AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-2 Halberstadt contra Halberstadt; Bitte um kaiserliches Mandat im Streit um Rangfolge und Einkünfte, 1654 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-2
Titel:Halberstadt contra Halberstadt; Bitte um kaiserliches Mandat im Streit um Rangfolge und Einkünfte
Entstehungszeitraum:1654
Darin:Turnus der ansässigen Kanoniker des Liebfrauenstifts, undat., fol. 4rv. Extrakt aus der Synodalverfassung der Kirchenprovinz Mainz, undat., fol. 7rv. Extrakt aus den Artikeln der Halberstädter Union, undat., fol. 8rv

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, Liebfrauenstift, Dekan und Seniores der Kanoniker
Beklagter/Antragsgegner:Halberstadt, Liebfrauenstift, Juniores der Kanoniker
RHR-Agenten:Dekan und Seniores: Keller, Johann Jakob
Gegenstand - Beschreibung:Dekan und Seniores der Kanoniker des Liebfrauenstifts Halberstadt führen aus, die Juniores hätten unter Umgehung des Kapitels in erster Instanz die Einsetzung einer Kurbrandenburger Kommission zur Untersuchung ihrer Vorwürfe gegen Dekan und Seniores erwirkt. Sie weigerten sich, die althergebrachte Rangfolge der Kanoniker einzuhalten, und forderten, an den noch ausstehenden Einkünften des Stifts aus den Jahren 1622 bis 1626, in denen sie noch nicht einmal im Dienst der Kirche gestanden hätten, beteiligt zu werden. Die Juniores versuchten, Dekan und Seniores um Einkünfte zu bringen, die ihnen von Alters her von Papst und Bischöfen zugesprochen worden seien. Sie hätten bei der Kurbrandenburger Kommission einen Befehl an Dekan und Seniores erwirkt, die Verwaltungsdokumente des Stifts herauszugeben. Dekan und Seniores bitten den Kaiser deshalb um ein Mandat sine clausula und einen Inhibitionsbefehl an die Juniores. Ihre Anführer sollten nach der Synodalverfassung oder den Unionsartikeln mit dreijährigem Entzug ihrer Kircheneinkünfte und Ausschluß aus Chor und Kapitel bestraft werden. Von den übrigen Juniores könnte eine Gehorsamserklärung verlangt werden.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 9/10.
Umfang:Fol. 1-10
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1684
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211468
 

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