AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 185-5 Köngen contra Thumb von Neuburg; Streit um Frondienste und Abgaben, 1665-1687 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 185-5
Titel:Köngen contra Thumb von Neuburg; Streit um Frondienste und Abgaben
Entstehungszeitraum:1665 - 1687
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 196, Nr. 4
Darin:Designatio actorum 1663-1669, fol. 3r-7v; Liste derjenigen Untertanen, die sich 1665 03 24 in allen Beschwerdepunkten mit Ludwig Friedrich verglichen haben (43 Namen), fol. 11rv; Liste derjenigen Untertanen, die sich nicht verglichen und bekundet haben, eidlich nicht mehr den Thum von Neuburg, sondern der kaiserlichen Kommission verpflichtet zu sein (28 Namen), fol. 12r; Aufforderung an sechs Könger Untertanen (Hans Kerch, Hans Keßler, Adam Hueber, Hans Sonn, Hans Fritzenschaf und Hans Streitlin), dem Herkommen gemäß 100 Gulden, den Nachweis ihres Mannrechts sowie ihren Geburtsbrief zur Deponierung in der Bürgerlade abzuliefern, 1665 03 24 (Abschr.), fol. 13r; Vergleich über Frondienste, 1662 11 09 (Abschr.), fol. 20r-21r; Vergleich über die von den Untertanen vorgebrachten 14 Beschwerdepunkte, 1665 03 06 (Abschr.), fol. 22r-23r; Erklärung Friedrich Albrechts dazu, 1665 03 06 (Abschr.), fol. 24r-26v; notariell beglaubigte Vollmacht der Gemeinde für ihre beiden Mitglieder Hans David Eiselin und Hans Kaspar Hörmann zur Delegation nach Wien, mit 12 Unterschriften und Siegeln (die übrigen 82 Untertanen seien "mehreren thayls deß Lesens und Schreibens ohnkunndig", fol. 73v), 1684 01 13 (Ausf.), fol. 73r-74v; Vollmacht der beiden Gemeindedelegierten für den Reichshofrat Johann Franz von Bernardi, 1684 02 16 (gedr. Ausf.), fol. 76r; Kommissionsberichte (der 1664 08 10 und 1684 02 02 mit einer Kommission beauftragten Schwäbischen Reichsritterschaft, Kanton Kocher): 1666 05 14 (Ausf.), fol. 34r-36v (die mitgeschickten Kommissionsakten fehlen); 1684 10 06/16 (Ausf.), und Kommissionsakten, fol. 89r-256v, darin: Specificatio actorum, fol. 92rv; Kommissionsprotokolle über die Verhandlungen in Köngen, 1684 06 03 bis 1684 06 11, fol. 124r-164r (mit Zeugenaussagen, Namenslisten), und 1684 06 04/14, fol. 181r-186v; Liste der Gemeindemitglieder, die zu ihrer Herrschaft stehen (17 Namen), fol. 166r; ausführliche Klageschrift der Untertanen, 1684, fol. 167r-180v; ausführliche Klageschrift über Übergriffe der Untertanen, 1684, fol. 187r-208vv; Protestschreiben der Herrschaft wider ihre Untertanen, 1684, fol. 247r-250v; 1684 12 12/22 (Ausf.), fol. 284r-288v; 1685 11/12 24/04, mit einem Gutachten der beiden Subdelegierten Johann Friedrich Franz Sturmfeder von Oppenweiler und Hans Ludwig von Pölnitz von 1685 11 18/28 (Ausf.), fol. 298r-307v; 1686 11 08/18, mit Subdelegiertenbericht, 1686 11 03/13 (Ausf.), fol. 324r-350v, darin: Liste der Untertanen, die sich 1686 10 20 in Esslingen der Kommission gestellt haben (84 Namen), fol. 347r-348v; Notariatsinstrumente.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Köngen, Gemeinde
Beklagter/Antragsgegner:Thumb von Neuburg, Friedrich Albrecht und Ludwig Friedrich von, Vater und Sohn, später zudem: Liebenstein, Konrad von
RHR-Agenten:Köngen: Johann Wilhelm Hallmann (1665), Johann Franz von Bernardi (1684); Thumb von Neuburg: Johann Graas (1665), Johann Moritz von Hörnigk (1684)
Entscheidungen:Befehl an die Beklagten, über die Beschwerden der Untertanen zu berichten, 1664 11 07 (Abschr.), fol. 32v-33r; (1.) Dekret über den Streit auf der Grundlage des Kommissionsberichts von 1666, 1669 11 19 (Konz.), fol. 37r-42r, ferner (Abschr.), fol. 61r-66r; Befehl an die Kommission (Schwäbische Reichsritterschaft, Kanton Kocher), das Dekret vor Ort umzusetzen und noch bestehende Streitpunkte zu entscheiden, 1669 11 19 (Konz.), fol. 43r-44v; Befehl an dies., die Parteien in Güte zu vergleichen und cum voto zu berichten sowie die Beklagten zu ermahnen, die Untertanen nicht entgegen dem Dekret von 1669 zu beschweren, 1684 02 01 (Konz.), fol. 67rv; Befehl an die Beklagten, die Untertanen nicht wider Recht und Billigkeit zu belasten, 1684 02 18 (Konz.), fol. 79rv; Befehl an die Kommission, die Arbeit zu beschleunigen, 1684 02 23 (Konz.), fol. 87rv; Befehl, an dies., die Parteien summarisch zu vernehmen und ein Gutachten einzuschicken, 1685 01 22 (Konz.), fol. 289rv; Ermahnung an dies., das Gutachten einzuschicken, 1685 09 17 (Konz.), fol. 296rv; (2.) Dekret, 1686 05 28, fol. 310r-315v; Befehl an die Kommission, weitere Untersuchungen anzustellen und zu berichten sowie Thumb von Neuburg ernsthaft zu ermahnen, sich so gegenüber seinen Untertanen zu verhalten, dass diese ihre Kinder nicht in fremde Dienste schicken und keinen Grund zur Klage haben, 1686 05 28 (Konz.), fol. 316r-318v; Befehl an die Gemeinde, der Kommission Respekt und der Obrigkeit Gehorsam zu erweisen, 1686 12 20 (Konz.), fol. 351r-352r; Befehl an Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg, die Kommission mit einer bewaffneten Mannschaft zu schützen und zu unterstützen, 1686 12 20 (Konz.), fol. 353r-354r; Befehl an die Kommission, noch einen weiteren Vergleichsversuch in Esslingen zu unternehmen, die Friedensstörer zur Ordnung zu rufen und zu berichten, wie diejenigen, die halsstarrig blieben, zu bestrafen seien, 1686 12 20 (Konz.), fol. 355r-356v; Befehl an dies., die Untertanen nochmals vorzuladen, die beiden verhafteten Untertanen gegen Bezahlung der Haftkosten zu entlassen und Urfehde schwören zu lassen und die Beklagten zu ermahnen, von den Untertanen nichts zu fordern, was dem alten Herkommen und den erlassenen Dekreten widerspreche, 1687 07 03 (Konz.), fol. 371r-372r.
Bemerkungen:Akte unvollständig.
Umfang:Fol. 1-372
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1717
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382175
 

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