AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 17-8 Hamburg contra Dänemark; Bitte um kaiserliches Mandat in Auseinandersetzung um den Bau von Befestigungsanlagen und Verletzung des Notariatsprivilegs, 1672-1674 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 17-8
Titel:Hamburg contra Dänemark; Bitte um kaiserliches Mandat in Auseinandersetzung um den Bau von Befestigungsanlagen und Verletzung des Notariatsprivilegs
Entstehungszeitraum:1672 - 1674
Darin:Elbprivileg Kaiser Ferdinands II. für die Stadt Hamburg, 1628 06 03, fol. 4r-5v. Zusage Kaiser Ferdinands II. an die Stadt Hamburg, das dänische Zollprivileg in Glückstadt nach dessen Ablauf am 23. Juli 1637 nicht verlängern zu wollen, 1637 01 06, fol. 6r-7v. Notariatsinstrument: 1672 06 20, (Orig.) fol. 13r-18r.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hamburg, Stadt
Beklagter/Antragsgegner:Dänemark, König Christian V. von
RHR-Agenten:Hamburg: Braun, Tobias Sebastian (1672) Dänemark: Mayersheim, Franz von (1672)
Gegenstand - Beschreibung:Die Stadt Hamburg beschwert sich, König Christian V. von Dänemark habe auf Hitlersand (Hetlersand, Hilderschanz), einer Insel in der Elbe, mit dem Bau einer Befestigungsanlage begonnen, obwohl die Stadt ein kaiserliches Privileg von 1628 besitze, das den Bau von Festungen auf Inseln in der Elbe und stromabwärts entlang der Elbufer bis zum Meer verbiete. Sie hätten einen Notar mit zwei Zeugen auf die Insel geschickt, um die Denunziation des Neubaus vornehmen zu lassen. König Christian V. habe sie jedoch ignoriert und den Notar samt seinen Begleitern in der Festung Glückstadt inhaftieren lassen. Die Stadt bittet den Kaiser um ein Mandat sine clausula, das dem König den Abriß der Anlage mit Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands auferlegt und neue Bautätigkeiten untersagt. Außerdem ersuchen sie um einen Befehl an König Christian V., die inhaftierten Personen frei zu lassen. Der König wendet dagegen ein, es komme Hamburg als seiner erbuntertänigen Stadt nicht zu, eine solche Denunziation gegen ihn vorzunehmen oder sich auf das kaiserliche Privileg von 1628 zu berufen. Als Landesherr habe er das Recht, auf seinem Territorium Festungsanlagen zum Schutz seines Herrschaftsgebiets bauen zu lassen. Es handele sich auch nicht um einen Neubau, sondern lediglich um die Renovierung einer bereits von König Christian IV.
angelegten Schanze. Deshalb bittet er den Kaiser, die Stadt in Ungnaden ab- und an ihn als ihren Landesherren zu verweisen.
Entscheidungen:Gutachten des Reichshofrats: Das Mandat soll ergehen. Den Agenten des Königs zu erinnern, Hamburg nicht als erbuntertänige Stadt der Herzöge von Holstein zu bezeichnen, 1672 10 04, fol. 24r-28v. Dem Kaiser im Geheimen Rat vorgetragen. Kaiserlicher Beschluß, das Privileg und den Vergleich noch einmal anzusehen. Falls dies zu lange dauert, die Expedition vorzunehmen, wie vom Reichshofrat geraten, 1672 10 16, (Vermerk) fol. 24r. Gutachten des Reichshofrats: Der Kaiser muß entscheiden, ob er das erbetene Mandat ausgehen lassen will. Die eine Eingabe soll mit einer Frist von zwei Monaten zugestellt und nach Eintreffen weiteren Berichts in der Sache fortgefahren werden, 1673 03 07, fol. 48r-51v. Dem Kaiser im Geheimen Rat vorgetragen. Kaiserlicher Beschluß, die eine Eingabe mit einer Frist von zwei Monaten zuzustellen und nach Eintreffen weiteren Berichts in der Sache fortzufahren, 1673 04 16, (Vermerk) fol. 48r.
Umfang:Fol. 1-74
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1704
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211548
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Anmelden|de en fr it nl