Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-10 |
Titel: | Hamburg contra Brunschweig-Lüneburg; Bitte um kaiserliches Mandate wegen Pfändung und Landfriedensbruch |
Entstehungszeitraum: | 1659 |
Darin: | Notariatsinstrumente: 1659 08 08, (Orig.) fol. 6r-7v. 1659 08 08, (Orig.) fol. 8r-9v. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Stadt |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig-Lüneburg, Herzog Christian Ludwig von; Beamte der brandenburgisch-hannoverschen Regierung in Harburg |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Stadt Hamburg erklärt, sie und Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg hätten sich seit langer Zeit friedlich in den gemeinsamen Besitz der Großen Weide und Hohen Schaar auf einer Insel in der Elbe sowie der dort gelegenen Furt geteilt. Der Herzog beanspruche nun aber deren alleinigen Besitz. Obwohl die Stadt eine gütliche Einigung angestrebt habe, hätten die Beamten der brandenburgisch-hannoverschen Regierung Hamburger Vieh und Schiffe gepfändet. Als die Untertanen des Hamburger Amts Moorburg daraufhin eine Gegenpfändung vorgenommen hätten, seien die Beamten landfriedensbrüchig geworden, indem sie sich die gepfändeten Gegenstände gewaltsam aus Moorburg zurückgeholt hätten. Darüber hinaus sei von dort weiteres Vieh von ihnen mitgenommen und von einem Schlagbaum auf Hamburger Gebiet das Schloß abgeschlagen worden. Die Stadt bittet um ein Mandat sine clausula gegen den Herzog und die Beamten. Ihnen solle die Herausgabe von gepfändetem Vieh und beschlagnahmten Schiffen sowie die Restitution der Hamburger Untertanen auferlegen und untersagen werden, die Stadt Hamburg weiter in der Nutzung der Großen Weide und der Hohen Schaar zu behindern. Die Stadt bittet, diesem Mandat eine Ladung des Herzogs und der Beamten anzuhängen, um den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Eine weitere Ladung solle wegen der Bestrafung für den Landfriedensbruch ergehen. Hamburg ersucht den Kaiser um ein zweites Mandat, durch das die Rückerstattung des in Moorburg gepfändeten Viehs sowie die Entschädigung für den angerichteten Schaden sichergestellt und für die Zukunft alle Tätlichkeiten verboten werden sollten. |
Umfang: | Fol. 1-10 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1689 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211529 |
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