AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 124-9 Jakob contra Zorn von Bulach; Gesuch um ein Mandat sine clausula gegen den gewaltsam verschafften Zutritt zum Chor der Kirche von Osthausen (Osthouse, Dép. Bas-Rhin) und gegen die Forderung nach Zuweisung der Hälfte der Pfarrgerechtsame an den lutherisch

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 124-9
Titel:Jakob contra Zorn von Bulach; Gesuch um ein Mandat sine clausula gegen den gewaltsam verschafften Zutritt zum Chor der Kirche von Osthausen (Osthouse, Dép. Bas-Rhin) und gegen die Forderung nach Zuweisung der Hälfte der Pfarrgerechtsame an den lutherischen Pfarrer
Entstehungszeitraum:1651
Frühere Signaturen:Fasz. 127, Nr. 7
Darin:Notariatsinstrument, 1651 05 21 (Ausf.), fol. 5r-8v: Zeugenbefragung über die Verfügung über den Chor im Jahr 1624, Nachrichten über die Nutzung der Kirche durch Katholiken und Lutheraner 1617 bis 1619; Ferdinand III. verfügt, dass die von den Schweden vorgenommene Übertragung der Hälfte des Reichslehens Osthausen, welche dem klagenden katholischen Johann Ludwig Zorn von Bulach zustehe, an dessen lutherische Vetter Nikolaus Konrad, null und nicht sei, dass diese Hälfte Johann Ludwig zurückgegeben und er in dessen Besitz zu schützen sei, 1641 10 07 (Abschr.), fol. 11r-12v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Jakob, Johann, Komtur der Johanniterkommende in Straßburg
Beklagter/Antragsgegner:Zorn von Bulach, Ferdinand
RHR-Agenten:Komtur Jakob: Hegelin, Martin
Gegenstand - Beschreibung:Der Komtur trägt vor, in dem von dem Friedensvertrag festgelegten Normaljahr 1624 habe der Chor in der ausschließlichen Verfügung des katholischen Priesters gestanden. Er sei dem lutherischen Junker Ferdinand nur wegen dessen obrigkeitlicher Stellung bei Besuchen geöffnet worden. 1651 05 06 seien alle Gegenstände, die den Lutheranern gehörten, aus dem Chor entfernt und derselbe verschlossen worden. Am nächsten Tag hätten lutherische Bürger auf Befehl des Junkers die Tür zum Chor aufgebrochen. Auch die weiteren, mit Unterstützung der mehrheitlichen lutherischen Ritterschaft unter Drohungen vorgebrachten Forderungen des Junkers entsprächen nicht den Besitz- und Rechtsverhältnissen des Normaljahrs.
Entscheidungen:Das erbetene Mandat soll ausgestellt werden, 1651 08 14 (Verm.), fol. 4v.
Umfang:Fol. 1-12
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287648
 

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