AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-8 Halberstadt contra Halberstadt, Sachsen und Niedersächischer Kreis; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Restitution eines Klosters, 1616-1625 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-8
Titel:Halberstadt contra Halberstadt, Sachsen und Niedersächischer Kreis; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Restitution eines Klosters
Entstehungszeitraum:1616 - 1625
Darin:Urkunde Kaiser Karls V., 1548 01 02, fol. 16r-17v. Extrakt aus dem Revers der St. Johann Gemeinde in Halberstadt, 1582 12 07, 44r-45v; fol. 139r-140v, (begl. Kop.) fol. 110r-112v; fol. 202r-203v. Fürbittschreiben des Erzbischofs von Mainz für den Franziskanerkonvent, 1616 04 23, (Orig.) fol. 18r-19v.; 1617 03 03, (Orig.) fol. 159r-160v. "Aufruhrzettel", 1616 11 06, fol. 57rv, fol. 58rv, fol. 119rv. Gutachten des Erzbischofs von Mainz, Erzbischof Ferdinands von Köln und Erzbischof Lothars von Trier, 1617 01 07, (Orig.) fol. 115r-120v. Fürbittschreiben für den erneut aus Halberstadt vertriebenen Franziskanerkonvent: des Erzbischofs von Köln, 1624 02 28, (Orig.) fol. 204r-205v. des Kaplans Johann Bernhard an Kaiserin Eleonora, 1624 05 06, (Orig.) fol. 206r-207v. Kurfürst Maximilians von Bayern, 1624 05 21, (Orig.) fol. 208r-209v. Mitteilung Bucholz' an Kaiser Ferdinand II., daß die Restitution des Franziskanerkonvents unter den gegenwertigen Umständen nicht durchführbar ist, 1625 06 12, (Orig.) fol. 233r-234v. Notariatsinstrumente: 1616 04 12, fol. 5r-10v. 1616 04 13, fol. 13r-15v. 1616 11 04, (Orig.) fol. 47r-56v, fol. 76r-83v, fol. 97r-102v. 1617 03 16/26 (Gehorsamserklärung des Domkapitels), (Orig.) fol. 163r-164v, fol. 213r-215v. 1619 04 09/19, (Orig.) fol. 198r-201v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, St. Andreas zum Heiligen Kreuz, Franziskanerkloster
Beklagter/Antragsgegner:Halberstadt, Domkapitel; Halberstadt, Stadt Intervenienten: Niedersächsischer Kreis, Fürsten und Stände; Sachsen, Kurfürst Johann Georg I. von
Gegenstand - Beschreibung:Die Vertreter des Franziskanerklosters St. Andreas zum Heiligen Kreuz bringen vor, das Domkapitel Halberstadt habe sie mit der Begründung aus Halberstadt vertrieben, einem unbekannten Orden anzugehören und wegen ihres fremdartigen Habitus nicht geduldet werden zu können. Sie bitten den Kaiser um ein Restitutionsmandat. Das Domkapitel rechtfertigt die Vertreibung mit dem Argument, das Kloster sei bereits zu Zeiten Bischof Sigismunds von Halberstadt als verlassen angesehen worden und an das Domkapitel gefallen. Die Stadt Halberstadt streitet ab, der Vertreibung der Mönche zugestimmt zu haben oder an ihr beteiligt gewesen zu sein. Im Verlauf der Auseinandersetzung tauchen in Halberstadt "Aufruhrzettel" auf, die die Einwohner der Stadt zum Vorgehen gegen die als verräterisch und katholisch gebrandmarkten Lorenz Buell und den Propst des Franziskanerklosters aufrufen. Nach erfolgter Restitution des Franziskanerklosters wendet sich der postulierte Bischof Christian von Halberstadt mit der Bitte an Fürsten und Stände des Niedersächsischen Kreises, über Wege nachzudenken, wie die Mönche wieder entfernt werden können. Darüber hinaus werden sie ersucht, den Kaiser zu bitten, keine Befehle ausgehen zu lassen, die der in Halberstadt eingeführten Reformation zuwider laufen. Fürsten und Stände des Niedersächsischen Kreises bit
ten dementsprechend den Kaiser, es bei dem Vollzug der Gehorsamserklärung des Halberstädter Domkapitels zu belassen und alle übrigen Ordenshäuser in Halberstadt in nächster Zeit zu schließen. Bischof und Hochstift sollen in Zukunft mit Mandaten und schnellen Urteilsvollstreckungen verschont und derartige Antragsteller ab- und an andere Orte verwiesen werden. Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen ersucht den Kaiser, die restituierten Mönche wieder zu entfernen und Bischof und Hochstift in Zukunft mit Prozessen dieser Art zu verschonen. Nach ihrer erneuten Vertreibung bittet der Konvent des Franziskanerklosters nochmals um Vollzug des kaiserlichen Mandats.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat gegen das Domkapitel von Halberstadt, den Franziskanerkonvent wieder zu restituieren. Ladung des Domkapitels, um innerhalb von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Verbot unter Androhung der Acht, nach der Restitution irgendetwas gegen den Orden oder dessen Mitglieder vorzunehmen, 1616 05 28, fol. 23r-27v. Kaiserliches Paritionsurteil: Die Restitution soll sofort nach Zustellung dieses Urteils erfolgen und innerhalb von sechs Wochen darüber Bericht erstattet werden, 1616 10 10, (Konz.) fol. 39rv, (gesiegelte Ausfertigung) fol. 40r-41v. Die erste Bitte wird abgeschlagen. Sie sollen es auf die übliche Weise durch Notar und Zeugen mitteilen lassen. Das Mandat gegen die Stadt Halberstadt, die Angehörigen des Franziskanerklosters nicht zu behindern, belästigen oder verletzen, wird gewährt, 1616 10 17, (Vermerk) fol. 46v. Kaiserlicher Befehl an Vizepräsidenten und Räte des Reichshofrats: Beigefügt werden ein Notariatsinstrument und eine Empfangsbestätigung übergeben. Die Räte sollen zu dem im Notariatsinstrument beschriebenen Umständen ein Gutachten vorlegen, 1616 11 26, (Konz.) fol. 63r, fol. 64r-65v. Zustellung der überschickten Dokumente an die Franziskaner oder deren Bevollmächtigte mit der Andeutung, daß a
