AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 9-17 Halberstadt contra Brandenburg; Bitte um Anweisung an kaiserliche Kommissare wegen Bezahlung rückständiger Besoldungen, 1649 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 9-17
Titel:Halberstadt contra Brandenburg; Bitte um Anweisung an kaiserliche Kommissare wegen Bezahlung rückständiger Besoldungen
Entstehungszeitraum:1649

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, Bischof Leopold Wilhelm von
Beklagter/Antragsgegner:Brandenburg, Kurfürst Friedrich Wilhelm von
Gegenstand - Beschreibung:Bischof Leopold Wilhelm von Halberstadt hat erfahren, daß Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg nach der Übernahme des Hochstifts Halberstadt nicht beabsichtige, den Räten, Beamten und Dienern des Stifts ihre noch ausstehende Besoldung zu zahlen, sondern sie mit ihren Forderungen an ihn zu verweisen. Ebenso solle mit Personen verfahren werden, denen der Bischof Lehen oder andere Vergünstigungen übertragen habe. Bischof Leopold Wilhelm befürchtet, daß ihn in diesem Fall viele Personen um Bezahlung bitten würden und eine solche Entscheidung auch große Nachteile für seine Rechtsposition mit sich brächte, zumal er nie Einkünfte aus dem Hochstift Halberstadt bezogen habe. Er ersucht den Kaiser um eine Anweisung an die Kommissaren, die mit der Übertragung des Hochstifts an Brandenburg beauftragt sind, darauf zu beharren, daß die ausstehenden Besoldungen aus den Einnahmen des Hochstifts beglichen und keine Veränderungen bei den vom Bischof vergebenen Lehen und anderen Vergünstigungen vorgenommen werden.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats: Die kaiserliche Kommission soll den Kurfürst von Brandenburg dazu bewegen, die ausstehende Besoldung der Bediensteten des Hochstifts aus dessen Einkünften zu bezahlen. Bischof Leopold Wilhelm soll ein Verzeichnis der von ihm vergebenen Lehen und anderer Vergünstigungen vorlegen, 1649 04 15, fol. 3r-6v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 9/13.
Umfang:Fol. 1-6
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1679
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211460
 

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