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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 110-10 Imhof contra Augsburg, Stadt; Streit um Deputatgelder aus Einkünften des imhofschen Landguts in Untermeitingen, 1625-1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 110-10 |
Titel: | Imhof contra Augsburg, Stadt; Streit um Deputatgelder aus Einkünften des imhofschen Landguts in Untermeitingen |
Entstehungszeitraum: | 1625 - 1630 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 110, Nr. 7 |
Darin: | Privileg Pius IV. für den Stephansorden, 1562 07 07 (Abschr.), fol. 10r-13r; Kommissionsbericht Grenzings, 1628 06 01 (Ausf.), fol. 131r-158v, darin: Kommissionsdekret, 1628 05 22 (Abschr.), fol. 156r-157v; Schreiben der Mutter des Klägers über dessen Verschwendungssucht und Gewalttätigkeiten an den Rat der Stadt Augsburg, undat., fol. 187r-190v; Quittungen des Klägers über empfangene Deputatszahlungen, 1615-1622, fol. 191r-196v, darunter: Kläger verspricht unter Verpfändung seiner Deputatseinkünfte, seine Brüder künftig von den Forderungen seiner Gläubiger frei zu halten, 1622 03 08 (Abschr.), fol. 195v-196r; Kommissionsberichte des Bischofs von Augsburg: 1629 08 31 (Ausf.), fol. 215r-270v, darin: zahlreiche Beilagen, in denen die Parteien ihre Forderungen gegeneinander aufrechnen, dazu ferner fol. 289r-290r; 1630 11 17 (Ausf.), fol. 277r-280v, darin: Regensburger Vergleich, 1630 11 17, fol. 278r-279r; Notariatsinstrumente. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Imhof, Leonhard, Ritter und Hauptmann des Sankt Stephansordens |
Beklagter/Antragsgegner: | Augsburg, Stadt; Imhof, Friedrich Raimund, Bürgermeister; Imhof, Regina, Witwe, seine Mutter; später: Imhof, Helena, seine Witwe |
RHR-Agenten: | Imhof, Regina: Burgdorf, Jeremias Pistorius von |
Gegenstand - Beschreibung: | Leonhard Imhof führt aus, er habe seit früher Jugend, nunmehr seit zwanzig Jahren, gegen die Türken gekämpft und sich vor zwei Jahren aus dem Kriegsdienst in der “bayerischen Armada gen Augspurg herauf begeben” (fol. 3r), um sein jährliches Deputat von 700 Gulden einzufordern. Da ihm dieses aber nicht gewährt worden sei, habe er das bei Augsburg gelegene imhofsche Landgut in Untermeitingen aufgesucht und dort Getreide verkauft, um auf diese Weise einen Ersatz für das ausstehende Deputat zu erhalten. Dieses Vorgehen sei durch einen Vertrag von 1615 02 17 abgedeckt, mit welchem er sein Erbe seinen beiden Brüdern, dem Beklagten sowie dem Hauptmann Hieronymus Anton Imhof im Gegenzug für eine vierteljährliche Pension von 175 Gulden (=jährlich 700 Gulden) überschrieben habe. Diese Pension sei mit den Erbgütern in Untermeitingen versichert worden. Gleichwohl habe sein Bruder Friedrich Raimund unter dem Namen ihrer beider in Untermeitingen lebenden Mutter bei dem Augsburger Rat gegen ihn geklagt und ihn für zehn Monate inhaftieren lassen, obwohl er als Mitglied eines exemten und privilegierten Ritterordens nicht der Augsburger Jurisdiktion unterstehe. Um aus der Haft entlassen zu werden, habe er sich mit einem Revers verpflichten müssen, auf seine künftige Deputatsversorgung zu verzichten und die hohen Kosten der Haft zu tragen. Er habe anschließend sofort alles notariell widerrufen. Der Bischof von Augsburg habe ihm Geld geliehen, für das er Einkünfte aus den zum imhofschen Landgut in Untermeitingen gehörenden Höfen in Bobingen als Pfand eingesetzt habe. Der Bischof hat diese Einkünfte mit Arrest belegt. Die Beklagten erwidern, der Kläger habe sich durch sein verschwenderisches Leben selbst in Armut gebracht. Die von diesem geforderten Deputatgelder seien ihm entweder entrichtet worden oder an dessen Gläubiger geflossen. Die Stadt Augsburg argumentiert, der Kläger habe sein Augsburger Bürgerrecht nie widerrufen und unterstehe deshalb ihrer Jurisdiktion. Davon befreie ihn auch nicht seine Zugehörigkeit zum Stephansorden. Deren Mitglieder seien einem Urteil der Rota Romana zufolge “vere et proprie” keine “religiosi” (fol. 176v). Selbst die in Augsburg wohnenden Mitglieder viel höher angesehener Ritterorden unterstellten sich der Augsburger Gerichtsbarkeit. Der als Kommissar eingesetzte Augsburger Reichshofrat Johann Grenzing versucht 1628 vergeblich, die Parteien in Güte zu vergleichen, weil sich der beklagte Bürgermeister den Verhandlungen entzieht. Seinem Kommissionsbefehl entsprechend urteilt er daraufhin, dass dem Kläger ein Abschlag von 400 Gulden auf die noch ausstehenden und die fällig werdenden Deputatgelder gezahlt werden müsse. Der Kläger bittet daraufhin um einen Befehl zur Auszahlung von 3.000 Gulden aus den Einkünften der vom Augsburger Bischof konfiszierten Güter; er wolle sich für den kaiserlichen Kriegsdienst in Italien ausstatten. Wenig Erfolg hat auch die im Juni 1629 in Göggingen bei Augsburg tagende Kommission des Bischofs von Augsburg, der schließlich empfiehlt, in Wien ein Endurteil zu fällen. Stattdessen werden 1630 die am kaiserlichen Hof in Regensburg agitierenden Parteien wiederum an den Augsburger Bischof verwiesen, dem dieses Mal ein Kompromiss gelingt. Regina Imhof verpflichtet sich, ihrem klagenden Sohn künftig regelmäßig die ihm vertraglich zustehende Pension von 700 Gulden zu entrichten sowie Abschlagszahlungen für ausstehende Pensionszahlungen zu leisten, von denen der größere Teil an die ebenfalls in Regensburg befindlichen Gläubiger des Klägers fließen soll. |
Entscheidungen: | Kommissionsbefehl an Bischof Heinrich V. von Augsburg, in Güte zu vermitteln und, falls dies keinen Erfolg habe, einen kurzen Prozess zu veranstalten und die Akten zur Entscheidung einzuschicken, 1625 07 07 (Konz.), fol. 26r-28r, ferner (Abschr.), fol. 72r-73v; weitere Anweisungen an den Kommissar: 1626 02 19 (Konz.), fol. 36r-37r; Befehl an die Stadt Augsburg, den Bürgermeister zu Bezahlung der Pension an den Kläger anzuhalten, 1627 08 27 (Konz.), fol. 28r-29r, ferner 1628 01 10 (Konz.), fol. 109r-110r; Befehl an den Reichshofrat Dr. Johann von Grenzing, die Parteien in Güte zu vergleichen, 1628 01 10 (Konz.), fol. 111r-112r, ferner (Abschr.), fol. 136r-137v; weiterer Befehl 1628 02 08 (Konz.), fol. 127r-128r, ferner (Abschr.), fol. 138r-139v; Kommissionsbefehl an Bischof Heinrich V. von Augsburg, die Ansprüche der Gläubiger des Klägers zu ermitteln, 1628 08 01 (Konz.), fol. 159r-160v; weiterer Befehl, 1628 11 06 (Konz.), fol. 167rv; Befehl an dens., dem Kläger einen Abschlag von 1.000 Reichstalern zukommen zu lassen, 1629 04 05 (Konz.), fol. 207rv; Befehl an dens., nochmals eine gütliche Einigung anzustreben, notfalls einen kurzen Prozess zu veranstalten und die Akten einzuschicken, 1630 03 19 (rev. Reinschr.), fol. 273r-274v; Kommissionsauftrag an die Reichhofräte Hans Ulrich Hämmerl und Konrad Hildbrandt, einen Vergleich über die Streitkosten zwischen dem Kläger und Helena Imhof, der Witwe des verstorbenen Bürgermeisters, zu stiften, 1630 09 08 (Konz.), fol. 282r-284v. |
Umfang: | Fol. 1-290 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287459 |
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