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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 6-11 Hagenau contra Hagenau; Bitte um kaiserlichen Befehl und Einrichtung einer kaiserlichen Kommission wegen Nichteinhaltung eines Unterhaltsvertrags, 1671-1673 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 6-11 |
Titel: | Hagenau contra Hagenau; Bitte um kaiserlichen Befehl und Einrichtung einer kaiserlichen Kommission wegen Nichteinhaltung eines Unterhaltsvertrags |
Entstehungszeitraum: | 1671 - 1673 |
Darin: | Vertrag zwischen Magistrat und Konvent, 1616 11 09, (begl. Kop.) fol. 3r-4v. Notariatsinstrument: 1672 11 07, (Orig.) fol. 28r-29v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hagenau, St. Klara Kloster |
Beklagter/Antragsgegner: | Hagenau, Magistrat der Stadt |
RHR-Agenten: | Hagenau, Magistrat: Hauser, Johann Bernhard, Dr., im Fall seines Tods: Sterlegg, Johann Matthias von, Dr., Vollmacht 1672 12 28, (Orig.) fol. 40r-41r. |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Nonnen des St. Klara Klosters in Hagenau bringen vor, der Magistrat der Stadt habe ihnen gegen Überlassung eines Hauses eine Unterkunft zugewiesen, deren Instandhaltung sowie die Lieferung einer bestimmten Menge Korn und die Zahlung von jährlich 40 Gulden zugesagt. Der Magistrat lasse aber das Haus nicht instand halten und habe seit 1632 die Zahlungen eingestellt. Der Konvent bittet den Kaiser deshalb um einen Befehl an den Magistrat, für die Instandsetzung der Unterkunft zu sorgen und seine Schulden zu einem festgesetzen Termin zu begleichen. Außerdem bitten die Nonnen um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission, die den Magistrat nachdrücklich zum Gehorsam in beiden Punkten auffordern solle. Der Magistrat erklärt dagegen, daß bereits mit Baumaßnahmen begonnen und das Korn immer geliefert worden sei. Angesichts des verarmten Zustands der Pfarrkirche, solle das Kloster zwischenzeitlich aber nur 15 Gulden erhalten. Im Gegenzug sollten die Nonnen ihren Pflichten in der Krankenpflege nachkommen und darauf verzichten, fremde Personen zu beherbergen. |
Entscheidungen: | Kaiserlicher Befehl an den Magistrat, die Forderungen des Konvents zu erfüllen, 1671 07 27, (Konz.) fol. 6rv, fol. 11r. Zustellung der Eingabe des Magistrats an die Gegenpartei. Beide Seiten sollen sich auf der Basis dieser Angebote selbst vergleichen, 1672 03 04, (Vermerk) fol. 9v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 12r-13v. Kaiserlicher Befehl an den Magistrat, auf den Kompromißvorschlag des Konvents einzugehen, unter Androhung, widrigenfalls eine Kommission zur Vollstreckung auf Kosten des Magistrats einzusetzen, 1672 08 19, (Konz.) fol. 17r-18r, fol. 19r-20v. Kaiserliches Mandat gegen den Magistrat, den kaiserlichen Befehl vom 19. August 1672 innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieses Mandats zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung Einrichtung einer Kommission zur Vollstreckung auf Kosten des Magistrats. Ladung, um den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls zu der im Befehl vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden, 1673 01 26, (Konz.) fol. 33r-35v. Zustellung der Erklärung des Magistrats an den Konvent, 1673 07 31, (Vermerk) fol.42v. |
Umfang: | Fol. 1- 43 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1703 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211403 |
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