AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-2 Dänemark und Schleswig-Holstein contra Hamburg; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Landfriedensbruch; später: in Auseinandersetzung um Zollprivilegien, das Positionieren von Bojen und Baken, wegen gegenseitiger Repressalien und der reichsrechtlichen Stel

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-2
Titel:Dänemark und Schleswig-Holstein contra Hamburg; Bitten um kaiserliche Verfügungen wegen Landfriedensbruch; später: in Auseinandersetzung um Zollprivilegien, das Positionieren von Bojen und Baken, wegen gegenseitiger Repressalien und der reichsrechtlichen Stellung der Stadt Hamburg, in der Auseinandersetzung um Münzrechte und lehnsherrliche Rechte der Stadt Hamburg; ferner Appellation des Sylvius Tensino gegen ein Urteil der Stadt Hamburg von 1635 09 14 im Streit um Zahlung einer Kaution (Fortsetzung von Antiqua 13-5 und 15-1)
Entstehungszeitraum:1636 - 1653
Darin:Privileg Kaiser Maximilians II., 1569 08 06, fol. 169r-172v. Bestätigung eines Privilegs Kaiser Maximilians II. vom 6. August 1569 durch Kaiser Matthias, 1613 08 23, fol.19r-24v, fol. 34r-39v. Verzeichnis von Verfahren, in denen König Christian IV. versucht hat, Jurisdiktion über Bürger der Stadt Hamburg auszuüben (mit Beilagen zu den einzelnen Verfahren), 1635 - 1640, fol. 177r-218v. Notariatsinstrumente: 1635 12 17, fol. 134r-139v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Dänemark, König Christian IV. von; Schleswig-Holstein, Herzog Friedrich von
Beklagter/Antragsgegner:Hamburg, Stadt
Gegenstand - Beschreibung:König Christian IV. von Dänemark führt aus, die Stadt Hamburg hätte eigenmächtig Zölle eingeführt und erhöht. Als er daraufhin den Zoll in Glückstadt ausgebaut habe, hätte die Stadt ihren Eiden und Pflichten als Untertan zuwider die Waffen gegen ihn erhoben und seinen Sohn Herzog Ulrich von Schleswig-Holstein in der Nähe von Glückstadt unter Beschuß genommen. Auch die Festung Glückstadt sei von ihr angegriffen und dänische Schiffe aufgebracht worden. König Christian IV. legt Artikel vor und bittet den Kaiser, die Litiskontestation für vollzogen zu erklären sowie ein Restitutionsmandat und Ladung gegen die Stadt ausgehen zu lassen, um zu der für Landfriedensbruch vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Die Stadt Hamburg weist die Vorwürfe als ungerechtfertigt zurück, da ihr das kaiserliche Elbprivileg von 1628 erlaube, gegen neue Zölle oder den Bau neuer Festungsanlagen an der Elbe vorgehen zu dürfen und die freie Schiffahrt mit ihren Kriegsschiffen zu verteidigen. Sie bittet den Kaiser ihrerseits, das verschärfte Mandat gegen König Christian IV. von 1630, das zwar erkannt, aber nicht zugestellt wurde, nun endlich zustellen zu lassen. Im folgenden Verfahrensablauf werden verschiedene Streitgegenstände zwischen den Parteien zusammengefaßt und gemeinsam behandelt: die Bitte König Christians IV., das Elbprivileg
der Stadt Hamburg zu kassieren; der Vorwurf Hamburgs gegen König Christian IV., widerrechtlich Bojen und Baken markiert und positioniert zu haben; der Protest der Stadt, daß König Christian IV. den Zoll in Glückstadt nach wie vor erhebt, obwohl sein Privileg nicht verlängert wurde; Repressalien beider Parteien gegeneinander und die formale Anerkennung von Session und Stimme Hamburgs im Reichsstädterat durch die übrigen Reichsstände auf dem Reichstag in Regensburg; der Vorwurf König Christians IV. gegen die Stadt Hamburg, widerrechtlich gemünzt zu haben; Einsprüche König Christians IV. gegen die Sequestration des Schaumburger Hofs und Zolls in Hamburg und gegen die kaiserliche Forderung an die verwitwete Graf Elisabeth von Holstein-Schaumburg, das Archiv herauszugeben. Nachdem der König von Dänemark gegen die Stadt Hamburg rüstet und seine Ansprüche gewaltsam durchzusetzen droht, kommt es zwischen den Parteien zu Verhandlungen. König Christian IV. öffnet gegen Zahlung von 200.000 Talern den Handel in Dänemark und Norwegen wieder für die Stadt Hamburg, der ihr in den letzten 13 Jahren verboten war. Die übrigen Streitigkeiten sollen in gütlichen Verhandlungen beigelegt werden. Die Stadt bittet den Kaiser wegen ihrer großen finanziellen Belastung um Nachlaß der noch nicht bezahlten sowie künftiger Reichssteuern.
Entscheidungen:Mandat sine clausula gegen Gabriel de Roy, den spanischen Residenten in Hamburg, und dessen Stellvertreter Tensino, 1635 08 29, fol. 78r-82v. Kaiserliche Aufforderung an König Christian IV., die durch die Handelsrepressalien beschlagnahmten Waren und Schiffe zurückzuerstatten, die entstandenen Schäden zu ersetzen und innerhalb von drei Monaten nach Zustellung dieser Aufforderung den Gehorsamsnachweis zu erbringen, (Konz.) fol. 64r-66r, fol. 154r-156v. Kaiserlicher Befehl an den Herzog von Holstein, die gegen die Stadt Hamburg verübten Repressalien und Tätlichkeiten einzustellen, die beschlagnahmten Güter zurückzuerstatten oder den entstandenen Schaden zu ersetzen und innerhalb von drei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1635 10 18, (Konz.) fol. 62r-63v. Kaiserlicher Befehl an Dr. Michael Menzel, dem König von Dänemark und dem Herzog von Holstein die kaiserlichen Reskripte mit nächster sicherer Gelegenheit zu schicken und Bericht darüber zu erstatten, 1635 10 23, (Konz.) fol. 60rv. Gutachten des Reichshofrat: Die dänischen Einwände sind nicht überzeugend. Es soll bei den der Stadt Hamburg gewährten Schreiben bleiben. Dem dänischen Gesandten kann eine Abschrift zur Kenntnisnahme zugestellt werden, 1635 11 09, fol. 108r-110v. Entscheid des Reichshofrats (Fristverlängerung), 1636 04 17, (Konz.) fol. 118r-119v,
fol. 157r-158v, fol. 173r-174v, fol. 175r-176v. Entscheid des Reichshofrats gegen den Herzog von Holstein, unter Androhung eines verschärften Verfahrens innerhalb von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen, 1636 04 26, (Konz.) fol. 140rv. Gutachten des Reichshofrats: Paritionsurteil gegen König Christian IV.; Kassierung aller seit dem kaiserlichen Reskript und dem Befolgungsdekret des Reichshofrats angestrengten Evokationsprozesse; Gewähren der von der Stadt Hamburg erbetenen General- und Spezialedikte, 1641 01 15 und 31, fol. 225r-230v. Kaiserliche Schreiben an König Christian IV.: Aufforderung, den vorangegangenen Dekreten nachzukommen und innerhalb von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen. Kassierung und Aufhebung aller von ihm vorgenommenen Übergriffe, 1641 02 06, (Konz.) fol. 231r-236v. Gutachten des Reichshofrats: Der Stadt Hamburg den erbetenen Kassations- und Inhibitionsbefehl zu gewähren, 1641 04 10, fol. 243r-246v. Vor dem Kaiser verlesen. Kaiserlicher Beschluß, die Gesandten Hamburgs darauf hinzuweisen, daß die Stadt ihren Untertanen durch einen Senatsbeschluß verbieten kann, sich gegenseitig vor fremde Gerichte zu zitieren. Wenn das keine Wirkung zeigt und Hamburg dieses dem Kaiser mitteilt, wird er dem Recht gemäß verfahren, 1641 05 10, (Vermerk) fol. 246v. Kaiserliches Kassations-, Inhibitions- und Restitutionsmandat für die Stadt Hamburg gegen diejenigen, die anstatt des Hamburger Gerichts eine fremde Gerichtsbarkeit angerufen haben, 1641 06 13, (Konz.) fol. 247r-254v. Kaiserlicher Schutzbrief für Notare und Gerichtspersonen, die beauftragt sind, der Stadt Hamburg oder deren Untertanen kaiserliche Prozeßdokumente zuzustellen, 1641 06 27, (Konz.) fol. 257r-260v.
Umfang:Fol. 1-262 (fol. 241r-242v Furtum Hauck)
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1683
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211521
 

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