AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 125-15 Hessen-Darmstadt und Konsorten contra Niederlande, Generalstaaten; Gesuch, wegen der anhaltenden Weigerung der Generalstaaten, eingezogene Ordensgüter zu restituieren, entweder die Beschlagnahmung von Gütern und Waren aus den Niederlanden zu befehlen od

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 125-15
Titel:Hessen-Darmstadt und Konsorten contra Niederlande, Generalstaaten; Gesuch, wegen der anhaltenden Weigerung der Generalstaaten, eingezogene Ordensgüter zu restituieren, entweder die Beschlagnahmung von Gütern und Waren aus den Niederlanden zu befehlen oder eine Kommission einzurichten
Entstehungszeitraum:1653 - 1663
Frühere Signaturen:Fasz. 129, Nr. 8
Darin:Kommissionsbefehl an den Bischof von Münster, 1652 08 17 (Abschr.), fol. 24r-25v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hessen-Darmstadt, Landgraf Friedrich von, Großprior des Johanniterordens in Deutschland; Metternich, Hieronymus Wolf von, und Lohe, Arnold von, seine Gesandten am Hof
Beklagter/Antragsgegner:Niederlande, Generalstaaten
RHR-Agenten:Landgraf Friedrich: Hauser, Johann Bernhard (1658)
Gegenstand - Beschreibung:Der Großprior führt aus, die von den Generalstaaten in verschiedenen Verträgen zugesagte Restitution der zur deutschen Zunge gehörenden Güter bzw. eine Entschädigungszahlung seien unverzichtbar, da er sowohl die Reichsabgaben als auch die Responsgelder an die Ordenszentrale in Malta in unverminderte Höhe leisten müsse. Schließlich profitierten auch die Kaufleute der Niederlande von der Sicherung der Handelswege und der Schifffahrt im Mittelmeer, für die der Orden sorge.
Entscheidungen:Kommissionsbefehl an Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg, sich bei den Generalstaaten für die Restitution der Ordensgüter einzusetzen, 1653 11 26 (Konz.), fol. 30r-35r; Beschluss des Reichshofrats, dem Kaiser zu raten, Johann Friquet, dem kaiserlichen Gesandten in Den Haag, zu befehlen, die Generalstaaten zur Restitution zu ermahnen, 1659 02 21, fol. 45r-46v, nicht gebilligt im Geheimen Rats, der entscheidet, die Angelegenheit dem Kurfürstenkolleg mit Bitte um ein Votum vorzulegen, 1659 04 07 (Verm.), fol. 46v; entsprechender Auftrag an das Kurfürstenkolleg, 1659 04 07 (Konz.), fol. 47r-48r; Ferner Beschluss im Geheimem Rat, Fiquet anzuweisen, bei den Generalstaaten die Restitution zu fordern, sowie die Kurfürsten zu ermahnen, ihr Votum bald einzureichen; entsprechender Befehle an Friquet, 1661 04 20 (Konz.), fol. 55r-57r, und an das Kurfürstenkolleg, 1661 04 20 (Konz.), fol. 62rv.
Umfang:Fol. 1-65
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287679
 

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