AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 4a-6 Hueber und Passau; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen Beschlagnahme nach Schiffbruch, 1548 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 4a-6
Titel:Hueber und Passau; Bitte um kaiserlichen Befehl wegen Beschlagnahme nach Schiffbruch
Entstehungszeitraum:1548

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hueber, Wolfgang, Schiffer, Bürger der Stadt Passau Intervenienten: Passau, Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Passau informieren den Kaiser darüber, daß der Passauer Schiffer Wolfgang Hueber eine Meile unterhalb von Donauwörth mit seinem Schiff, das mit Hafer für die Truppen des Kaiser beladen gewesen sei, unverschuldet Schiffbruch erlitten habe. Der dortige Landesherr habe zur Strafe das Schiff und alle Gerätschaften beschlagnahmt. Hueber habe sich daraufhin an Bürgermeister, Richter und Rat der Stadt Passau sowie Bischof Wolfgang I. von Passau gewendet und um Fürbittschreiben an den Kaiser gebeten, damit ihm dieser wieder zu seinem Eigentum verhelfe. Bürgermeister, Richter und Rat bitten den Kaiser, der Obrigkeit, in deren Gebiet der Schiffbruch stattgefunden habe, zu befehlen, Hueber die beschlagnahmten Gegenstände unentgeltlich zurückzugeben.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Jörg Zeitz von Burlach, den Statthalter in Neuburg, Hueber das beschlagnahmte Schiff und die beschlagnahmten Güter zurückzugeben oder aber Gründe vorzubringen, warum dies nicht geschehen solle, 1548 06 30, (Konz.) fol. 4rv, fol. 5r-6v. Kaiserlicher Befehl an den Statthalter in Neuburg, Hueber, wenn er tatsächlich unverschuldet Schiffbruch erlitten hat, die beschlagnahmten Gegenstände aus kaiserlicher Gnade und ohne grundsätzliche Beeinträchtigung der Rechte des Fürstentums Pfalz-Neuburg zurückzugeben, 1548 08 09, (Konz.) fol. 7r.
Bemerkungen:Starke Schäden durch Schimmelbefall. Restauriert.
Umfang:Fol. 1-7
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1578
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211331
 

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