AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 107-5 Hegenmüller von Dubenweiler contra Pfalzgraf bei Rhein; Streit um den Großzehnten zu Duttweiler (Neustadt an der Weinstraße), 1624-1655 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 107-5
Titel:Hegenmüller von Dubenweiler contra Pfalzgraf bei Rhein; Streit um den Großzehnten zu Duttweiler (Neustadt an der Weinstraße)
Entstehungszeitraum:1624 - 1655
Frühere Signaturen:Fasz. 107, Nr. 1
Darin:Lehensbrief Ferdinands III. für Wenzel Hegenmüller betr. den Zehnten von Duttweiler, 1637 07 27 (Abschr.), fol. 8r-9r; Notariatsinstrument über Zeugenbefragung, mit Auszügen aus Dorfrechnungen, 1651 11 17, fol. 112r-127r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hegenmüller von Dubenweiler, Johann Ruprecht, kaiserlicher Rat, Kanzler des Regiments der niederösterreichischen Lande; Hegenmüller von Dubenweiler, Wenzel, Reichshofrat, sein Sohn
Beklagter/Antragsgegner:Pfalzgraf, Karl I. Ludwig bei Rhein; Amt Neustadt (an der Weinstraße), Amtmänner
RHR-Agenten:Hegenmüller: Lauterburg, Johann Konrad Albrecht von Pfalzgraf: Neumann, Andreas
Gegenstand - Beschreibung:Der Pfalzgraf entgegnet auf die von Hegenmüller erwirkten Reskripte und den Vorwurf, er erhalte nur einen geringen Teil der Einkünfte des ihm als Reichslehen übertragenen Großzehnten, das Kloster Heilsbruck besitze ein Drittel, Hegenmüller zwei Drittel des Großzehnten. Der Inhaber des Großzehnten müsse für die Erhaltung der Pfarrkirche (“Competenz”) aufkommen. Dies geschehe mit einem Teil der Zehnteinkünfte, der von Hegenmüllers Zehntteil abgezogen worden sei. Außerdem hätte Hegenmüller seine Klage zunächst vor dem Kurfürst als Inhaber des Kollationsrechtes und der geistlichen Gewalt über die Pfarrkirche vorbringen müssen.
Entscheidungen:Mandat an die Inhaber des kurpfälzischen Amtes Neustadt, Johann Ruprecht Hegenmüller und seine Nachfahren nicht im Besitz des Zehnten zu Duttweiler zu beeinträchtigen, 1624 07 01 (Konz.), fol. 2r-5v, ferner (Abschr.), fol. 10r-11r; Reskript an Kurfürst und Pfalzgraf Karl I. Ludwig bei Rhein, den Beamten zu Neustadt zu befehlen, keine “attentata” wegen des Zehnten gegen Wenzel Hegenmüller zu unternehmen, 1650 12 15 (Konz.), fol. 16r-17v; wiederholt 1651 08 14 (Konz.), fol. 24rv, ferner (Abschr.), fol. 35rv; wiederholt 1651 11 29 (Konz.), fol. 41r.
Umfang:Fol. 1-133
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287422
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl