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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 134-2 Reichenbach, Amt, Untertanen contra Isenburg-Büdingen; Streit um Abgaben für Wachdienste, Kammerzieler und Legationsgelder für Reichstage, 1666-1669 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 134-2 |
Titel: | Reichenbach, Amt, Untertanen contra Isenburg-Büdingen; Streit um Abgaben für Wachdienste, Kammerzieler und Legationsgelder für Reichstage |
Entstehungszeitraum: | 1666 - 1669 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 139, Nr. 13 |
Darin: | Befragungen jeweils namentlich genannter Zeugen über die Beteiligung an der Klage, nämlich der 12 Schöffen des Gerichts Reichenbach, sowie der Untertanen von Sotzbach (22), Oberreichenbach (12), Unterreichenbach (14), Birstein (15), Bösgesäss (5), Radmühl (11), Hettersroth (18), Kirchbracht (12), Mäuswinkel (11), Fischborn (22), Völzberg (17), Lichenroth (29), Wettges (7) und Wüstwillenroth (8), Notariatsinstrument 1666 09 18 (Ausf.), fol. 16r-22r; Kommissionsbefehl zur Untersuchung von Klagen der Reichenbacher Untertanen über ungemessene Fron-, Wach- und Botendienste sowie unberechtigterweise erhobene Abgaben, Bau- und Brennholzlieferungen usw. an Abt Joachim von Fulda und Landgraf Wilhelm VI. von Hessen-Kassel, 1654 03 10 (Abschr.), fol. 35r-36v; Vergleich zwischen den Untertanen und Wilhelm Otto, 1654 09 09 (Abschr.), fol. 38r-43v; Bitte des Abtes Joachim von Fulda (als Reichenbacher Oberlehnsherr) an sämtliche Grafen von Isenburg die Reichenbacher Untertanen nicht übermäßig zu belasten, 1668 04 20 (Abschr.), fol. 47rv; desgl. 1668 02 23 (Abschr.), fol. 49rv; ferner an Johann Ludwig, 1668 06 14 (Abschr.), fol. 72r; an Johann Ernst, 1668 06 12 (Abschr.), fol. 73r; Notariatsinstrumente. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Reichenbach, Amt, Untertanen |
Beklagter/Antragsgegner: | Isenburg-Büdingen, Graf Wilhelm Otto von, später: Grafen Johann Ernst, Johann Ludwig und Wolfgang Heinrich von, |
RHR-Agenten: | Untertanen: Aachen, Karl Rudolf von (Vollmacht von 113 namentlich genannten Untertanen aus den zum Gericht Reichenbach gehörenden Dörfern Hettersroth, Kirchbracht, Mäuswinkel, Oberreichenbach, Fischborn, Völzberg, Wüstwillenroth, Lichenroth, 1666 05/06 25/04, Ausf., fol. 5r-7v); Arnstein, Johann Christoph (Vollmacht von 157 Untertanen der zum Gericht Reichenbach zählenden Dörfern Oberreichenbach, Wettges, Wüstwillenroth, Radmühl, Mäuswinkel, Völzberg, Lichenroth, Kirchbracht, Bösgesäss, Fischborn, Sotzbach und Hettersroth, 1668 08 09, Abschr., fol. 57r-58v u. a.) Johann Ernst: Leutner, Simon Lorenz Johann Ludwig: Harrer, Ehrenreich |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Untertanen tragen vor, sie seien zwar von dem persönlichen Wachdienst auf dem Schloss Birstein entbunden worden. Dafür habe Graf Wilhelm Otto aber einige Soldaten eingestellt und deren Bezahlung in Höhe von 30 Gulden im Monat seit nunmehr acht Jahren wider Recht den Untertanen auferlegt. Die Soldaten dienten dazu, den Untertanen dieses Geld und andere Abgaben abzupressen, so dass sie, die Untertanen, ihre eigenen Unterdrücker bezahlen müssten. Ferner habe der Graf die Gerichtsschöffen auf das Rathaus in Unterreichenbach geladen und von den Untertanen darüber hinaus ebenfalls unberechtigterweise den Kammerzieler sowie Legationsgelder für den Reichstag gefordert. Der Graf erwidert, dass sich die Gerichtsschöffen und vier der elf zum Gericht gehörenden Dörfer nicht der Klage angeschlossen hätten. Aus den sieben klagenden Dörfern hätten nur etwa die Hälfte der Untertanen (103 von 208) die Klage unterstützt. Die Klagenden hätten sich entgegen den Reichsgesetzen heimlich verschworen und müssten schon deshalb bestraft werden. Er sei von dem Oberrheinischen Kreis zur Zahlung des Kammerzielers aufgefordert worden, habe dieses den Schöffen offen dargelegt und sei dem Jüngsten Reichsabschied, den Wahlkapitulationen und den Reichstagsbeschlüssen gemäß berechtigt, dieses Geld direkt von den Untertanen einzuziehen. Der Jüngste Reichabschied und die Wahlkapitulationen berechtigten ihn ebenfalls, Wachdienste zu fordern. Verteilt auf die 215 Untertanen des Gerichts, belaste die Gesamtsumme von 30 Gulden im Monat den Einzelnen kaum. Im Übrigen könnten mit den lediglich sieben bis neun Soldaten für den Wachdienst eingestellten Soldaten unmöglich Abgaben von mehreren Hundert Untertanen erpresst werden. Wegen der Klage über die Abgaben für Legationsgelder zum Reichstag verweise er auf den Regensburger Reichsabschied von 1664, der den Ständen auftrage, Legationsgelder für Kreis- und Reichstage von den Untertanen zu erheben. Nachdem die Klage abgewiesen worden ist, wenden sich die Untertanen 1668 erneut wegen zu großer Belastungen durch Dienste und Abgaben an den Reichshofrat und monieren die Verletzung eines Vergleichs, den eine in dieser Sache eingesetzte kaiserliche Kommission 1654 ausgehandelt habe. |
Entscheidungen: | Befehl an Wilhelm Otto um Bericht, 1666 07 21 (Konz.), fol. 8rv; Die Klage soll abgewiesen und den Untertanen schuldiger Gehorsam gegenüber Wilhelm Otto befohlen werden, 1667 01 17 (Verm.), fol. 15v; Befehl an die Isenburger Grafen um Bericht, 1668 07 20 (Konz.), fol. 51r. |
Umfang: | Fol. 1-88 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287733 |
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