Angaben zur Identifikation |
Signatur: | AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 17-14 |
Titel: | Moghini; Bitte um Durchführung eines Appellationsprozesses wegen konfessioneller Erziehung von Kindern |
Entstehungszeitraum: | 1710 |
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Angaben zu Inhalt und Struktur |
Kläger/Antragsteller/Betreff: | Moghini, Margaretha Mauritia |
Beklagter/Antragsgegner: | Vormünder der Kinder Margaretha Mauritia Moghinis aus erster Ehe |
Gegenstand - Beschreibung: | Margaretha Mauritis Moghini hat gegen ein Urteil des Magistrats der Stadt Hamburg in der Auseinandersetzung mit den Vormündern ihrer Kinder aus erster Ehe appelliert. Der Magistrat erklärt, dem kaiserlichen Schreiben in dieser Angelegenheit noch nicht nachkommen zu können, da eine Schrift, die als beiliegend bezeichnet wurde, tatsächlich aber fehlt und ihnen deshalb nicht vorliegt. Graf Melchior Friedrich von Schönborn-Buchheim vermutet hinter diesem Argument jedoch nur einen Versuch, Zeit zu gewinnen. Er selbst habe die Kinder heimlich katholisch unterweisen und vor mehr als 14 Tagen beichten und kommunizieren lassen. Inzwischen gingen sie öffentlich zu katholische Kirche und dienten dort auch Messe. Bisher habe die Stadt nichts dagegen unternommen. |
Entscheidungen: | Extrakt aus dem kaiserlichen Reskript an den Magistrat der Stadt Hamburg, 1710 10 24, fol. 1r-2v. |
Umfang: | Fol. 1-4 |
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Verwandte Verzeichnungseinheiten |
Verwandte Verzeichnungseinheiten: | keine |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 31.12.1740 |
Erforderliche Bewilligung: | Keine |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Öffentlich |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211554 |
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