AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 153-6 Kaysersberg contra Rappoltstein; Gesuch um einen Befehl an Rappoltstein, den Calvinisten David Uff der Bruckh als Zehntmeyer des Rappoltsteiner Zehnthofes in Kaysersberg durch einen Katholiken zu ersetzen, und Bitte, Erzherzog Maximilian III. als Landvog

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 153-6
Titel:Kaysersberg contra Rappoltstein; Gesuch um einen Befehl an Rappoltstein, den Calvinisten David Uff der Bruckh als Zehntmeyer des Rappoltsteiner Zehnthofes in Kaysersberg durch einen Katholiken zu ersetzen, und Bitte, Erzherzog Maximilian III. als Landvogt der Hagenau aufzufordern, Rappoltstein dazu anzuhalten
Entstehungszeitraum:1613
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 161, Nr. 6
Darin:Rudolf II. befiehlt der Stadt Kaysersberg, beim katholischen Glauben zu bleiben und gegen Winkelprediger anderer Konfessionen vorzugehen, 1588 07 18 (Abschr.), fol. 9r-10v (u. a.); ders. befiehlt der Stadt, dem Begehren der evangelischen Städte der Landvogtei Hagenau auf freie Religionswahl in den Städten und Zulassung von Predigern aller Konfessionen nicht nachzugeben, sondern dafür zu sorgen, dass die katholische die alleinige Konfession in Kaysersberg bleibt, 1590 02 10 (Abschr.), fol. 11r-12v (u. a.); Johann II. von Pfalz-Zweibrücken, Kurator der Pfalz, Reichsvikar, befiehlt der Stadt Kaysersberg, das Statut zurückzunehmen, wonach nur Katholiken das Bürgerrecht erwerben dürfen, 1612 04 14 (Abschr.), fol. 22r-23v; Erzherzog Maximilian III., Landvogt der Hagenau, empfiehlt, das auch von der Stadt Schlettstadt unterstützte Gesuch Kaysersbergs zu bewilligen und das Statut zu bestätigen, 1613 09 10 (Ausf.), fol. 58r-59v; Schriftwechsel zwischen der Stadt Kaysersberg, Eberhard von Rappoltstein und der Stadt Hagenau, 1611-1613.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kaysersberg, Stadt (Dep. Haut-Rhin)
Beklagter/Antragsgegner:Rappoltstein, Eberhard zu
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Kaysersberg, die Befehle Rudolphs II. von 1588 und 1590 weiterhin in Obacht zu nehmen und das städtische Statut über den katholischen Glauben als Voraussetzung für den Erwerb des Bürgerrechts aufrecht zu halten, 1613 10 04 (Konz.), fol. 60r-61r.
Umfang:Fol. 1-69
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1643
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3381875
 

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