AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 188-5 Kolb contra Ulm; Streit um die Aufhebung des wegen Wegzug ohne Aufsagung des Bürgerrechts, Bezahlung der Nachsteuer (Abzugsgeld) und Bigamie erfolgten Arrestes auf Mobilien in Ulm, 1639-1642 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 188-5
Titel:Kolb contra Ulm; Streit um die Aufhebung des wegen Wegzug ohne Aufsagung des Bürgerrechts, Bezahlung der Nachsteuer (Abzugsgeld) und Bigamie erfolgten Arrestes auf Mobilien in Ulm
Entstehungszeitraum:1639 - 1642
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 199, Nr. 5
Darin:Taufzeugnis Johannes Pruggers, des Chormeisters des Wiener Stephansdoms, über die 1627 11 13 erfolgte Taufe der Anna Katharina, Tochter Kolbs und ihres ersten Mannes Georg Müller aus Ulm, 1639 11 28 (Abschr.), fol. 5r; Erklärung der Stadt Ulm für Johann von Parsdorf, dass Kolbs 2. Ehemann Hamann Besserer noch lebte, als sich Kolb mit ihm als ihren 3. Ehemann verheiratete, 1639 05 18 (Abschr.), fol. 6r; Bericht der Stadt Ulm, 1640 04 01 (Ausf.), fol. 12r-35v, darin: Ehevertrag zwischen Kolb und dem Ulmer Handelsmann Georg Müller, 1623 01 04 (Abschr.), fol. 18r-20v; Vertrag zwischen Kolb und den Verwandten Georg Müllers über dessen testamentarische Verfügungen, mit Inventarlisten über Mobilien, 1635 (Abschr.), fol. 25r-35v; Testament Georg Müllers, 1630 03 12 (Abschr.), fol. 46r-53v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kolb, Rebekka
Beklagter/Antragsgegner:Ulm, Stadt
Entscheidungen:Befehl an die Stadt Ulm um Bericht, 1639 12 22 (Konz.), fol. 10rv; Befehl an die Stadt Ulm, Kolb, wenn sie das Ulmer Bürgerrecht aufgesagt und die Nachsteuer bezahlt haben werde, was sie auch in Abwesenheit tun dürfe, die Mobilien und das Vermögen ihres Kindes ausfolgen zu lassen; das Verfahren gegen Kolb wegen Bigamie sei nicht in Ulm, sondern am Passauer Konsistorium anhängig, 1642 10 06 (Konz.), fol. 40r-41r, ferner (Abschr.), fol. 64rv.
Umfang:Fol. 1-66
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1672
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3382197
 

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