AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 641-3 Reck contra Fugger; Streit um die Rückzahlung deponierter und mittels einer Schuldverschreibung ohne Zustimmung des Deponenten in ein Darlehen verwandelter Gelder sowie Streit um das forum competens, 1622-1623 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 641-3
Titel:Reck contra Fugger; Streit um die Rückzahlung deponierter und mittels einer Schuldverschreibung ohne Zustimmung des Deponenten in ein Darlehen verwandelter Gelder sowie Streit um das forum competens
Entstehungszeitraum:1622 - 1623
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 685, Nr. 10
Darin:Schuldverschreibung Fuggers über 5.500 rheinische Gulden gegenüber Reck, 1620 06 01 (Abschr.), fol. 11r-12vv; Reck an Fugger: die Schuldverschreibung sei über Geld ausgestellt worden, das er bei Fugger lediglich deponiert, diesem aber nicht als Darlehen gegeben habe; wegen der Münzverschlechterung müsse die auf rheinische Gulden ausgestellte Verschreibung auf Reichstaler, Goldgulden oder Dukaten umgestellt werden, 1620 11 02 (Abschr.), fol. 13r-14v; Münzedikt der Stadt Augsburg, 1620, fol. 25r-26v; Gesuch der Stadt Augsburg um Aufhebung des Mandats und Verweis Recks an ihr Stadtgericht unter Hinweis auf die Missachtung ihrer Gerichtsprivilegien durch das von Reck gegen ihren Bürger Fugger erwirkte Mandat, 1622 11 08 (Ausf.), fol. 27r-37v; dringendes Gesuch des Hauptmanns Hieronymus Stauber zu Mitterhart, bis zu seiner Heimkehr nichts weiter gegen die Stadt Augsburg zu entscheiden, 1623 01 31 (Ausf.), fol. 72r-73v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reck, Johann von der, Reichshofrat
Beklagter/Antragsgegner:Fugger, Johann Ernst, Freiherr von Kirchberg und Weißenhorn, Bürger zu Augsburg
Entscheidungen:Mandat sine clausula an Fugger, Reck innerhalb von vier Wochen in guter Münze auszuzahlen, 1622 09 29 (Ausf.), fol. 43r-48v; Paritoria, 1622 12 20 (Ausf.), fol. 65rv; an die Stadt Augsburg: es bestehe keine Litispendenz am Stadtgericht, das Mandat verstosse nicht gegen die zu achtenden und zu schützenden Augsburger Privilegien; Befehl, den auf rechtmäßig fundierter reichshofrätlicher Jurisdiktion beruhenden Mandatsprozess nicht zu behindern, 1622 12 22 (Konz.), fol. 69r-70r; desgl. 1623 02 28 (Konz.), fol. 74r-75v.
Umfang:Fol. 1-75
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1653
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4190451
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl