AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 262-7 Lützow contra Sachsen-Lauenburg; Streit um Zuständigkeit und Zulässigkeit einer Appellation gegen eine Zitation vor das Lauenburger Lehensgericht anlässlich von Auseinandersetzungen um gegenseitige Übergriffe auf Lehen und Untertanen, 1599-1602 (Akt (Sam

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 262-7
Titel:Lützow contra Sachsen-Lauenburg; Streit um Zuständigkeit und Zulässigkeit einer Appellation gegen eine Zitation vor das Lauenburger Lehensgericht anlässlich von Auseinandersetzungen um gegenseitige Übergriffe auf Lehen und Untertanen
Entstehungszeitraum:1599 - 1602
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 266, Nr. 1
Darin:Zitationen Lützows vor das Lauenburger Lehensgericht: 1600 04 10 (Abschr.), fol. 6r-7v, 1600 09 01 (Abschr.), fol. 8r-9v; strafbewehrtes Mandat des Herzogs an Veit Heinrich von Lützow, Klaus Klausen zu Dargow nicht mehr zu bedrängen, 1602 01 05 (Ausf.), fol. 29r-30v; Zitation Lützows zur Anhörung des lehensgerichtlichen Urteils, 1602 06 21 (Abschr.), fol. 42r-43v; Zitation Lützows wegen Bedrängung des Fischer Joachim Schröder zu Goldensee, 1597 06 02 (Abschr.), fol. 88r-89v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lützow, Barthold von, und seine Söhne Joachim und Veit Heinrich
Beklagter/Antragsgegner:Sachsen-Lauenburg, Herzog Franz II. von
Entscheidungen:Rüge an den Herzog wegen Missachtung einer 1596 10 07 Herzog Ulrich III. von Mecklenburg-Schwerin und Herzog Johann Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf aufgetragenen und 1599 05 31 bestätigten Kommission zu Güte und Recht, Zitation und Inhibition (Streit gehört nicht vor das Lauenburger Lehensgericht, sondern vor den Reichshofrat), ferner Befehl, Lützow nicht am Holzverkauf auf dessen Gut Seedorf zu hindern oder dessen Untertanen zum Ungehorsam anzustacheln, 1601 04 30 (Abschr.), fol. 31r-35v.
Bemerkungen:Akte unvollständig und in schlechter Ordnung
Umfang:Fol. 1-184
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1632
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3609214
 

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