AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-9 Österreich; Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich ist von Papst Urban VIII. die nach dem Tod des Heinrich von Lochar vakant gewordene Stelle eines Kanonikers des Hochstifts Halberstadt übertragen worden., 1625-1626 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossi

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 8-9
Titel:Österreich; Erzherzog Leopold Wilhelm von Österreich ist von Papst Urban VIII. die nach dem Tod des Heinrich von Lochar vakant gewordene Stelle eines Kanonikers des Hochstifts Halberstadt übertragen worden.
Entstehungszeitraum:1625 - 1626
Darin:Papsturkunde, 1624 03 05, fol. 7r-12v. Entwurf des Stammbriefs für Erzherzog Leopold Wilhelm (mit dem Vermerk: Mutatis mutandis für das Domkapitel von Osnabrück.), fol. 13v-14r. Entwurf des Ernennungsschreibens für die Bevollmächtigten Erzherzog Leopold Wilhelms, fol. 13rv. Notariatsinstrumente: 1625 04 01 (Instrumentum natalium), fol. 24r-25v, fol. 26rv. 1625 04 08, fol. 32r-35v, (undat. Entwurf) fol. 28r-31v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Österreich, Erzherzog Leopold Wilhelm von
Entscheidungen:Kaiserliches Ersuchen an das Domkapitel von Halberstadt, seinem Sohn Erzherzog Leopold Wilhelm die ihm vom Papst zugestandene Stelle als Kanoniker einzuräumen und mitzuteilen, welche Formalitäten gemäß der Statuten des Stifts zur tatsächlichen Übernahme der Position erledigt werden müssen, 1625 04 02, (Konz.) fol. 1rv. Kaiserliches Ersuchen an die beiden Domherren Joachim von Huenecken und Johann Georg von Hellen sowie die beiden Vikare Andreas Helmerding und Wilhelm Delwig aus dem Hochstift Halberstadt, die Kommission zur Erledigung der für die Aufnahme Erzherzog Leopold Wilhelms als Kanoniker notwendigen Handlungen zu übernehmen, 1625 04 11, (Konz.) fol. 3r-4v, fol. 5r-6v, fol. 37r-38v. Kaiserliche Ernennungsurkunde für Huenecken, Hellen, Helmerding und Delwig, als Bevollmächtigte Erzherzog Leopold Wilhelms alle für seine Aufnahme als Kanoniker notwendigen Handlungen auszuführen, 1625 04 11, (Ausf.) fol. 17rv, fol. 18r-19v, fol. 20r-21v. Kaiserliche Mitteilung an das Domkapitel von Halberstadt, Huenecken, Hellen, Helmerding und Delwig zu Bevollmächtigten ernannt zu haben, alles zur tatsächlichen Aufnahme Erzherzog Leopold Wilhelms Notwendige vorzunehmen, 1625 04 11, (Konz.) fol. 22r-23r.
Umfang:Fol. 1-39
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1656
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211434
 

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