704 03 12, fol. 117r; Zulassung der Appellation zugunsten des Beklagten, 1614 10 04, fol. 53r; Auszüge aus den Kirchenrechnungen von Hohenstadt über Heuzehntabgaben 1504 bis 1511, fol. 54r; Kirchenrechnung, Michaelis 1555 bis Michaelis 1556, fol. 54v-55v; Schreiben des Markgrafen Christian Ernst von Brandenburg-Bayreuth: 1703 08 11 (Ausf.), fol. 58r-59v; 1704 07 07 (Ausf.), fol. 82r-88v; 1704 08 18 (Ausf.), fol. 03r-105v; Berichte des Kammerfiskals Franz Erasmus von Emmerich: 1704 03 10 (Ausf.), fol. 62r-67v; 1704 09 03 (Ausf.), fol. 112r-113v; 1704 10 19 (Ausf.), fol. 113r-117v; Berichte des kaiserlichen Lehenskommissars Jakob Bernhard Multz: 1704 04 10 (Ausf.), fol. 68r-79v, darin: Verzeichnis der küchedorfischen Lehen um und vor der Stadt Schwabach, 1601, fol. 74r-77v; 1704 08 11 (Ausf.), fol. 93r-100v; Bericht der Exekutionskommission, des Kurfürsten Lothar Franz von Mainz als Bischof von Bamberg und Herzog Eberhard Ludwigs von Württemberg, 1705 10 05 (Ausf.), fol. 143r-181v, darin: Vergleich zwischen den Parteien, 1703 06 23 (Abschr.), fol. 156r-158r. |
|
Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hohenstadt, Kirche, Pfleger |
Beklagter/Antragsgegner: | Tetzlische Stiftung, Nürnberg |
RHR-Agenten: | Hohenstadt: Pommeresche, Johann Heinrich Tetzlische Stiftung: Fabricius, Georg (1703) |
Gegenstand - Beschreibung: | Kläger tragen vor, Johann Heinrich Tetzel habe 1598 den Zehnt von Hohenstadt im Fürstentum Brandenburg-Bayreuth, Amt Osternohe, von dem Stift Sankt Gangolf in Bamberg gekauft. Tetzel habe mehr Zehntabgaben gefordert, als zuvor geleistet worden seien, etwa den vollen Heuzehnt von den zweimähdig gemachten Wiesen und den Fruchtzehnt der aus einigen Wiesen entstandenen Feldern. Ein am Landgericht des Burggraftums Nürnberg in Ansbach darüber geführter Prozess sei per Appellation Tetzels an das Reichskammergericht gelangt. 1701 03 18 habe das Reichskammergericht den tetzlischen Erben Recht gegeben und die Exekution der Zehntzahlungen angeordnet. Sie, die Kläger, hätten daraufhin vorgebracht, bei den strittigen Teilen des Zehnten handle es sich neu aufgefundenen Dokumenten zufolge um ein Reichslehen, welches über Weiterbelehnungen, etwa durch die Stadt Nürnberg, an die Hohenstadter Kirche gelangt sei. Sie hätten deshalb die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. Über diesen Antrag sei noch nicht entschieden worden. Sie bitten um einen Befehl an das Reichskammergericht, ihrem Antrag stattzugeben. Sie werden aber mehrmals an das Reichskammergericht zurückverwiesen. Beklagte führen aus, die Kläger versuchten mit Ihrer Behauptung über die Reichszugehörigkeit der strittigen Zehntteile nur, die bereits angelaufene Exekution des nach einem über hundert Jahre währenden Streits zu ihren Gunsten gefällten Urteils zu verhindern. Wenig später macht der Markgraf von Brandenburg-Bayreuth auf die Reichszugehörigkeit des strittigen Zehnten aufmerksam. Der kaiserliche Lehenskommissar Jakob Bernhard Multz findet ebenfalls Hinweise darauf. Die mit der Exekution der Reichskammergerichtsurteile beauftragten Kommissare berichten über den Stand der Exekutionsmaßnahmen und schlagen vor, dass die Kläger anstelle der Abgaben von denjenigen Zehntteilen, von denen fraglich ist, ob sie als Reichslehen der Hohenstadter Kirche zugehören, solange eine Kaution stellen, bis die Frage geklärt ist. |
Umfang: | Fol. 1-181 |
|
|
Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
|
Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
|
URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287407 |
|
Social Media |
Weiterempfehlen | |
|
|