Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 7-12 |
Titel: | Halberstadt und Bila contra Stolberg; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Streit um Einweisung |
Entstehungszeitraum: | 1571 |
Darin: | Dokumente zu bisherigem Verlauf und Entscheidungen im Streitfall zwischen dem Hochstift Halberstadt und den Grafen von Stolberg (Urteil des Reichskammergericht, Schriftwechsel zwischen Ober- und Niedersächsischem Kreis über die Einrichtung einer gemeinsamen Kommission, Extrakte aus Besitz- und Lehensurkunden), 1559 01 02 - 1571 05 19, fol.7r-74v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Halberstadt, Domkapitel; Bila, Heinrich von, Dr. |
Beklagter/Antragsgegner: | Stolberg, Grafen von |
Gegenstand - Beschreibung: | Das Domkapitel von Halberstadt führt aus, Dr. Heinrich von Bila sei wegen einer Schuldforderung an die Grafen von Stolberg in das Gut Stapelburg eingewiesen worden. Kurfürst Johann Georg von Brandenburg habe gegen die Einweisung protestiert, da das Gut kein von Halberstadt, sondern ein von Brandenburg verliehenes Lehen sei. Auch die Grafen hätten das Urteil nicht akzeptiert, sondern seien gewaltsam gegen Bila vorgegangen. Das Angebot, in dem Streit durch den Niedersächsischen Kreis vermitteln zu lassen, sei von ihnen mit der Begründung zurückgewiesen worden, sie gehörten zum Obersächsischen Kreis. Der Versuch, eine gemeinsame Vermittlungskommission beider Kreise einzusetzen, sei gescheitert. Das Domkapitel will verhindern, daß die Grafen dem Hochstift Lehensgüter entziehen und dem Kurfürst von Brandenburg zukommen lassen. Deshalb bittet es den Kaiser, eine Kommission einzurichten, um in dieser Angelegenheit zu entscheiden. Ihr sollten Kurfürst August von Sachsen als ausschreibender Fürst des Obersächsischen Kreises und Vertreter des Niedersächsischen Kreises angehören. |
Bemerkungen: | Dokumente zur Einweisung der Familie von Bila in Güter der Grafen von Stolberg auch in Antiqua 7/11. |
Umfang: | Fol. 1-74 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1601 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211422 |
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