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AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-1 Dänemark und Schleswig-Holstein contra Hamburg; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Landfriedensbruch; später: in Auseinandersetzung um Zollprivilegien, das Positionieren von Bojen und Baken, wegen gegenseitiger Repressalien und der reichsrechtlichen Stel
Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-1 |
Titel: | Dänemark und Schleswig-Holstein contra Hamburg; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Landfriedensbruch; später: in Auseinandersetzung um Zollprivilegien, das Positionieren von Bojen und Baken, wegen gegenseitiger Repressalien und der reichsrechtlichen Stellung der Stadt Hamburg, in der Auseinandersetzung um Münzrechte und lehnsherrliche Rechte der Stadt Hamburg (Fortsetzung von Antiqua 13-5, Fortsetzung in Antiqua 15-2) |
Entstehungszeitraum: | 1636 - 1653 |
Darin: | Zeugenaussagen, 1630 09 17, fol. 6r-7v. Bescheid des Kurfürstenkollegiums an den dänischen Gesandten Hans Leonhard Clain, 1631 01 [.], fol.181r-182v. Dekrete König Christians IV., 1633 09 23, fol. 134r-135v; 1635 07 29, fol. 136r-137v, 1637 03 18, fol. 212r-213v, fol. 218r-219v. Supplikation der Reeder und Schiffer und Hans Petersens, 1637 02 27, fol. 222r-223v. Entscheid auf das Ansuchen der Reeder, Schiffer und Hans Petersens, 1637 03 18, fol. 210r-211v, fol. 220r-221v. Bericht des RGK-Boten Christoph Baum, 1641 05 07, fol. 263r-267v. Notariatsinstrumente: 1630 09 17 (Zeugenaussagen), (Orig.) fol. 8r-19v. 1630 09 17 (Fortsetzung der Zeugenaussagen), (Orig.) fol. 49r-65v. 1631 03 05 (Zeugenaussagen), (Orig.) fol. 88r-91v, fol. 103r-106v. 1637 03 17, (Orig.) fol. 194r-197v. (Fortsetzung von Antiqua 13-5, Fortsetzung in Antiqua 15-2) |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Dänemark, König Christian IV. von; Schleswig-Holstein, Herzog Friedrich von |
Beklagter/Antragsgegner: | Hamburg, Stadt |
Gegenstand - Beschreibung: | König Christian IV. von Dänemark führt aus, die Stadt Hamburg hätte eigenmächtig Zölle eingeführt und erhöht. Als er daraufhin den Zoll in Glückstadt ausgebaut habe, hätte die Stadt ihren Eiden und Pflichten als Untertan zuwider die Waffen gegen ihn erhoben und seinen Sohn Herzog Ulrich von Schleswig-Holstein in der Nähe von Glückstadt unter Beschuß genommen. Auch die Festung Glückstadt sei von ihr angegriffen und dänische Schiffe aufgebracht worden. König Christian IV. legt Artikel vor und bittet den Kaiser, die Litiskontestation für vollzogen zu erklären sowie ein Restitutionsmandat und Ladung gegen die Stadt ausgehen zu lassen, um zu der für Landfriedensbruch vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Die Stadt Hamburg weist die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück, da ihr das kaiserliche Elbprivileg von 1628 erlaube, gegen neue Zölle oder den Bau neuer Festungsanlagen an der Elbe vorgehen zu dürfen und die freie Schiffahrt mit ihren Kriegsschiffen zu verteidigen. Sie bittet den Kaiser ihrerseits, das verschärfte Mandat gegen König Christian IV. von 1630, das zwar erkannt, aber nicht zugestellt wurde, nun endlich zustellen zu lassen. Im folgenden Verfahrensablauf werden verschiedene Streitgegenstände zwischen den Parteien zusammengefaßt und gemeinsam behandelt: die Bitte König Christians IV., das Elbprivileg |
| der Stadt Hamburg zu kassieren; der Vorwurf Hamburgs gegen König Christian IV., widerrechtlich Bojen und Baken markiert und positioniert zu haben; der Protest der Stadt, daß König Christian IV. den Zoll in Glückstadt nach wie vor erhebt, obwohl sein Privileg nicht verlängert wurde; Repressalien beider Parteien gegeneinander und die formale Anerkennung von Session und Stimme Hamburgs im Reichsstädterat durch die übrigen Reichsstände auf dem Reichstag in Regensburg; der Vorwurf König Christians IV. gegen die Stadt Hamburg, widerrechtlich gemünzt zu haben; Einsprüche König Christians IV. gegen die Sequestration des Schaumburger Hofs und Zolls in Hamburg und gegen die kaiserliche Forderung an die verwitwete Graf Elisabeth von Holstein-Schaumburg, das Archiv herauszugeben. Nachdem der König von Dänemark gegen die Stadt Hamburg rüstet und seine Ansprüche gewaltsam durchzusetzen droht, kommt es zwischen den Parteien zu Verhandlungen. König Christian IV. öffnet gegen Zahlung von 200.000 Talern den Handel in Dänemark und Norwegen wieder für die Stadt Hamburg, der ihr in den letzten 13 Jahren verboten war. Die übrigen Streitigkeiten sollen in gütlichen Verhandlungen beigelegt werden. Die Stadt bittet den Kaiser wegen ihrer großen finanziellen Belastung um Nachlaß der noch nicht bezahlten sowie künftiger Reichssteuern. |
Entscheidungen: | Kaiserliches Inhibitionsmandat gegen die Stadt Hamburg (Fragment), 1630 12 09, (Konz.) fol. 66r-67v. Kaiserliches Mandat mit Androhung der Acht gegen den König von Dänemark und den Herzog von Holstein: Befehl, sofort nach Zustellung des Mandats die Waffen niederzulegen und alle zusammengezogenen Truppen und Kriegsschiffe zu entlassen, 1630 12 09, fol. 122r-123v. Zusatzinstruktion für die Kommission zur Übergabe von Schriften an König Christian IV., 1630 12 27, fol. 124r-125v. Gutachten des Reichshofrats: Die Kommissare sollen im Streit um das Entfernen und Markieren von Bojen durch König Christian IV. zunächst versuchen, eine gütliche Einigung zu erreichen. Falls der Versuch scheitert, ist ihm das von der Stadt Hamburg erbetene Mandat zuzustellen, 1631 05 08, fol.108r-109v. Kaiserliches Mandat gegen König Christian IV. mit Befehl, die entfernten Bojen wieder zu setzen. Ladung, um innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Mandats den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder zu der im Mandat genannten Strafe verurteilt zu werden, 1631 05 15, (Konz.) fol. 110r-114r, fol. 127r-128v, fol. 188r-189v. Gutachten des Reichshofrats: Zustellung der Eingabe Hamburgs zum Zoll von Glückstadt an König Christian IV. mit der Aufforderung, innerhalb von drei Monaten dazu Stellung zu nehmen. Kaiserliche Reskripte wegen Positionierung |
| der Bojen und Handelsrepressalien gegen den König von Dänemark und den Herzog von Holstein mit der Auflage, innerhalb von drei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen. Zustellung der Beschwerde Hamburgs über die Angabe von Ellen, Maß, Stich und Gewicht bei der Verzollung an König Christian IV., 1635 10 01, fol. 143r-148v. Kaiserliche Aufforderung an König Christian IV., in Zukunft keine Bojen mehr zu setzen, den alten Zustand wiederherzustellen und innerhalb von drei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1635 10 18, (Konz.) fol. 149r-150v, fol. 190r-191v, fol. 202r-203v, fol. 245r-246v. Kaiserliche Aufforderung an König Christian IV., die durch die Handelsrepressalien beschlagnahmten Waren und Schiffe zurückzuerstatten, die entstandenen Schäden zu ersetzen und innerhalb von drei Monaten nach Zustellung dieser Aufforderung den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1635 10 18, fol. 247r-248v Entscheid des Reichshofrats (Fristverlängerung), 1636 04 17, fol. 192r-193v, Kaiserliche Zusage an die Hamburger Gesandten Dr. Johann Christoph Meurer und Lic. Georg Uttenbusch, die Stadt Hamburg im Besitz des1628 erteilten Elbprivilegs zu lassen und das am 23. Juli 1637 auslaufende Zollprivileg König Christians IV. in Glückstadt nicht zu verlängern, 1637 01 06, (Konz.) fol. 183r-184v. Gutachten des Reichshofrats (Bestätigung der Privilegien der Stadt Hamburg; auslaufendes dänisches Zollprivileg in Glückstadt; Positionieren von Bojen und Baken; Handelsrepressalien und Kriegshandlungen König Christians IV.) 1637 06 23, fol. 225r-233v. Kaiserliche Bitte um Erstellung eines Gutachtens an die Kurfürsten, 1637 07 07, (Konz.) fol. 234r-235r. Gutachten des Reichshofrats: Gegen König Christian IV. soll in Sachen der Positionierung von Bojen und Baken ein zweites Paritionsurteil mit Strafandrohung ergehen, 1641 01 15, fol. 250r-253v. Kaiserliche Aufforderung an König Christian IV., die Ursachen für die von der Stadt Hamburg gegen ihn vorgebrachten Beschwerden über das Positionieren von Bojen und Baken abzustellen und innerhalb von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1641 02 06, (Konz.) fol. 254r-256v, fol. 260r-261v, fol. 281r-282v. Kaiserliche Erwiderung an den dänischen Gesandten von der Lippe: Auf die Bezeichnung der Stadt Hamburg als freie Reichsstadt kann nicht verzichtet werden. Die erbetene Kassierung des Mandats zur Aufhebung des Glückstädter Zollprivilegs sowie der kaiserlichen Schreiben zu den Repressalien und zur Positionierung von Bojen wird abgeschlagen. Rüge wegen des unverschämten Tons, in dem die dänischen Schriften gehalten sind, 1641 06 22, (Extrakt) fol. 268r-270v. Kaiserliches Schreiben an König Christian IV.: Information über das Mandat gegen die Stadt Hamburg; Bekräftigung der früheren Mandate gegen den König wegen des ausgelaufenen Zollprivilegs in Glückstadt, 1641 06 22, 271r-273v. Bewilligung eines Attestates für die Stadt Hamburg, 1669 01 15, (Konz.) fol. 280rv. (Fortsetzung von Antiqua 13-5, Fortsetzung in Antiqua 15-2) |
Umfang: | Fol. 1-286 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1683 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211520 |
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