AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 126-1 Sonnenberg contra Sulz; Streit um eine 1618 Johann Peter von Roll ausgestellte Schuldverschreibung des Grafen Alwig von Sulz über 6.000 Gulden zu einem Zins von 300 Gulden, 1660-1671 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 126-1
Titel:Sonnenberg contra Sulz; Streit um eine 1618 Johann Peter von Roll ausgestellte Schuldverschreibung des Grafen Alwig von Sulz über 6.000 Gulden zu einem Zins von 300 Gulden
Entstehungszeitraum:1660 - 1671
Frühere Signaturen:Fasz. 129, Nr. 11
Darin:Schuldverschreibung Graf Alwigs von Sulz über 6.000 Gulden gegenüber Johann Peter von Roll, 1618 11 10 (Abschr.), fol. 5r-10v (u. a.); (1.) Kommissionsbericht, 1662 06 16 (Ausf.), fol. 31r-59v, darin: Erbverbrüderung zwischen den Grafen Wilhelm und Alwig von Sulz und Landgrafen im Klettgau, 1561 07 18 (Abschr.), fol. 37r-39v; Testament des Grafen Karl Ludwig von Sulz, 1616 08 08 (Abschr.), fol. 40r-49v; Vergleich der Grafen Alwig und Karl Ludwig Ernst von Sulz, 1617 06 16 (Abschr.), fol. 50r-53v; Schuldverschreibung Ferdinands II. über 47.134 Gulden mit sechs Prozent Zinsen gegenüber den beiden Erben des Grafen Karl Ludwig von Sulz, den Brüdern Alwig und Karl Ludwig Ernst von Sulz, 1623 09 16 (Abschr.), fol. 58r-59v; Fürbittschreiben der Abgeordneten der Schweizer Kantone für den Kläger, 1670 10 17 (Ausf.), fol. 73r-74v; (2.) Kommissionsbericht, 1672 02 05 (Ausf.), fol. 81r-86v, darin: Gütlicher Vergleich, 1671 12 12 (Abschr.), fol. 83r-86v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Sonnenberg, Franz von, Großprior des Johanniterordens in Ungarn, Komtur der Kommenden in Villingen, Leuggern, Hohenrain und Reiden, Regensburg und Altmühlmünster, kaiserlicher Hofkriegsrat
Beklagter/Antragsgegner:Sulz, Graf Johann Ludwig von, Landgraf von Klettgau, Richter am kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil
RHR-Agenten:Sonnenberg: Hauser, Johann Bernhard
Gegenstand - Beschreibung:Sonnenberg trägt vor, Graf Alwig habe diese Verpflichtung mit dem Groß- und Kleinzehnt zu Ober- und Unterlauchringen, mit dessen Mühle in Oberlauchringen und anderen Gütern versichert. Er, Sonnenberg, sei 1649 als Komtur der Kommende in Leuggern Eigentümer der Schuldverschreibung geworden. Der Beklagte, Rechtsnachfolger Graf Alwigs, weigere sich, die seit 1649 rückständigen Zinsen zu bezahlen. Bei den Verhandlungen der vom Bischof von Konstanz geleiteten Kommission zur Güte wenden die Anwälte des Grafen hauptsächlich ein, Graf Alwig von Sulz der Ältere habe mit seinem Bruder Wilhelm 1561 eine Erbverbrüderung geschlossen, der zufolge der eine Teil der Familie ohne Wissen und Zustimmung des anderen Teils keine Schulden machen dürfe. Ferner habe Graf Karl Ludwig von Sulz 1616 testamentarisch verfügt, dass seine beiden Söhne, nämlich Alwig, der das Geld aufgenommen habe, und Karl Ludwig Ernst, nicht befugt sein sollen, die ererbten Güter zu versetzen. 1617, ein Jahr bevor Alwig die Schulden gemacht habe, habe er sich mit seinem Bruder Karl Ludwig Ernst noch dahingehend verglichen, dass keine weiteren Schulden auf die Landgrafschaft geladen werden dürften. Man werde die Schuld nur bezahlen, wenn die Gegenseite eine Erklärung von Alwigs Bruder Karl Ludwig Ernst vorlege, aus der hervorgehe, dass dieser der Schuldverschreibung zugestimmt habe. Die Klägeranwälte erwidern, der Beklagte habe sich in seinen Schreiben stets zu der Schuld bekannt und zur Ablösung der Schuld sogar eine Schuldverschreibung Kaiser Ferdinands II. von 1623 über 47.134 Gulden angeboten. Ferner gehe aus der strittigen Schuldverschreibung eindeutig hervor, dass Alwig das Geld zur Ablösung älterer, auf der Landgrafschaft lastender Schulden verwendet habe, weshalb sich die Schuldenlast derselben durch die Schuldverschreibung nicht vergrößert habe und folglich die von der Gegenseite angeführten Dokumente nicht einschlägig seien. In der Folge verweigert der Graf jede Vergleichslösung. Erst 1671 gelingt es dem Bischof von Konstanz, einen Vergleich herzustellen, dem zufolge sich der Graf verpflichtet, Sonnenburg gegen Aushändigung der Schuldverschreibung unter anderem den wegen des Mannfalls freigewordenen Teil des Zehnten zu Betra (?) bei Horb am Neckar sowie gegen eine Geldzahlung zukommen zu lassen.
Entscheidungen:Kommissionsbefehl an Bischof Franz Johann von Konstanz, die Parteien in Güte zu vergleichen und zu berichten, 1661 06 02 (Konz.), fol. 29r-30v; Befehl an den Bischof von Konstanz, die Parteien nochmals vorzuladen, eine gütliche Einigung zu versuchen und zu berichten, 1662 07 28 (Konz.), fol. 62r-63r; Aufforderung an dens., dem Kommissionsauftrag nachzukommen, 1666 08 20 (Konz.), fol. 71r-72r; wiederholt 1671 07 16 (Konz.), fol. 79rv.
Umfang:Fol. 1-87
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287681
 

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