AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-9 Halberstadt contra Preußen; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses wegen Einführung einer Residenzpflicht, 1724-1726 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 10-9
Titel:Halberstadt contra Preußen; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses wegen Einführung einer Residenzpflicht
Entstehungszeitraum:1724 - 1726
Darin:Notariatsinstrument: 1725 07 23, (Orig.) fol. 72r-77v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Halberstadt, Domkapitel
Beklagter/Antragsgegner:Halberstadt, fiskalischer Anwalt Kuhlekamp; Preußen, König Friedrich I. von, als F. von Halberstadt
RHR-Agenten:Domkapitel: Klerff, Peter Friedrich von (1725) Preußen: Graeve, Johann Friedrich (1725).
Gegenstand - Beschreibung:König Friedrich I. von Preußen hat als F. von Halberstadt ein Dekret erlassen, das den Domkapitularen, die nicht mindestens ein halbes Jahr in Halberstadt residieren, eine Zahlung von 1.000 Talern an die Rekrutenkasse auferlegt. Das Domkapitel bittet den Kaiser um Durchführung eines Appellationsprozesses gegen diesen Erlaß.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats: Zustellung des Schreibens König Friedrichs I. an das Domkapitel von Halberstadt, um dazu innerhalb von zwei Monaten Stellung zu nehmen. Falls es trotz Appellation und Inhibition bereits zur Vollstreckung gekommen ist, ist dem König zu schreiben. In diesem Schreiben soll ihm zu bedenken gegeben werden, daß vor Verkündigung des Dekrets das Domkapitel hätte gehört werden müssen und daß das Dekret selbst gegen die Zusagen seiner Vorfahren und seiner eigenen Generalbestätigung aller Privilegien bei seinem Regierungsantritt verstößt. Der Beginn der Vollstreckung trotz erfolgter Appellation soll gerügt und mit der Aufforderung zur Restitution verbunden werden. Der König ist aufzufordern, innerhalb von zwei Monaten einen Bericht vorzulegen. Andernfalls wird der Kaiser andere, den Reichskonstitutionen entsprechende Anordnungen erlassen. Die kaiserlichen Residenten in Berlin sind zu unterrichten, ebenso die preußischen Residenten am Kaiserhof. Ohne kaiserliche Beschlußfassung im Fall der Magdeburger Lehensvasallen gegen König Friedrich I. gemäß dem Gutachten des Reichshofrats werden Verordnung des Kaisers gegen den König wirkungslos bleiben, 1724 10 27, fol. 1r-54v. Beschlossen, 1724 10 27. Verlesen und angenommen 1724 12 19, (Vermerk) fol. 54v.
Umfang:Fol. 1-88
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1756
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211476
 

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