Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-3 |
Titel: | Hamburg contra Luttersam; Bitte um kaiserlichen Befehl, später um Verurteilung wegen unrechtmäßiger Inhaftierung |
Entstehungszeitraum: | 1639 |
Darin: | Verzeichnis von Verfahren, in denen König Christian IV. versucht hat, Jurisdiktion über Bürger der Stadt Hamburg auszuüben (mit Beilagen zu den einzelnen Verfahren), 1635 - 1640, fol. 177r-218v. Notariatsistrumente: 1635 12 17, fol. 134r-139v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Stadt |
Beklagter/Antragsgegner: | Luttersam, Freiherr Johann von, kaiserlicher Generalwachtmeister, Feldmarschalleutnant |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Stadt Hamburg führt aus, Freiherr Johann von Luttersam habe für 1.000 Reichstaler Harnisch und Waffen bei dem Hamburger Plattner Ludwig König bestellt, die von diesem aber nicht geliefert worden seien. Daraufhin habe Luttersam Jakob Brand, einen anderen Hamburger Bürger, der mit der Angelegenheit nichts zu tun habe, auf offener Straße verhaftet, ihn in sein Quartier in Vechta gebracht und ihn dort mehrere Monate lang festgehalten. Die Stadt bittet den Kaiser, Luttersam die Freilassung Brands zu befehlen. Später beantragen sie 100.000 Reichstaler Schadensersatz für Brand und die Verurteilung Luttersams zu den in den Reichsabschieden, im Landfrieden und kaiserlichen Geleitbriefen vorgesehenen Strafen. |
Entscheidungen: | Gutachten des Reichshofrats: Luttersam soll die Freilassung Brands befohlen werde, 1639 04 07, fol. 6r-8v. Kaiserliche Anweisung an die Hofkriegsexpedition, Luttersam die Freilassung Brands ohne Erheben eines Entgelts zu befehlen. Falls er Klage gegen König oder andere Hamburger Bürger vorbringen will, soll er dies vor dem Rat der Stadt tun und weitere unrechtmäßige Inhaftierungen unterlassen, 1639 04 11, (Konz.) fol. 9r-10r. Kaiserliches Ersuchen an Erzbischof Ferdinand von Köln, dafür zu sorgen, daß Brand aus dem beschlagnahmten Besitz Luttersams für die ihm nachweislich abgenommenen Güter entschädigt wird. Der Erzbischof soll ein Verzeichnis über die geltend gemachten Schäden und Unkosten anfertigen lassen und sie dem Kaiser vorlegen, 1639 08 16, (Konz.) fol. 21r-22v. |
Umfang: | Fol. 1-22 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1669 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211522 |
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