Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 108-15 |
Titel: | Jansen contra Schütz; Gesuch um einen Befehl an das Gericht der Reichsstadt Mühlhausen zur Vollstreckung eines Urteils in einem Streit um Schadensersatz für verdorbenen Wein |
Entstehungszeitraum: | 1723 - 1728 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 109, Nr. 10 |
Darin: | Aus den Akten des Stadtgerichts Mühlhausen, fol. 8r-31r, darin: Urteil, 1722 02 19, fol. 9rv; Gutachten der Juristenfakultät Halle, 02 1722 (Abschr.), fol. 9v-10r; Befragung von Zeugen über Cornelius Jansen u. a., 1723 10, fol. 28v-30v, ferner Zeugenbefragung zur Sache, 1721 09 13, fol. 61r-66r; Liquidation der Forderungen der Kläger, fol. 67rv. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Jansen, Cornelius; Lamprecht, Johann Christoph |
Beklagter/Antragsgegner: | Schütz, Johann Gottlieb |
RHR-Agenten: | Kläger: Heunisch, Hugo Xaver von (1723); Türninger, Sebastian Ernst (1728) |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Kläger führen aus, sie hätten in einem Keller des Beklagten gegen Miete Wein eingelegt. Der Beklagte habe ihnen den Zugang zu Ihrem teilweise bereits verkauften Wein verweigert. Wegen übergroßer Hitze sei der Wein in sieben Fässern “kahmicht” geworden. Das Stadtgericht Mühlhausen habe daraufhin auf der Grundlage eines Gutachtens der Hallenser Juristenfakultät entschieden, der Beklagte müsse den Schaden ersetzen, sofern er nicht nachweisen könne, dass der Wein bereits vor der Einlegung in seinen Keller verdorben gewesen wäre. Gegen dieses Urteil habe der Beklagte beim Stadtgericht appelliert. Diese Appellation habe das Stadtgericht aufgrund mehrmaliger Fristversäumnis bezüglich der Einreichung der Gravamina zwar für desert erklärt, gleichwohl das eigene Urteil nicht vollstreckt. Später wiederholen die Kläger ihr Gesuch und führen aus, die Richter des Stadtgerichts, namentlich der Bürgermeister Petri, seien parteiisch. Sie, die Kläger, seien wegen der ihnen vom Stadtgericht verweigerten Justiz in Armut geraten. Er, Jansen, sei gezwungen gewesen, mitsamt seiner Familie zu seinen Schwiegereltern zu ziehen. Lamprecht habe in Schuldhaft gesessen und später seine Familie verlassen müssen, um in Ostindien sein Glück zu suchen. |
Entscheidungen: | Gesuch abgeschlagen, Beklagte sollen sich an das Stadtgericht in Mühlhausen wenden, 1724 01 13 (Verm.), fol. 38v. |
Umfang: | Fol. 1-68 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287445 |
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