AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 160-2 Kempten contra Kempten; Streit um die Ratswahl, die Zusammensetzung des Rats, die Besetzung der Ratsämter sowie der Prediger- und Schulmeisterstellen, die Ausübung von Verwaltung und Justiz, die Verteilung der Einquartierungslasten und die Verwendung und

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 160-2
Titel:Kempten contra Kempten; Streit um die Ratswahl, die Zusammensetzung des Rats, die Besetzung der Ratsämter sowie der Prediger- und Schulmeisterstellen, die Ausübung von Verwaltung und Justiz, die Verteilung der Einquartierungslasten und die Verwendung und Abrechnung der städtischen Einnahmen, bzw. Klagen gegen Funktionsträger wegen Parteilichkeit und Vetternwirtschaft, Unterschlagungen und Vorteilsnahmen im Amt versus Klagen wegen Missachtung der Obrigkeit, konspirativer Vereinigung und Wegnahme städtischer Einkünfte (Zölle) (Fortsetzung in Antiqua, 161-1)
Entstehungszeitraum:1645 - 1647
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 168, Nr. 14
Darin:Aufstellung des Vermögens des Kemptener Rats Jakob Stattmüller und dessen Aufteilung unter den Erben, 1636, fol. 30r-32v; Verzeichnis der Handelswaren Stattmüllers, 1636, fol. 34r-36v; Verzeichnisse der Passiv- und Aktivschulden, 1636, fol. 37r-39v; Erwiderung des Kemptener Bürgermeisters Hans Ulrich Dorn auf die von Christoph Rudolph und Hans Stöltzlin im Namen der Bürgerschaft gegen ihn vorgebrachten Klagen, z. B. Vereinnahmung eines städtischen Brennofens und eines Ziegelstadels für sein Gut in Schelldorf; Unterschlagung von mehr als 1.000 Gulden aus dem Erbes des Rats Jakob Stattmüller zum Schaden von dessen Stieftöchtern; Unterschlagung von Zoll- und Mühleinkünften; Begünstigung der von dem ehemaligen Bürgermeister Melchior Schmelz und Ferdinand König geübten Praxis, auf städtische Rechnung Salz für eigene Zwecke zu kaufen, 1646, fol. 64r-73v; Gravamina der Bürgerschaft über Bürgermeister und Rat, z. B. Berufung von Predigern ohne Zustimmung aller drei Stände; Duldung von Sonn- und Feiertagsarbeit sowie Abhaltung von Ratssitzungen an diesen Tagen; Berufung ungeeigneter Lehrer und Vernachlässigung der Schulen; Verschleppung der Prozesse durch den Ratssyndikus David Megerlin, der ein "ungerechter, geldgeitziger und ganz partheyischer Richter" und "den Partheyen selbst consulendo et advocando vielfältig bedient" (fol. 93v) sei; übertriebener Einsatz der Folter im Prozess gegen Katharina Remer; Verzicht auf auswärtige Rechtsgutachten zum Schutz parteiischer Urteile; Benachteiligung der Weberzunft; Zusammensetzung des Rats fast ausschließlich aus Mitgliedern der Familien König und Schmelz; Missachtung der Ratswahlordnung; mangelhafte bzw. unterlassene Rechnungslegung über städtische Einkünfte; Einsatz bürgerlicher Vermögen als Pfand bei städtischen Schuldverschreibungen, "wiederumb wahr, daß keine Handbreit Guett mehr bey Gemeiner Statt vorhanden, so nit 3 oder 4fach afficirt und verschrieben ist" (fol. 96r); Abwälzung der Einquartierungskosten auf die Bürger; Verwendung der von den Bürgern bezahlten Einquartierungsabgaben für andere Zwecke; Einquartierung feindlicher schwedischer Truppen aufgrund einer eigenwilligen Initiative des Bürgermeisters Dorn; falsche Bündnispolitik mit Blick auf den eigenen Nutzen zum Schaden der Bürgerschaft; ferner "Special beschwerungs-Puncten", insbesondere Unterschlagung und Vorteilsnahme im Amt, gegen den Bürgermeister Hans Ulrich Dorn, den Amtsverwalter und Obmann der Metzgerzunft Jakob Kohler, die Stadtrechner Jakob Stattmüller und Wolff Leonhard Jenisch, den Ratssyndikus David Megerlin, der u. a. "seinem Doctorat und allen dergleichen graduierten Persohnen einen ewigen Spott und Hohn zugefügt und gleichsamb ein Sacrilegium begangen" habe, "in deme er wieder geschworne theuer gelöbnuß und unauflößliche ewige vermählung cum alma justitia [...] seinenn gradum Doctoris mit allen deßen Freyheitten und immuniteten einem Kemptischen Bürger, dem jungen Daniel König, umb ein gesatteltes Pferdt zu verkauffen und sich deßen nit mehr zu bedienen hoch verpfendet" (160/02 fol. 104v-105r) habe, gegen Ferdinand König, Hans Kisel, Josephat Weinlin, Gerichtsschreiber und Kanzleiverwalter, sowie gegen Andreas Hinderoffen und Anton Guefer; undat. [1645], 160/02 fol. 86-107v; Gesuch Herzog Eberhards III. von Württemberg um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission zur Untersuchung und Schlichtung des Kemptener Streits, 1644 12 09 (Ausf.), 160/02 fol. 120r-122r; Befehl dess. an die Bürger zu friedlichem und ruhigem Verhalten, 1644 12 09 (Abschr.), 160/02 fol, 125r-128v; Befehl dess. an Schalter als ehemaligen, dem
Herzog verpflichteten Tübinger Stipendiat, nach Stuttgart zu kommen und vor dem Konsistorium Auskunft über den Streit zu geben, 1644 12 10 (Abschr.), 160/02 fol. 123r; Untersuchung des Rats über die von Schalter 1645 10 19 gehaltene "uffrürerische" Predigt, 1645 10 21, 160/02 fol. 160r-167v, ferner 161/01 fol. 238r-249v; dazu: Schalters Schlussgebet, 161/01 fol. 250rv; Erwiderung des Rats auf die Gravam ina der Bürgerschaft, 160/02 fol. 251r-282v, darin: zahlreiche Ratsbescheide 1641-1642; Berichte über deviantes Verhalten Schalters, 1645, 160/02 fol. 177r-187v, ferner 161/01 fol. 251r-276v; Ratswahlordnung Karls V. für Kempten, undat. (Abschr.), 160/02 fol. 324r-329v; "Ordnung, wie es bey der Statt Kempten in Erwählung der Obrigkeit pflegt herzugehen, so weit über Menschen Gedächtnuß allso observirt und gehalten worden", undat., 160/02 fol. 330r-331v; Liste des aus zwanzig Personen bestehenden Ausschusses des Gerichts, des großen Rats und der sieben Zünfte sowie derjenigen 175 Bürger, die den Ausschuss mit ihrer Vertretung bei den Kommissionsverhandlungen bevollmächtigt und geschworen haben, den Ergebnissen der Verhandlungen Folge zu leisten, undat. [1646], 160/02 fol. 356r-361v; Kommissionsberichte: 1) 1646 01 12/22 (Ausf.), 160/02 fol. 170r-172v; 2) 1646 05 12/22 (Ausf.), 160/02 fol. 201r-310v, darin: Zusammensetzung des Rats bei der Berufung des Pfarrers Thomas Langenmayer, 1637 06 26, fol. 221r-222v; Auszug aus dem Ratsprotokoll betr. die Berufung des Pfarrers Johann Adam Schäfer, 1643 11 24, fol. 223r-232v; Gutachten der theologischen Fakultät der Universität Tübingen über die Rechtmäßigkeit der Berufung Schäfers, 1644 07 13 (Abschr.), fol. 241r-250v; Notariatsinstrumente; Druckschriften: 1) Mandatum de non gravando contra iura nec impediendo prosequi litem fine et restituendo cum clausula. Gemeine Burgerschafft der Statt Kempten contra die Geheime deß Raths und Consort., undat., 8 S., fol. 417r-420v, enthält Mandat des Reichskammergerichts zugunsten der Bürgerschaft von 1643 12 07.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kempten, Bürgerschaft (Großer Rat) und Anhängerschaft des Predigers Johann Rudolph Schalter, Christoph Rudolphs und des Webers Hans Stöltzlin
Beklagter/Antragsgegner:Kempten, Bürgermeister und Rat (Geheimer Rat)
RHR-Agenten:Kempten, Bürgermeister und Rat: Jeremias Pistorius von Burgdorf (1645)
Entscheidungen:Kommissionsauftrag an Bischof Franz Johann von Konstanz, Herzog Eberhard III. von Württemberg und die Stadt Ulm, beide Seiten zu verhören, die Rädelsführer der Unruhen, Schalter und Rudolph, zu ergreifen, die Bürger zum Gehorsam gegen ihre Obrigkeit und zum Frieden zu ermahnen, weitere gewaltsame Übergriffe zu verhindern und zu berichten, 1645 04 27 (Konz.), fol. 130r-131v; Befehl an die Kommission, den Tumult um den Stadtgerichtsassessor Reimund Dorn, der in Kempten von Leonhard und Paul Fehr auf der Straße verprügelt worden sei, zu beenden und die Rädelsführer zu bestrafen, 1645 07 20 (Konz.), fol. 135r; Votum ad imperatorem: Ungeachtet des von den Bürgern vorgebrachten Umstands, dass der Streit bereits seit längerem beim Reichskammergericht anhängig sei und dass sie dort ein Mandat cum clausula erwirkt hätten, welches dem Rat die Einhaltung eines von der Stadt Ulm und dem Bischof von Konstanz als Schiedsrichter vermittelten Kompromisses befohlen habe, solle die Kommission beibehalten werden, 1645 11 07, fol. 142r-147v, gebilligt im Geheimen Rat 1645 11 22 (Verm.), fol. 147v; Befehl an die Kommission, den Streit zu untersuchen, insbesondere auch zu ermitteln, ob die von Karl V. bestätigte Ratswahlordnung beachtet worden sei, die Parteien in Güte zu vergleichen und im Misserfolgsfall cum voto zu berichten, 1645 11 22 (Konz.), fol. 150r-153v; Befehl an die Bürgerschaft, sich der Kommission zu stellen und Frieden zu halten, 1645 11 22 (Konz.), fol. 154r-155v; Befehl an die Kommission, den Antrag der Bürgerschaft zu berücksichtigen, bis zur Entscheidung des Streits mit übermäßigen Einquartierungsabgaben verschont zu werden, 1645 11 27 (Konz.), fol. 158rv; Befehl (Patent) an die Bürgerschaft Kemptens, sowohl der Kommission als auch dem Rat als Obrigkeit Respekt und Gehorsam zu erweisen; der Kommission sei befohlen worden, die Gravamina wegen der Ratswahl erst zu untersuchen, wenn die weggenommenen städtischen Zölle und Gefälle restituiert worden seien, 1646 06 25 (Konz.), fol. 317r-320v; entsprechender Befehl an die Kommission, 1646 06 25 (Konz.), fol. 315r-316v.
Umfang:Fol. 1-427
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1677
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3381982
 

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