AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 192-14 Kechler von Schwandorf contra Diedelsheim; Gesuch um Mandat gegen die Verweigerung der ritterschaftlichen Abgaben sowie Inhibition an Kurpfalz, die Diedelsheimer Untertanen nicht länger von der Bezahlung abzuhalten, 1630 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvo

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 192-14
Titel:Kechler von Schwandorf contra Diedelsheim; Gesuch um Mandat gegen die Verweigerung der ritterschaftlichen Abgaben sowie Inhibition an Kurpfalz, die Diedelsheimer Untertanen nicht länger von der Bezahlung abzuhalten
Entstehungszeitraum:1630
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 202, Nr. 11
Darin:Kommissionsbefehl Ferdinands II. an Kurfürst Maximilian I. von Bayern, die kurpfälzische Regierung in Heidelberg wegen der Abgabepflicht Diedelsheims gegenüber der Schwäbischen Reichsritterschaft, Kanton Neckar-Schwarzwald, zu vernehmen, 1626 01 21 (Abschr.), fol. 3r-4v; Befehl dess. an dens., dafür zu sorgen, dass Wilhelm Kechler von Schwandorf, Abgaben aus Diedelsheim bekommt, 1627 06 02 (Abschr.), fol. 15r-16v; Gutachten des württembergischen Oberrats zu Stuttgart Dr. Wilhelm Daser über die Nichtigkeit des 1602 zwischen Kurpfalz und Kechler von Schwandorf wegen Diedelsheim geschlossenen Vertrags, 1623 12 12 (Abschr.), fol. 18r-20v; Fürbittschreiben der Schwäbischen Ritterschaft, Kanton Neckar-Schwarzwald, zugunsten der Kläger, 1630 06 08 (Ausf.), fol. 21r-26r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Kechler von Schwandorf, Hans Kaspar und das ganze Geschlecht
Beklagter/Antragsgegner:Diedelsheim, Gemeinde
Entscheidungen:Befehl an Kurfürst Maximilian I. von Bayern, bei der kurpfälzischen Regierung in Heidelberg dafür Sorge zu tragen, dass die Kläger Abgaben aus Diedelsheim erhalten; die Heidelberger Regierung muss gegebenenfalls einen Schriftsatz gegen die Annullierung des Vertrags von 1602 innerhalb von zwei Monaten vorlegen, 1630 09 10 (Konz.), fol. 27r-28v.
Umfang:Fol. 1-30
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1660
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3393603
 

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