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AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 482-1 Oettingen-Katzenstein contra Oettingen-Baldern; (1) Streit um die Steuern und Jurisdiktionsgefälle in Röttingen (Lauchheim) und den zugehörigen Orten und Höfen sowie um die Drangsalierung der dortigen Untertanen, ferner (2) um Höhe und Maß von Abgaben un
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 482-1 |
Titel: | Oettingen-Katzenstein contra Oettingen-Baldern; (1) Streit um die Steuern und Jurisdiktionsgefälle in Röttingen (Lauchheim) und den zugehörigen Orten und Höfen sowie um die Drangsalierung der dortigen Untertanen, ferner (2) um Höhe und Maß von Abgaben und Dienste in Baldern, Zöbingen und Lippach |
Entstehungszeitraum: | 1669 - 1681 |
Frühere Signaturen: | Antiqua, Fasz. 505, Nr. 8 |
Darin: | Urteil des Reichshofrats, wonach Graf Ferdinand Wilhelm dem Impetrant die Hälfte des Erbes des Grafen Ernst I. von Oettingen-Baldern abzutreten hat, 1663 10 29 (Abschr.), fol. 9rv; Befehl an Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg, den Impetrant notfalls auf dem Weg der Vollstreckung in seine Erbhälfte einzusetzen und ihn im Besitz derselben zu schützen, 1663 11 05 (Abschr.), fol. 10rv; verschiedene Beschwerden der Untertanen über die Erzwingung von Frondiensten und Abgaben und die in diesem Zusammenhang erfolgten Drangsalierungen durch den Impetrat, 1669-1670 (Abschrr.), fol. 11r-19v; Protokoll der Verhöre mit den in Baldern verhafteten Röttinger Untertanen, 1670 01 13-14/23-24, fol. 51r-58v; Fürbittschreiben für den Impetrant von: Markgraf Wilhelm von Baden-Baden (Schwager des Impetranten betr. dessen Reise an den Wiener Kaiserhof), 1669 12 09 (Ausf.), fol. 69r-70v; Bischof Marquard II. von Eichstätt, 1670 01 29 (Ausf.), fol. 71r-72v; Bischof Wenzel von Passau, 1670 01 14 (Ausf.), fol. 73r-75v; Immissionsdekret der Kommission betr. Röttingen, das die Jurisdiktionsrechte ausdrücklich von der Übertragung an den Impetrant ausnimmt, 1668 11 04/14 (Abschr.), fol. 112r-115v; Vergleich der Parteien, 1664 08 26 (Abschr.), fol. 116r-118v; Kommissionsbericht (Bischof Franz Johann von Konstanz und Herzog Eberhard III. von Württemberg), 1673 10 08/18 (Ausf.), fol. 158r-186v; desgl. (ders. Bischof und Herzog Wilhelm Ludwig von Württemberg), undat. [1676] (Ausf.), fol. 305r-352v, darin: Verzeichnis des vom Impetraten 1675 mit Hilfe brandenburgíscher Soldaten den Röttinger Untertanen weggenommenen Getreides, fol. 314r-315v, und andere Schadenslisten; Verzeichnis der Röttinger Jurisdiktionsgefälle und Steuern, fol. 339r-341v; Verzeichnis der beklagten Mehrbelastungen in Zöbingen, Baldern und Lippach, fol. 360r-364r; Notariatsinstrument über ein Verhör der Untertanen zu Zöbingen, Lippach und Baldern über ihre vermeintliche Beauftragung des landesverwiesenen Georg Erhardt und die Übergabe von Klageschriften an ihn, 1681 05 20/30 (Ausf.), fol. 443r-451v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | (1) Oettingen-Katzenstein, Graf Friedrich Wilhelm Ernst von, und die Untertanen zu Röttingen und der umliegenden Orte und Höfe Finkenweiler, Berg, Freudenhöfe, Lindorf, Buchhausen, Riepach, Harthausen, Hundslohe und Wöhrsberg sowie (2) Untertanen zu Baldern, Zöbingen und Lippach |
Beklagter/Antragsgegner: | Oettingen-Baldern, Graf Ferdinand Maximilian von |
