AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 173-19 Künsberg contra Bernstern; Appellation gegen ein von einer bischöflich Würzburger Kommission 1675 05 18 gefälltes Urteil im Streit um Erb- und Heiratsgutansprüche auf das Gut Schernau, 1675-1678 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 173-19
Titel:Künsberg contra Bernstern; Appellation gegen ein von einer bischöflich Würzburger Kommission 1675 05 18 gefälltes Urteil im Streit um Erb- und Heiratsgutansprüche auf das Gut Schernau
Entstehungszeitraum:1675 - 1678
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 183, Nr. 2
Darin:Kommissionsurteil: Bernstern ist grundsätzlich erbberechtigt; dasjenige, was sie als Mitgift und "pro jocalibus" (Schmuck) bereits erhalten habe, müsse aber von ihrem Erbe abgezogen werden, 1675 03 18 (Ausf.), fol. 15rv; Appellationsinstrument 1675 03 20 (Abschr.), fol. 16rv, 21r-22r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Künsberg, Georg Friedrich von
Beklagter/Antragsgegner:Bernstern, Ursula Margarethe, geb. von Künsberg
RHR-Agenten:Bernstern: Tobias Sebastian Praun (1675); Künsberg: Ferdinand Persius (1675)
Entscheidungen:Befehl an von Künsberg, Bernstern in ihrem Schernauer Besitz nicht zu beeinträchtigen, bis der Rechtsstreit ausgetragen ist, 1675 07 04 (Konz.), fol. 27r-28v; Zitation Bernstern, 1675 07 04 (Konz.), fol. 29r-30r, ferner (Abschr.), fol. 43rv Befehl an Bischof Peter Philipp von Würzburg, in der Nachfolge der früher in diesem Streit eingesetzten Würzburger Kommissionen zu prüfen, welche Einkünfte Bernstern schon in Schrnau bezogen habe, damit entscheiden werden könne, was ihr bis zur Entscheidung des Streits an Lebensunterhalt und zur Bestreitung der Gerichtskosten zugewiesen werden müsse, 1675 10 04 (Konz.), fol. 52r-53v; Inrotulation der Akten; Künsberg soll bis zur Entscheidung nichts gegen Bernstern unternehmen, 1677 11 26 (Verm.), fol. 153v; letzteres wiederholt 1677 12 09 (Verm.), fol. 156v.
Umfang:Fol. 1-175
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1708
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382076
 

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