AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 641-4 Reck und Ossenbroich contra Viermund; Streit um den Besitz des zum reckischen Reichslehen Volmarstein gehörenden Guts Dönhoff (Wengern/Wetter), 1628-1649 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA RHR Judicialia Antiqua 641-4
Titel:Reck und Ossenbroich contra Viermund; Streit um den Besitz des zum reckischen Reichslehen Volmarstein gehörenden Guts Dönhoff (Wengern/Wetter)
Entstehungszeitraum:1628 - 1649
Frühere Signaturen:Antiqua, Fasz. 685, Nr. 15
Darin:Johann von der Reck belehnt Ossenbroich mit dem Dönhoff, 1626 05 10 (Abschr.), fol. 21r; gerichtliches Dokument über die Abtretung des Dönhoffs von den von Scheuren (wegen der Schulden des Bernhard von Scheuren) an (den Gläubiger) Philipp Arnold von Viermund, 1618 04 02 (Abschr.), fol. 21r; Urteil des Lehenshofs der Herren von der Reck zu Drensteinfurt zugunsten der Besitzansprüche Ossenbroichs, 1648 10 17 (Ausf.), fol. 92r-93r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Reck, Johann von der, zu Steinfurt; Ossenbroich, Johann von
Beklagter/Antragsgegner:Viermund, Elisabeth von, geb. von Schade, Witwe Hermanns von Viermund, verheiratete von Buer
RHR-Agenten:Ossenbroich: Johann Baptist Broelmann von Lilienstern (1639), Johann Franz von Immendorf (1648), Petrus Viso von Moilenau (1649)
Entscheidungen:Befehl an die Beklagte, den Besitz des Dönhoffs aufzugeben oder Stellung zu nehmen; die Besitzer des Reichslehens Volmarstein, nämlich die von der Recke, hätten diesen Hof einst an die von Scheuren weiterverlehnt, diese hätten ihn an Philipp Arnold von Viermund übertragen, dessen Bruder Hermann habe den Hof, der nach seinem Tod hätte an den Lehensherrn (Reck) zurückfallen müssen, zu Unrecht testamentarisch der Beklagten vermacht, 1628 03 27 (Konz.), fol. 2r-3r; Urteil: der Streit ist an das zuständige Gericht (Lehenshof Reck) zu verweisen; Ossenbroich muss die Prozesskosten tragen, 1640 07 30 (Konz.), fol. 72r.
Umfang:Fol. 1-108
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1679
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4190452
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl