AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 12-5d Lübeck und Hamburg; Bitte um kaiserlichen Schutz vor drohender Nichtbeachtung des Westfälischen Friedens; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben (Mittelmeerhandel), 1671-1673 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 12-5d
Titel:Lübeck und Hamburg; Bitte um kaiserlichen Schutz vor drohender Nichtbeachtung des Westfälischen Friedens; Bitte um kaiserliches Fürbittschreiben (Mittelmeerhandel)
Entstehungszeitraum:1671 - 1673

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lübeck, Stadt; Hamburg, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:Die Städte Hamburg und Lübeck unterrichten den Kaiser, einige Stände im Reich schlössen sich in der Absicht zusammen, ihre schwebenden Verfahren vor der höchsten Justiz nicht nach den Vereinbarungen des Westfälischen Friedens sondern mit Waffengewalt zu entscheiden. Da Lübeck und Hamburg an den Grenzen den Reichs lägen und sie nicht wissen könnten, was andere gegen sie für Forderungen vorschützen würden, bitten sie den Kaiser um Schutz. Später ersucht die Stadt Hamburg den Kaiser um ein Fürbittschreiben an Nikolaus II. Cotoner, den Großmeister des Malteserordens, die im Mittelmeer Handel treibenden Hamburger Schiffe nicht zu behelligen. Der Reichshofrat behandelt die Eingabe der Städte zusammen mit der des Reichshoffiskals (s. Antiqua 12/5c).
Entscheidungen:Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Ein freundliche Ermahnung an König Christian V. von Dänemark zu verfassen, während der laufenden Revision keine Übergriffe gegen die reichsunmittelbare Stellung der Stadt Hamburg vorzunehmen. Einen Inhibitionsbefehl gegen Hamburg ausgehen zu lassen, auf keinen Fall die Erbhuldigung zu leisten. Da die Beschwerde der Städte Lübeck und Hamburg gegen niemand speziell gerichtet ist, ist es besonders bedenklich, darauf einen Beschluß zu fassen. Der Kaiser soll Schutzbriefe an König Karl XI. von Schweden als Herzog von Bremen, Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg als Bischof von Halberstadt (!), Bischof Maximilian Heinrich von Hildesheim und Herzog August von Sachsen-Weißenfels, den Administrator von Magdeburg, ausgehen lassen, 1671 07 28, fol. 4r-13v. Kaiserliche Ermahnung an den König von Dänemark, während der laufenden Revision die reichsunmittelbare Stellung der Stadt Hamburg nicht zu verletzen, 1671 08 09, (Konz.) fol. 14rv. Kaiserliches Mandat gegen die Stadt Hamburg, dem König von Dänemark keine Erbhuldigung zu leisten, 1671 08 09, (Konz.) fol. 16r-18r. Es bleibt bei den beschlossenen Reskripten, 1671 08 27, (Vermerk) fol. 25v Die Reskripte ex officio zu überliefern, 1671 10 30, (Vermerk) fol. 29v. Zu den Akten. Es bleibt bei den bewilligten Reskripten, 1672 04
12, (Vermerk) fol. 35v; 1672 04 26, (Vermerk) fol. 37v. Gutachten des Reichshofrats: Der Kaiser soll Schutzbriefe an den König von Schweden als Herzog von Bremen, den Kurfürst von Brandenburg als Bischof von Halberstadt (!), den Bischof von Hildesheim und den Administrator von Magdeburg ausgehen lassen. Als Kreisobrist des Niedersächsischen Kreises ist Herzog Georg Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg zu ermahnen, seinen Kreis vor Invasionen und Unruhen zu schützen und der Stadt Hamburg gegen alle Feindseligkeiten beizustehen. Auch der Kaiser sollte Hamburg im Angriffsfall helfen. Das erbetene Schreiben an den Großmeister des Malteserordens ist zu gewähren, 1672 04 12, fol. 64r-68v. Kaiserliche Aufforderung an den Reichshofrat, ein Votum zum Streitfall um die Huldigungsleistung der Stadt Hamburg abzugeben, 1672 05 17, (Konz.) fol. 70r, fol. 72r-73v. Gutachten des Reichshofrats: Dem König von Dänemark und den Herzögen von Holstein gegenüber soll es bei den ausgegangenen Reskripten gelassen werden. Gegen die Stadt Hamburg soll ein Mandat sine clausula mit der Strafandrohung von 50 Mark lötigem Gold in der Form, wie das vorhergehende, ergehen. Dieses Mandat ist erst dann zuzustellen, wenn das Haus Holstein weitere Anstrengungen unternimmt, die Huldigung zu erhalten, und die Stadt Hamburg Bereitschaft erkennen läßt, diesem
Bestreben nachzukommen, 1672 06 09, fol. 82r-88v. Kaiserlicher Befehl an Georg Dieterich von Rondeck, die Stadt Hamburg zum Gehorsam zu ermahnen. Falls sie Bereitschaft zeigt, die Huldigung zu leisten, soll er ihr das beigelegte Mandat zustellen, 1672 06 27, (Konz.) fol. 90rv. Kaiserliches Mandat gegen die Stadt Hamburg. Unter Androhung einer Strafe von 50 Mark lötigem Gold wird Hamburg verboten, dem König von Dänemark und den Herzögen von Holstein die Erbhuldigung zu leisten oder sich dem Urteil des Reichskammergericht von 1618 zuwider mit ihnen einzulassen, 1672 06 27, (Konz.) fol. 92r-93r. Gutachten des Reichshofrats: Der kaiserliche Resident soll der Stadt Hamburg mitteilen, der Kaiser belasse es bei seinen früheren Verordnung. An diese sollen sie sich halten und nichts tun, was ein härteres Vorgehen gegen sie erforderlich mache, 1672 10 04, fol. 107r-110r. Kaiserliches Schreiben an Rondeck: Er soll die Stadt Hamburg auffordern, keinen Vergleich mit dem König von Dänemark und den Herzögen von Holstein einzugehen, der die Rechte des Reichs verletzt, und nichts zu tun, was ein härteres Vorgehen gegen sie erforderlich machen würde, 1672 10 16, (Konz.) fol. 117r-120r. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Zu den Berichten Rondecks können sie über ihr voriges Votum hinaus nichts anderes raten. Die
Berichte sollen zu den Akten gelegt werden, 1672 10 31, fol. 123r-125v. Dem Kaiser im Geheimen Rat vorgetragen. Der Kaiser beschließt, es bei vorigem Gutachten des Reichshofrats und dem kaiserlichen Beschluß dazu bewenden zu lassen, 1672 11 29, (Vermerk) fol. 125v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Rondeck zu schreiben, daß der Kaiser es bei seinen vorherigen Anweisungen beläßt. Er soll ebenfalls über den Kaiserlicher Inhibitionsbefehl an den König von Dänemark und die Herzöge von Holstein und deren Reaktion darauf informiert werden, 1673 02 01, fol. 135r-138v. Kaiserliches Schreiben an Rondeck: Wiederholung der vorherigen Anweisungen. Information über den kaiserlichen Inhibitionsbefehl an den König von Dänemark und die Herzöge von Holstein und deren Reaktion darauf, 1673 02 19, (Konz.) fol. 139r-140v. Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats: Dem Kaiser zur Kenntnisnahme vorzutragen. Rondeck zu befehlen, weiter zu berichten und die Stadt Hamburg, wenn möglich, zu einem eigenen Dankschreiben an den Kaiser zu bewegen, 1673 05 02, fol. 141r-142v. Kaiserliche Aufforderung an Rondeck, weiter zu berichten und die Stadt Hamburg, wenn möglich, zu einem eigenen Dankschreiben an den Kaiser zu bewegen, 1673 05 29, (Konz.) fol. 143rv. Kaiserlicher Bescheid an den König von Dänemark: Ablehnung eines erbetenen kaiserlichen Mandats gegen die Stadt Hamburg, das ihnen die Leistung der Erbhuldigung auferlegen soll. Verurteilung des gewaltsamen Vorgehens gegen Hamburg und Aufforderung, den Streit auf dem Rechtsweg zu schlichten sowie die Truppen abzuziehen, 1686 09 11, (Konz.) fol. 307r-308v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 12/5c.
Umfang:Fol. 1- 154
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1703
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211492
 

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