AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 110-11 Imhof contra Österreicher; Streit um das Pfand für einen Kredit vor dem Hintergrund eines Revisionsverfahrens am Reichskammergericht, 1627-1638 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 110-11
Titel:Imhof contra Österreicher; Streit um das Pfand für einen Kredit vor dem Hintergrund eines Revisionsverfahrens am Reichskammergericht
Entstehungszeitraum:1627 - 1638
Frühere Signaturen:Fasz. 110, Nr. 8
Darin:Obligation Johann Österreichers, 1621 10 20 (Abschr.), fol. 57r-59v (u. a.); Urteile des Reichskammergerichts von 1627 02 12, 1630 04 30, 1630 07 06 und 1630 11 19, fol. 22r-23r; ferner 1631 07 06, 1631 03 31, fol. 28rv; Inventar der Spezialpfandstücke, fol. 66rf.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Imhof, Friedrich Raimund, Bürgermeister in Augsburg, später: Imhof, Helena, seine Witwe, später: Imhof, Hieronymus, Anton, und Ilsung, Melchior, Vormünder der Kinder
Beklagter/Antragsgegner:Österreicher, Johann, Bürger in Augsburg, später: Österreicher, Philippina, seine Witwe, bzw. deren Vormünder Daniel Österreicher und Andreas Scheler
RHR-Agenten:Imhof/Ilsung: Franzin, Matthias (1638) Österreicher/Scheler: Löw, Johann (Vollmacht, 1637 04 03, Ausf., fol. 49r-50v)
Gegenstand - Beschreibung:Helena Imhof trägt vor, Österreicher habe 1621 10 26 von ihrem verstorbenen Ehemann 30.000 Gulden aufgenommen und ihm dafür als Spezialpfand Gold- und Silbergulden sowie Silbergeschirr übergeben. Über die Rückzahlung der Summe habe es einen Streit wegen der Geldentwertung gegeben, der vor das Reichskammergericht gelangt sei. Dieses habe 1627 unter anderem bestimmt, Österreicher müsse sein Spezialpfand zurückgegeben werden, er habe lediglich eine Kaution zu stellen. Daraufhin habe Österreicher allgemein seinen ganzen Besitz als Pfand angeboten. Es sei aber bekannt, dass Österreicher seinen Besitz in Augsburg verkauft, hohe Schulden habe und windige Geschäfte (Termingeschäfte mit Getreide) treibe. Unter seinen Besitztümern befinde sich allerdings ein als Pfand akzeptables kurbayerisches Lehngut namens “Perdenau”, für welches Österreicher aber den erforderlichen Lehenskonsens des Kurfürsten von Bayern noch nicht eingeholt habe. Auch deshalb habe sie, die Klägerin, die angebotene Allgemeinkaution nicht akzeptiert. Gleichwohl sei ihr dies sowie die Aushändigung des Spezialpfands vom Reichskammergericht mit Urteil von 1630 07 06 befohlen worden. Sie habe gegen dieses Urteil beim Mainzer Erzkanzler Revision eingelegt. Das Reichskammergericht habe aber die Revision nicht angenommen und ihr die Befolgung des Urteils befohlen, obwohl der Deputationsabschied von 1600 für derartige Fälle bestimmt habe, dass eingelegte Revisionen suspensive Wirkung haben sollen. Später vertrauen die Vormünder der imhofschen Kinder das Spezialpfand “wegen des schwedischen Einfalls” dem Augsburger Rat zur Verwahrung an, der es der Partei Österreicher aushändigt. Als die Partei Imhof das Spezialpfand trotz eines Rückgabebefehls in Form eines Mandats sine clausula nicht erhält, bittet sie um einen Befehl an den Kurfürst von Bayern, sie in das Lehngut “Perdenau” einzusetzen.
Entscheidungen:Befehl an das Reichskammergericht, die Bestimmungen des Deputationsabschieds von 1600 zu berücksichtigen, 1631 05 02 (Konz.), fol. 24rv, ferner (Abschr.), fol. 28r; wiederholt 1631 09 26 (Konz.), fol. 30r-31v, ferner (Abschr.), fol. 38r-39v; Mandat sine clausula an die Partei Österreicher, das Spezialpfand zurückzugeben, 1637 02 12 (Konz.), fol. 42r-43v; Die Partei Imhof soll ihre Bitte um Einsetzung in das Lehngut “an gehörigen Ortten” (Reichskammergericht) vorbringen, 1638 09 20 (Verm.), fol. 68v.
Bemerkungen:Akte unvollständig.
Umfang:Fol. 1-68
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287460
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl