AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-3 Halberstadt contra Magdeburg; Bitte um kaiserliches Mandat in Schuldenangelegenheit, 1662-1663 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-3
Titel:Halberstadt contra Magdeburg; Bitte um kaiserliches Mandat in Schuldenangelegenheit
Entstehungszeitraum:1662 - 1663
Darin:Schuldurkunde der Stadt Magdeburg, 1623 11 15, (begl. Kop.) fol. 4r-7v. Bestätigung der Erben Jungens und ihres rechtmäßigen Besitzes der Schuldurkunde der Stadt Magdeburg, 1661 12 17, (Orig.) fol. 8r-9v. Schenkungsurkunde der Erben Jungens für das Franziskanerkloster in Halberstadt, 1661 12 17, fol.10r-11v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, Franziskanerkloster
Beklagter/Antragsgegner:Magdeburg, Stadt
RHR-Agenten:Franziskanerkloster: Deighoff, Heinrich, Dr. (1662) Magdeburg: Braun, Tobias Sebastian (1662)
Gegenstand - Beschreibung:Das Franziskanerkloster in Halberstadt legt dar, Jakob Jungen habe 1623 der Stadt Magdeburg 6.000 Taler gegen eine jährliche Zinszahlung von 5 % geliehen. Nach seinem Tod seien Kapital und Zinsforderung dem Kloster von Jungens Erben für wohltätige Zwecke gespendet worden. Magdeburg habe aber noch keine Zahlungen an das Kloster geleistet. Nach dem Jüngsten Reichsabschied von Regensburg handele es sich um privilegierte Schulden, da sie für wohltätige Zwecke bestimmt seien. Deshalb schütze die Stadt auch ihr fünfjähriges Moratorium nicht vor den Rückzahlungsforderungen. Das Franziskanerkloster bittet den Kaiser um ein Mandat sine clausula, das Magdeburg die Rückzahlung des Kapitals und aller ausstehenden Zinsen befiehlt. Nachdem sich Kloster und Stadt auf einen Vergleich geeinigt haben, zu dessen Abschluß es notwendig ist, eine Schenkung zu kassieren, bitten das Kloster den Reichshofrat um Herausgabe der Schenkungsurkunde, um die Kassation durchführen lassen zu können.
Entscheidungen:Kaiserlicher Zahlungsbefehl an die Stadt Magdeburg, 1662 05 25, (Konz.) fol. 12rv. Kaiserliches Mandat gegen die Stadt Magdeburg: Rückzahlung des Kapitals und der seit dem letzten Reichsabschied angefallenen Zinsen; Ladung, um innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Zustellung dieses Mandats den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden, oder aber um rechtlich relevante Gründe für ihren Ungehorsam vorzubringen. Auch im Fall ihres Nichterscheinens Fortsetzung des Verfahrens auf Ansuchen des Klosters, 1625 05 25, (Konz.) fol. 14r-16v. Die erbetene Herausgabe zu gewähren und eine Kopie zu behalten, 1663 01 26, (Vermerk) fol. 29v.
Umfang:Fol. 1-42
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1693
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211469
 

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