AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 223-1 Lentz contra Dilger; Gesuche um Promotorialschreiben und kommissarische Untersuchung wegen Entlassung und Diffamation im Zusammenhang eines Streits zwischen dem Kloster Schussenried und der vorderösterreichischen Regierung auf der einen und dem Stift Buc

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 223-1
Titel:Lentz contra Dilger; Gesuche um Promotorialschreiben und kommissarische Untersuchung wegen Entlassung und Diffamation im Zusammenhang eines Streits zwischen dem Kloster Schussenried und der vorderösterreichischen Regierung auf der einen und dem Stift Buchau auf der anderen Seite um das Dorf Eichen im Amt Stafflangen
Entstehungszeitraum:1693 - 1697
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 230, Nr. 9
Darin:Auszug aus dem Privileg Maximilians I. für das Kloster Schussenried, 1498 04 03, fol. 14r-15v; Zwei Fürbittschreiben des Abtes von Kempten zugunsten von Lentz an die vorderösterreichische Regierung in Innsbruck, 1692 04 25 (Abschr.), fol. 16r-17v; Bericht des Schwäbischen Kreises, 1697 04 06/16 (Ausf.), fol. 88r-91v; öffentliche Verteidigungsschriften des Lentz: Fiat iustitia et pereat mundus, 1697 04 20, fol. 102r-136v, ferner fol. 175r-206v; Anquis in herba, 1697 04 06, fol. 145r-169v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lentz, Johann Jakob von, 1690 entlassener Rat und Obervogt des Klosters Schussenried
Beklagter/Antragsgegner:Dilger, Johann Heinrich, fürstlich konstanzischer Hofrat; Buchau, Stift; Kreis, Schwäbischer
RHR-Agenten:Lentz: Simon Lorenz Leutner (1693), Friedrich von Klerff (1697)
Entscheidungen:Promotorialschreiben an den Schwäbischen Kreis, Lentz die Gelegenheit zu geben vor einem Ausschuss, dem der Abt von Salm vorstehen und dem auch einige vorderösterreichische Stände angehören sollen, seine Unschuld zu beweisen, 1695 09 16 (Abschr.), fol. 22r-23v; Erneuerung dieses Promotorialschreibens abgelehnt, 1696 10 03 (Verm.), fol. 69v; Befehl an die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Kreises, den Fall zu untersuchen und Lentz, wenn er für unschuldig befunden werde, zu rehabilitieren, 1696 11 16 (Konz.), fol. 86r; es soll ein Kommissionsauftrag an den Bischof von Augsburg ergehen, den Streit zu untersuchen, die Ergebnisse einer unparteiischen Juristenfakultät vorzulegen und mit einem Votum einzuschicken, 1697 10 17 (Verm.), fol. 172v.
Umfang:Fol. 1-206
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1727
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3471269
 

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