AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 482-3 Oettingen-Baldern contra Oettingen-Baldern; Gesuch um einen kaiserlichen Schutzbrief betr. die Witwenversorgung und die Zinsen für das Heiratsgeld der Tochter, 1672-1673 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 482-3
Titel:Oettingen-Baldern contra Oettingen-Baldern; Gesuch um einen kaiserlichen Schutzbrief betr. die Witwenversorgung und die Zinsen für das Heiratsgeld der Tochter
Entstehungszeitraum:1672 - 1673
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 505, Nr. 10
Darin:Bestätigung des Grafen Ferdinand Maximilian für seine Mutter Isabella Eleonora über deren korrekt verrichtete und abgerechnete und bis zu seiner per Venia aetatis erlangten Volljährigkeit dauernden Vormundschaft, 1665 04 25 (Abschr.), fol. 6r-7v; Vertrag zwischen den Parteien über die Isabella Eleonora und ihrer Tochter Maria Franziska von Cronberg jeweils aus den Einkünften der Lehengüter in Wellheim zu leistende jährliche Witwenversorgung in Höhe von 1.500 Gulden bzw. zu bezahlenden jährlichen Zinsen für Heiratsgeld von 6.000 Gulden in Höhe von 300 Gulden, 1663 03 30 (Abschr.), fol. 8r-11v; Vertrag zwischen den Parteien, wonach Isabella Eleonora auf die Hälfte ihrer jährlichen Witwenversorgung verzichtet, 1666 02 04 (Abschr.), fol. 14r-15v; Befehl des Herzogs Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg an seine Regierung zu Neuburg, der Witwe bei eventuellen Zahlungsausfallklagen gemäß dem ihr in dieser Sache erteilten kaiserlichen Schutzbrief zu helfen und zu berichten, 1673 02 15 (Abschr.), fol. 25rv.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Oettingen-Baldern, Gräfin Isabella Eleonora von, Witwe
Beklagter/Antragsgegner:Oettingen-Baldern, Graf Ferdinand Maximilian von
Entscheidungen:Befehl an Herzog Philipp Wilhelm von Pfalz-Neuburg, dafür zu sorgen, dass Isabella Eleonora und ihre Tochter in ihren Versorgungsansprüchen geschützt werden, 1672 11 04 (Konz.), fol. 16r-17r.
Umfang:Fol. 1-25
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=3997644
 

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