Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 15-11 |
Titel: | Hamburg contra Braunschweig-Lüneburg; Bitte um kaiserliche Verfügungen in Auseinandersetzung um den Bau von Befestigungsanlagen und Verletzung des Stapelrechts |
Entstehungszeitraum: | 1661 - 1671 |
Darin: | Notariatsinstrument: 1645 05 24, (begl. Kop.) fol. 14r-18v, (begl. Kop.) fol. 22r-26r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Stadt |
Beklagter/Antragsgegner: | Braunschweig-Lüneburg, Herzog Christian Ludwig von |
RHR-Agenten: | Hamburg: Braun, Tobias Sebastian, im Fall seines Tods: Persius, Ferdinand, Vollmacht 1665 03 20, (begl. Kop. in duplo) fol. 54r-55v, fol. 56r-57v. |
Gegenstand - Beschreibung: | Die Stadt Hamburg bringt vor, Herzog Christian Ludwig von Braunschweig-Lüneburg habe eine halbe Meile oberhalb der Stadt eine Befestigungsanlage bauen lassen und damit gegen das kaiserliche Privileg Hamburgs verstoßen, im Umkreis von zwei Meilen um die Stadt keine Befestigungen dulden zu müssen. Der Herzog nutze die Möglichkeit, von der neuen Anlage aus Schiffe auf der Elbe unter Beschuß zu nehmen, um das Hamburger Stapelrecht zu unterlaufen, und verletze damit ein weiteres ihrer Privilegien. Auf die Forderung der Stadt, während des am Reichskammergericht schwebenden Verfahrens den Ausbau der Befestigungsanlagen ruhen zu lassen, habe der Herzog mit einer Beschleunigung der Bautätigkeiten reagiert. Die Stadt bittet den Kaiser, Herzog Christian Ludwig wegen seines Verhaltens abzumahnen. Später fügt Hamburg den Vorwurf hinzu, der Herzog habe den Festungsbau in Harburg zu Ende geführt, dessen Weiterbau Kaiser Ferdinand III. Herzog Friedrich V. von Braunschweig-Lüneburg verboten habe. Die Stadt beantragt deshalb ein Mandat sine clausula gegen Herzog Christian Ludwig. Ihm solle der Bau an der Befestigung in Harburg sowie an zwei weiteren Befestigungsanlagen untersagt und befohlen werden, alles abreißen zu lassen, was dem kaiserlichen Verbot zuwider gebaut worden sei. Die Stadt ersucht um Ladung des Herzogs, zum Erbringen des Gehorsamsnachweises oder um widrigenfalls zu der im Mandat vorgesehenen Strafe verurteilt zu werden. Da das kaiserliche Verbot von 1645 ordnungsgemäß zugestellt worden sei, bittet die Stadt den Kaiser um ein verschärftes Verfahren gegen den Herzog. Danach sucht sie um eine Erneuerung des Verbots von 1645 an. |
Entscheidungen: | Extrakt aus dem Protokoll des Reichshofrats (Fristverlängerung für den Graf von Thurn und Taxis um einen Monat), 1663 02 16, (begl. Kop.) fol. 29r. |
Bemerkungen: | Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 15/9. Die Vollmacht für den RHR-Agenten ist von Lübeck und Hamburg gemeinsam ausgestellt. |
Umfang: | Fol. 1-58 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1701 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211530 |
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