Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 16-3 |
Titel: | Hamburg contra Dänemark; Bitte um Erläuterung anläßlich der Erneuerung eines Lehensbriefs |
Entstehungszeitraum: | 1664 - 1671 |
Darin: | Zeugenaussagen, 1664 10 01, fol. 30r-33r. Zollrolle des dänischen Königs, undat., fol.14r-22r. Notariatsinstrument: 1665 10 02, (Orig.) fol. 53r-54r. |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Hamburg, Stadt |
Beklagter/Antragsgegner: | Dänemark, König Friedrich III. von; später: Dänemark, König Christian V. von |
RHR-Agenten: | Hamburg: Braun, Tobias Sebastian, im Fall seines Tods: Persius, Ferdinand, Vollmacht 1665 03 20, (begl. Kop.) fol. 55r-57v, (Kop.) fol. 58r-59v, (Kop. in duplo) fol. 68r-69v, fol. 70r-71v. Dänemark: Pauli von Liliencron, Andreas (1664) |
Gegenstand - Beschreibung: | Als der Gesandte König Friedrichs III. von Dänemark vorstellig wird, um im Namen seines Herren das holsteinische Lehen zu empfangen und um die Erneuerung des Lehensbriefs zu bitten, beanstandet die Stadt Hamburg einen Passus im letzten Lehensbrief, der sich ursprünglich nur auf Nahrungsmittel, die im Land verzehrt würden, beziehen sollte, inzwischen aber auf alle Waren angewendet würde, so daß hier de facto ein nicht bewilligter Landzoll eingeführt worden sei. Die Stadt bittet den Kaiser, den Begriff "licenten" im Lehensbrief so zu erläutern, daß er nur noch auf Lebensmittel bezogen werden könne. König Friedrich III. hält Hamburg als seine erbuntertänige Stadt für nicht berechtigt, einen solchen Antrag zu stellen, und bittet den Kaiser, sie abzuweisen. |
Entscheidungen: | Kaiserliche Ermahnung an König Friedrich III., dem kaiserlichen Reskript vom 24. Juli 1665 nachzukommen und innerhalb von drei Monaten seinen Bericht vorzulegen sowie zu verbieten, daß jemand die durch kaiserliche Bestimmungen und Reichskonstitutionen garantierten Rechte der Stadt Hamburg verletzt. Auch wenn er dieser Aufforderung nicht nachkommt, soll in der Sache weiter entschieden werden, wie recht ist, 1666 02 18, (Konz.) fol. 65rv. |
Bemerkungen: | Die Vollmacht für die RHR-Agenten ist von den Städten Hamburg und Lübeck gemeinsam ausgestellt und lautet neben Braun noch auf Dr. Heinrich Deighoff, der bei diesem Vorgang aber nicht in Erscheinung tritt. |
Umfang: | Fol. 1-72 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1701 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211536 |
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