RHR-Agenten: | Oettingen-Katzenstein: Johann Christoph Arnstein (1670), Johann Georg Bachmann (1672); Oettingen-Baldern: Konrad Oswald Garbi (1671); Untertanen zu Zöbingen, Baldern und Lippach: Arnold Knoop (1681) |
Entscheidungen: | Mandat sine clausula an Graf Ferdinand Maximilian, die Untertanen nicht mit übermäßigen Diensten, Abgaben und Strafen zu beschweren und die dem Impetrant von einer kaiserlichen Kommission als Kompensation für das noch nicht vollstreckte Urteil von 1663 10 29 übertragenen Besitzrechte an Röttingen anzuerkennen, 1670 04 02 (Konz.), fol. 76r-80v, ferner (Abschr.), fol. 124r-126v; Befehl an diese Kommission (Bischof von Konstanz und Herzog von Württemberg), dem Beklagten das Mandat zu insinuieren und die Kläger notfalls mit militärischer Gewalt in ihren Rechten zu schützen, 1670 04 02 (Konz.), fol. 82r-83r; Befehl an die Kommission, die Parteien in Sachen der dem Impetrant von Graf Ferdinand Maximilian noch nicht überlassenen Hälfte der Jurisdiktionsrechte zu vernehmen und zu vergleichen sowie im Misserfolgsfall gutachterlich zu berichten, 1670 07 18 (Konz.), fol. 88rv; Approbation des Kommissionsvorschlags, dem Impetrant in Abschlag auf seine Ansprüche und bis zu der Pfalz-Neuburg aufgetragenen Grundteilung Oettingen-Balderns die gesamten Jurisdiktionsgefälle und Steuern aus Röttingen unter Verrechnung der bereits erfolgten Zahlungen zu gewähren, und Befehl an die Kommission, diesen Beschluss den Parteien zu insinuieren, sie in ihren Rechte zu schützen und zu entsprechendem Verhalten anzuhalten, 1674 01 26 (Konz.), 187r-188v; Ermahnung an die Kommission betr. die Umsetzung dieses Befehls, 1675 08 09 (Konz.), fol. 246r-247r; Befehl an den Impetrat, Übergriffe auf Röttinger Untertanen zu unterlassen, 1675 08 09 (Konz.), fol. 238r-240v; wiederholt, 1675 09 12 (Konz.), fol. 271r-272r; Befehl an die Kommission, zwischen den Parteien zu vermitteln und den Impetrat zu ermahnen, Übergriffe auf die Untertanen einzustellen und Weggenommenes zu ersetzen, 1675 08 09 (Konz.), fol. 242r-244v; Befehl an die Kommission, den Impetrat anzuweisen, die Untertanen in Zöbingen und Lippach nicht mit unzulässigen Forderungen zu beschweren, 1676 07 30 (Konz.), fol. 356rv; dergl. Befehl betr. die Untertanen ebd. und in Baldern, 1677 08 13 (Konz.), fol. 367r-369v; desgl. 1681 04 23 (Konz.), fol. 421rv; Befehl an den Impetrat, auf die Untertanen Rücksicht zu nehmen und den Anweisungen der Kommission zu folgen, 1677 08 13 (Konz.), fol. 371r-372r; Schutz- und Geleitsbrief für die Untertanen in Röttingen, Zöbingen und Lippach, 1675 09 12 (Ausf.), fol. 429r; an die Kommission: aus dem Schriftsatz des Beklagten und aus dem beiliegenden Notariatsinstrument über die Befragung der Untertanen zu Baldern, Zöbingen und Lippach gehe eindeutig hervor, dass die von Georg Erhardt und Thomas Grimb eingereichte Klageschrift nicht auf eine Beauftragung durch die Untertanen begründet sei; der daraufhin 1681 04 23 erteilte Kommissionsauftrag, die Parteien in Güte zu vergleichen, werde deshalb kassiert; die beiden Genannten sind zu verhaften und zu bestrafen, 1681 07 04 (Konz.), fol. 453r-454r. |
Umfang: | Fol. 1-458 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3991290 |
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