AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-76 Kaiser Karl V. ordnet an, dass alle Bücher, die gedruckt werden, den Namen des Autors, des Druckers und des Ortes des Drucks enthalten müssen. Außerdem müssen Autoren und Verbreiter von Schmähschriften, aber auch jene, die sie kaufen und besitzen, gefangen genommen

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA StK Patente 2-76
Titel:Kaiser Karl V. ordnet an, dass alle Bücher, die gedruckt werden, den Namen des Autors, des Druckers und des Ortes des Drucks enthalten müssen. Außerdem müssen Autoren und Verbreiter von Schmähschriften, aber auch jene, die sie kaufen und besitzen, gefangen genommen werden.
Entstehungszeitraum:30.06.1548
Stufe:Einzelstück (Aktenstück, Bild, Karte, Urkunde)

Angaben zum Kontext

Archivalienart:Patent

Angaben zu Inhalt und Struktur

Aussteller:Kaiser Karl V.
Empfänger/Vertragspartner:alle Untertanen des Heiligen Römischen Reiches
Ort:Augsburg
Sprache:Deutsch
Siegel:Oblatensiegel
Beschreibstoff:Papier

Weitere Bemerkungen

Bemerkungen:Der Titel ist die historische Originalbeschreibung, die das Staatsarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Dieser kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1578
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3409831
 

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