Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 9-5 |
Titel: | Halberstadt contra Braunschweig-Wolfenbüttel; Bitte um Einrichtung einer kaiserlichen Kommission in Lehensangelegenheit |
Entstehungszeitraum: | 1648 |
Darin: | Lehensbrief des Freiherrn Anton von Warberg, 1581 12 11, (begl. Kop.) fol. 5r-6v. Einweisung des Obristen Christoph Vitzthum von Eckstädt und des Obristen Frencking durch den Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel in Besitzungen der Freiherren von Warberg, 1645 05 23, fol. 7r-8v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Halberstadt, Kanzler (Jordans, Henich) und Räte der bischöflichen Regierung |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig-Wolfenbüttel, Herzog August d. J. von |
RHR-Agenten: | Halberstadt: Schrimpf, Jonas |
Gegenstand - Beschreibung: | Kanzler und Räte der bischöflichen Regierung in Halberstadt führen aus, die Freiherren Heinrich Julius und Wolf Gebhard von Warberg, beide Lehensmänner des Hochstifts, hätten ohne Einwilligung ihres Lehensherrn bei der Herzoginwitwe Elisabeth von Braunschweig-Wolfenbüttel Schulden auf ihren Besitz aufgenommen, wodurch die Rechtmäßigkeit dieses Vorgangs grundsätzlich zweifelhaft sei. Zur Begleichung der Schulden habe Herzog August d. J. von Braunschweig-Wolfenbüttel Gläubiger in Besitzungen eingewiesen, die die Freiherren von Warberg vom Hochstift Halberstadt zu Lehen trügen. Den Einspruch der bischöflichen Regierung, die eine Differenzierung zwischen den Halberstädter Lehen der Freiherren von Warberg und ihren anderen Besitzungen bei der Heranziehung zur Begleichung der Schulden verlangt hätte, sei von Herzog August nicht berücksichtigt worden. Kanzler und Räte bitten den Kaiser, dem Administrator August von Magdeburg mit einer Kommission zu beauftragen, die den Herzog zu Herausgabe der Halberstädter Lehen veranlassen soll. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Aufforderung an den Herzog von Braunschweig-Wolfenbüttel, innerhalb von drei Monaten seine Stellungnahme zur Eingabe von Kanzler und Räten der bischöflichen Regierung in Halberstadt vorzulegen, die beiliegend mitgesendet wird, 1648 10 13, (Konz.) fol. 20r. |
Umfang: | Fol. 1-21 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1678 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211448 |
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