AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-6 Halberstadt contra Halberstadt; Bitte um ein kaiserliches Mandat wegen Verweigerung des Rechts, 1679-1680 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-6
Titel:Halberstadt contra Halberstadt; Bitte um ein kaiserliches Mandat wegen Verweigerung des Rechts
Entstehungszeitraum:1679 - 1680
Darin:Notariatsinstrumente: 1679 01 27, (Orig.) fol. 3r-8v. 1680 06 23, (Orig.) fol. 13r-16r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, St. Nikolai Dominikanerinnenkloster
Beklagter/Antragsgegner:Halberstadt, Kurbrandenburger Regierung
RHR-Agenten:St. Nikolai: Dietrich, Johann Adam, Dr. (1679)
Gegenstand - Beschreibung:Das Dominikanerinnenkloster St. Nikolai in Halberstadt führt aus, die Kurbrandenburger Regierung in Halberstadt habe im Streitfall um den Klosterhof in Hordorf (s. Antiqua 10/4b) zwar entschieden, die Prozeßakten an eine Universität zu schicken, um deren Urteil einzuholen. Aber obwohl St. Nikolai das Urteilsgeld bezahlt und bereits elfmal um Versendung der Akten gebeten habe, sei diese bisher nicht erfolgt. Statt dessen sei der Konvent auf den Beschluß der Kurbrandenburger Regierung vom 7. Januar 1679 verwiesen worden, mit dem er sich zufrieden geben solle, da sich sein weiteres Ansuchen nur nachteilig für die Untertanen des Fürstentums auswirken würde. Das Kloster bittet den Kaiser entweder um ein Mandat sine clausula gegen die Kurbrandenburger Regierung, die Prozeßakten umgehend an den Reichshofrat zu schicken, oder um ein Mandat, die Akten sofort an eine unparteiische Universität zu senden.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an die Kurbrandenburger Regierung, die Prozeßakten umgehend an eine unparteiische Universität zu schicken. Andernfalls werden die Akten an den Reichshofrat gezogen, 1680 02 22, (Konz.) fol. 10r-11r.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 10/4b.
Umfang:Fol. 1-20
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1710
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211473
 

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