AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 9-4 Huysburg und Kons. contra Goslar; Bitte um kaiserliche Verfügungen zur Vollstreckung in Schuldenangelegenheit, 1644-1690 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 9-4
Titel:Huysburg und Kons. contra Goslar; Bitte um kaiserliche Verfügungen zur Vollstreckung in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1644 - 1690
Darin:Schuldurkunden der Stadt Goslar, 1519 11 10, (begl. Kop.) fol. 45rv und fol. 48v; 1639 07 08, (begl. Kop.) fol. 44rv und fol. 50v. Befehl Kaiser Ferdinands II. an die Stadt Goslar, innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls Stellung zur Supplikation von Benediktinerkonvent, Elisabeth Breizgen und den Schwestern Knoers zu nehmen, 1625 06 24, fol. 9rv. Befehl Kaiser Ferdinands II. an die Stadt Goslar, dem ersten Kaiserlicher Befehl von 1625 innerhalb von sechs Wochen nachzukommen, 1626 12 03, fol. 10rv. Befehl Kaiser Ferdinands II. an die Stadt Goslar, die Gläubiger innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls zufrieden zu stellen, 1627 07 20, fol. 11rv. Erneuter Befehl Kaiser Ferdinands II. an die Stadt Goslar, die Gläubiger innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieses Befehls zufrieden zu stellen, 1628 05 19, fol. 12r-13v. Verbindlichkeiten der Stadt Goslar gegenüber dem Benediktinerkonvent bis 1685, fol. 21rv; undat., fol. 49rv. Aufstellung der Gläubiger der Stadt Goslar, undat., fol. 71rv. Notariatsinstrument: 1646 05 02, (Orig.) fol. 22r-25v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Huysburg, St. Maria, Benediktinerkloster; Bartels, Elisabeth, als Erbin der verstorbenen Elisabeth Breizgen; Knoers, Margarethe; Knoers, Elisabeth; Knoers, Anna; für die drei Schwestern Knoers: Schlerffer, Wolfgang, ihr Stiefvater
Beklagter/Antragsgegner:Goslar, Stadt
RHR-Agenten:Benediktinerkloster, Bartels, Schlerffer: Franzin, Matthias (1644) Benediktinerkloster: Arnstein, Johann Christoph, im Fall seines Tods: Dietrich, Johann Adam, Dr., Vollmacht 1688 02 26, (Orig.) fol. 77r-78v. Goslar: Dummer, Johann, Dr., im Fall seines Tods: Fabricius, Georg, Vollmacht 1690 03 [.], (Orig.) fol. 106r-107v.
Gegenstand - Beschreibung:Abt Johannes Gronnenberg und Prior Henning Hennefeldt beschuldigen im Namen des Benediktinerkloster St. Maria in Huysburg zusammen mit Elisabeth Bartels und Wolfgang Schlerffer die Stadt Goslar, seit 19 Jahren die Rückzahlung von Schulden zu verweigern, zunächst unter Hinweis auf ein kaiserliches Moratorium, dann mit dem Hinweis auf eine bewilligte kaiserliche Kommission. Beide Einwände seien in diesem Fall jedoch unerheblich, da das geschuldete Geld zum Unterhalt der Kirche und bedürftiger Personen verwendet würde und seine Rückzahlung deshalb weder durch ein Moratorium noch durch eine kaiserliche Kommission aufgeschoben werden könne. Die Gläubiger bitten den Kaiser um Vollstreckungsbefehle an die Kurkölner Regierung des Hochstifts Hildesheim und die bischöfliche Regierung des Hochstifts Halberstadt. 1686 ersuchen sie unter Hinweis darauf, daß die Stadt Goslar auch nach Zustellung des Vollstreckungsmandats keine Rückzahlung geleistet habe, diese zur Zahlung der im Mandat festgelegten Strafe und zur Erstattung der Unkosten zu verurteilen sowie einen verschärften Vollstreckungsbefehl mit Androhung der Acht gegen den Rat oder ein Vollstreckungsmandat an Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg ausgehen zu lassen. Die Stadt Goslar wendet ein, in den Kriegswirren sei ihre Schuldurkunde in die Hände des schwedischen Generalkommissars Bawier gefallen. Bawier habe die Stadt für die Herausgabe der Urkunde zur Zahlung von 1.200 Talern gezwungen. Deshalb bittet die Stadt Goslar den Kaiser, nicht die Vollstreckung gegen sie zu verfügen und durch Urteil festzustellen, daß sie den Betrag, den sie erzwungenermaßen an den schwedischen Offizier gezahlt habe, nicht nochmals an ihre Gläubiger zahlen müsse.
Entscheidungen:Kaiserliches Vollstreckungsmandat gegen die Stadt Goslar: Unter Androhung einer Strafe von zehn Mark lötigem Gold muß sie innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung dieses Mandats den früheren Kaiserlicher Befehlen Folge leisten und die Gläubiger bezahlen. Ladung, um innerhalb von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder ihrer Verurteilung zur angedrohten Strafe beizuwohnen, 1646 03 02 (korr. aus 1644 10 10), (Konz.) fol. 16r-19v. Kaiserlicher Befehl an die Stadt Goslar, innerhalb einer Frist von zwei Monaten die Forderungen der Gläubiger zu erfüllen oder relevante Einwände vorzubringen, 1687 05 27, (Konz.) fol. 29rv. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Vorlage von Dokumenten der Gläubiger), 1688 02 09, fol. 57r. Submission in contumaciam, 1688 03 29, (Vermerk) fol. 54v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 56r, fol. 61r. Aufhebung der Submission in contumaciam. Zustellung der Replik mit einer Frist von zwei Monaten, 1688 04 09, (Vermerk) fol. 62v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 63v, fol. 66r. Der Gegenpartei die Eingabe des Benediktinerkonvents zur Submission innerhalb von zwei Monaten zuzustellen. Ermahnung an Arnstein zur förmlicheren Rubrizierung seiner Schriften, 1688 12 20, (Vermerk) fol. 83v, (Extrakte aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 84v,
fol. 103v. Den Supplikanten auf die Entscheidung vom 26. Februar 1689 zu verweisen, 1689 03 11, (Vermerk) fol. 93v. Weitere Fristverlängerung von zwei Monaten. Aufforderung an Dummer, über die vollzogene Handlung zu berichten oder die notwendigen Dokumente einzusenden. Ermahnung an Arnstein, Eingaben korrekt zu verfassen, 1689 05 20, (Vermerk) fol. 97v, (Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats) fol. 100r. Letztmalige Fristverlängerung von zwei Monaten für alle. Sonst soll die Submission erfolgen und weiter verfahren werden, 1689 10 06, (Vermerk) fol. 100v. Die Eingabe der Stadt Goslar zur Kenntnisnahme zuzustellen. Danach Inrotulation der Akten, 1689 12 13, (Vermerk) fol. 104v.
Umfang:Fol. 1-110
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1720
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211447
 

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