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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 134-15 Frankfurt, Stadt contra Isenburg-Büdingen; Streit um verweigerte Justiz im Rahmen eines Frankfurter Kriminalprozesses gegen den Leutnant Christian Höver, 1659 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 134-15 |
Titel: | Frankfurt, Stadt contra Isenburg-Büdingen; Streit um verweigerte Justiz im Rahmen eines Frankfurter Kriminalprozesses gegen den Leutnant Christian Höver |
Entstehungszeitraum: | 1659 |
Frühere Signaturen: | Fasz. 140, Nr. 3 |
Darin: | Notariatsinstrument. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Frankfurt, Stadt |
Beklagter/Antragsgegner: | Isenburg-Büdingen, Grafen Christian Moritz, Wolfgang Heinrich und Karl Ludwig von, Brüder |
RHR-Agenten: | Isenburg-Büdingen, Brüder: Hauser, Johann Bernhard |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Stadt Frankfurt führt aus, Graf Ludwig Heinrich von Nassau-Dillenburg habe seinem Schwiegersohn Johann Ludwig von Isenburg-Büdingen den Leutnant zugeteilt. Dieser habe 1659/02 in Frankfurt den Kapitän Christian Würth aus Altenburg getötet. Diese Tat werde gegenwärtig in einem Kriminalprozess in der Stadt verhandelt. Die drei Brüder hätten ihr, der Stadt, einen Katalog mit siebzig Fragen eingereicht und verlangt, den Verhafteten darüber peinlich zu verhören sowie zwei Frankfurter Bürger darüber eidlich befragen zu dürfen. Diese Fragen berührten aber nicht die eigentliche Tat, sondern gegen die drei Brüder vorgenommene Handlungen, die der Leutnant an Orten isenburgischer Jurisdiktion verübt haben solle. Die Fragen liefen letztlich darauf hinaus zu erfahren bzw. nachzuweisen, dass der Leutnant von Johann Ludwig und dessen Nassauer Schwiegervater im Rahmen des am Reichshofrat anhängigen Erbstreits angeheuert worden sei, um die drei Brüder zu töten (Meuchel- oder Auftragsmord, assassinium). Johann Ludwig habe der Stadt zu erkennen gegeben, dass er dem Kriminalprozess seinen Lauf lassen wolle, aber zugleich inständig darum gebeten, den Prozess auf die Frankfurter Strafsache zu begrenzen. Er werde sonst - so habe Johann Ludwig sie, die Stadt, wissen lassen - seine drei Brüder ebenfalls beschuldigen, ihm nach dem Leben getrachtet und ein Kopfgeld auf den Leutnant ausgesetzt zu haben, und ferner darum bitten, gleichfalls einen Fragekatalog einreichen und Frankfurter Bürger unter Eid befragen zu dürfen. Nun hätten die drei Brüder aber einen kaiserliches Reskript mit Datum 1659 05 19 "de non protrahenda nec denegata justitia" erwirkt, der ihr, der Stadt, vorschreibe, die Taten Hövers gegen die drei Brüder zu verfolgen. Sie, die Stadt, habe daraufhin die Akten revidiert und festgestellt, dass Hövers Handlungen die eines Offiziers gewesen seien, der den Befehlen des Grafen von Nassau und dessen Schwiegersohns Johann Ludwig gehorcht habe. Johann Ludwig habe auch mehrfach erklärt, die Verantwortung für die Taten des Leutnants im Rahmen des beim Reichshofrat anhängigen Isenburger Erbstreits (siehe Nr. 899) übernehmen zu wollen. Sie, die Stadt, habe damit dem kaiserlichen Befehl Genüge getan. Sie bittet erfolgreich darum, weitere Gesuche der drei Brüder um Befehle zur Untersuchung und Mitverhandlung von Hövers Taten gegen die drei Brüder abzulehnen. |
Entscheidungen: | Gesuch der drei Brüder um ein strafbewährtes Mandat an die Stadt "de administranda justitia" in ihrem Sinn wird "abgeschlagen", 1659 10 24 (Verm.), fol. 10v. |
Umfang: | Fol. 1-29 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3287747 |
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