uf ihr weiteres Bitten ergehen soll, was recht ist, 1616 12 02. Wie schon früher geschehen, eine Kopie der Abtretung Pater Guardianos anzufertigen, (Vermerke) fol. 56v. Gutachten des Reichshofrats: Übersendung der Dokumente an die Franziskaner mit der Andeutung, daß auf ihr weiteres Bitten ergehen soll, was recht ist. Der Reichshofrat wird dem Kaiser zu neuen Eingaben des Konvents sein Gutachten vorlegen. Wegen der "Aufruhrzettel" sollen Schreiben an die Domkapitel und Stadt Halberstadt ausgehen, in denen sie streng ermahnt und zu Untersuchungen angehalten werden. Außerdem soll ihnen die Einhaltung der ihnen zugestellten Schutzbriefe befohlen werden. Erzbischof Johann III. von Mainz ist darüber zu informieren, 1616 12 02, fol.74r-75v. Kaiserlicher Befehl an das Domkapitel, die Autoren und Anstifter der "Aufruhrzettel" zu ermitteln und streng zu bestrafen (mit dem Vermerk: mutatis mutandis an die Stadt Halberstadt), 1617 01 10, (Konz.) fol. 84r-85r. Kaiserliches Schreiben an Erzbischof Johann III. von Mainz mit Information über die "Aufruhrzettel", die kaiserlichen Gegenmaßnahmen und dem Ersuchen an den Erzbischof, ebenfalls alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz von Religion- und Landfrieden zu ergreifen, 1617 01 10, (Konz.) fol. 86rv. Kaiserliches Dekret (Benennung Fabio Bronzons als Rechtsbeistand des Franziska
nerkonvents), 1617 01 17, (Konz.) fol. 88rv. Erneuerung der Bekräftigung des kaiserlichen Mandats vom 10. Oktober 1616. Innerhalb von vier Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung ist der Gehorsamsnachweis zu erbringen. Im Fall des Ungehorsams wird die im Mandat genannte Strafe verhängt und das Domkapitel muß die Gerichtskosten tragen. Der Kaiser behält sich Maßnahmen gegen die Unterzeichner bzw. den Autor der Rechtfertigungsschrift des Domkapitels vom 4. Dezember 1616 vor, 1617 02 16, (Konz.) fol. 125r-126v. Die Stellungnahme der geistlichen Kurfürsten zu weiterer Berücksichtigung aufzubewahren, 1617 03 16, (Vermerk) fol. 120v. Die Eingabe des Erzbischofs von Mainz zu weiterer Berücksichtigung aufzubewahren, weil noch abzuwarten ist, ob dem zuletzt beschlossene Paritionsurteil Gehorsam geleistet wird, 1617 03 16, (Vermerk) fol. 160v. Die Eingabe des Domkapitels den Franziskanern zuzustellen, 1617 04 07, (Vermerk) fol. 162v. Gutachten des Reichshofrats: Bitte der Franziskaner um Ernennung eines Mitglieds des Reichshofrats zum kaiserlichen Kommissar, der ihre Wiedereinweisung vornehmen soll, wird abgewiesen. Statt des Hildesheimer Dompropsts Arnold von Bucholz, der sich weit entfernt aufhält, soll der Hildesheimer Dompropst Wilhelm von Hörde mit der Kommission beauftragt werden, 1617 05 05, fol. 172r-173v. Kais
erlicher Befehl an die Stadt Halberstadt, den Vollzug der Gehorsamserklärung des Domkapitels zu unterstützen und in Zukunft dafür zu sorgen, daß Bürgerschaft und "gemeiner Pöbel" die Franziskanerbrüder nicht mehr belästigen, 1617 05 05, (Konz.) fol. 174rv. Kaiserliches Ersuchen an Bucholz (mutatis mutandis an Hörde) um Übernahme einer kaiserlichen Kommission zum Vollzug der Gehorsamserklärung des Domkapitels, 1617 05 05, (Konz.) fol. 176r-177r. Kaiserlicher Kredenzbrief für Bucholz (mutatis mutandis für Hörde) an das Domkapitel, 1617 05 05, (Konz.) fol. 178r. Kaiserliche Bitte an den Erzbischof von Mainz, den Vollzug der Gehorsamserklärung des Domkapitels durch Schreiben oder Verordnung eines eigenen Abgesandten zu unterstützen, 1617 05 18, (Konz.) fol. 180r-181r; 1624 06 14, (Konz.) fol. 219r-220v. Kaiserlicher Befehl an Bucholz, die Restitution der Franziskaner in Halberstadt gemäß dem kaiserlichen Mandat zu vollziehen (mutatis mutandis an Hörde, 1624 06 12, (Konz.) fol. 210r-211v; (Orig. an Bucholz mit Beilagen) fol.212r-218v. Kaiserliche Bitte an den Erzbischof von Mainz zu verhüten, daß sich das Domkapitel Unterstützung für den Widerstand gegen das kaiserliche Mandat sucht, 1624 07 04, (Konz.) fol. 222r-224v. Die Einrede des Domkapitels der anderen Partei zuzustellen, 1625 06 09, (Vermerk) fol. 225r.
Umfang:Fol. 1-234
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1655
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211433
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl