AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 22-2a Hanau-Münzenberg contra Frankfurt; Bitte um kaiserliche Verfügung wegen Strafens von Untertanen in Bausachen, 1605 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 22-2a
Titel:Hanau-Münzenberg contra Frankfurt; Bitte um kaiserliche Verfügung wegen Strafens von Untertanen in Bausachen
Entstehungszeitraum:1605

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Münzenberg, Graf Philipp Ludwig II. von
Beklagter/Antragsgegner:Frankfurt am Main, Bürgermeister und Rat
Gegenstand - Beschreibung:Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg informiert den Kaiser, Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt hätten ein Verbot für die Bürger der Stadt erlassen, im Herrschaftsgebiet des Grafen zu bauen. Die Zuwiderhandlung sei mit einem Strafgeld von 500 Gulden belegt worden. Mehrfach habe man die Strafe von ehemaligen Bürgern der Stadt eingezogen, die aber bereits das Bürgerrecht niedergelegt und die Nachsteuer entrichtet hätten. Auch gegen Personen, die schon vor Verkündigung des Verbots ein Haus gebaut hätten, sei die Strafzahlung verhängt worden. Der Graf ruft den Kaiser um Hilfe an.
Entscheidungen:Kaiserliches Mandat gegen die Stadt Frankfurt, unter Strafandrohung von 30 Mark lötigem Gold, ihren ehemaligen Bürgern Daniel Maskha und Christoph Escaliet die von ihnen gezahlte Strafe unentgeltlich und ohne Zurückweisung gegen die von Graf Philipp Ludwig II. angebotenen Kaution zurückzuerstatten. Bis zum gültigen Rechtsentscheid wird die weitere Erhebung des Strafgelds ebenso verboten wie Tätlichkeiten gegen den Grafen. Hat die Stadt Forderungen gegenüber ihm oder denjenigen, die in seinem Herrschaftsgebiet Grundbesitz kaufen, bauen oder im Recht erlaubtes Handwerk betreiben, sollen sie sich an den Rechtsweg halten. Ladung, um innerhalb von zwei Monaten den Gehorsamsnachweis zu erbringen oder relevante Gründe für die Nichtbefolgung vorzutragen. Auch im Fall des Nichterscheinens soll das Verfahren auf Bitten des Grafen fortgesetzt werden, 1605 003 01, (Konz.) fol. 3r-15v.
Umfang:Fol. 1-16
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1635
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211616
 

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