AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 22-2b Hanau-Münzenberg contra Frankfurt; Bitte um ein kaiserliches Mandat wegen Strafens von Untertanen in Bausachen, 1612-1632 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 22-2b
Titel:Hanau-Münzenberg contra Frankfurt; Bitte um ein kaiserliches Mandat wegen Strafens von Untertanen in Bausachen
Entstehungszeitraum:1612 - 1632
Darin:Privileg Kaiser Ludwigs IV. für die Stadt Frankfurt, 1336 "Stabstag nach St. Urbanus", fol. 32r-33v. Extrakt aus einem Privileg Kaiser Karls IV. für die Stadt Frankfurt, 1366 12 04, fol. 34r-35v. Mandat Kaiser Rudolphs II. gegen Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt zur Aufhebung der Beschlagnahmen, 1603 04 30, fol. 24r-27v. Kassierung des Mandats zur Aufhebung der Beschlagnahmen vom 30. April 1603, 1607 01 26, fol. 28r-29v. Frankfurter Bürgereid, undat., fol. 30r-31v. Notariatsinstrument: 1613 02 11/21, (Orig.) fol. 12r-15v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Hanau-Münzenberg, Graf Philipp Moritz von; für ihn als Vormund seine Mutter: Hanau-Münzenberg, Gräfin Katharina Belgica von, geb. Prinzessin von Oranien
Beklagter/Antragsgegner:Frankfurt am Main, Bürgermeister und Rat
RHR-Agenten:Hanau-Münzenberg: Löw, Johann, Vollmacht 1613 02 20, (Orig.) fol. 10r-11v. Haßmann, Johann David, Dr. (1629) Frankfurt: Pistorius, Jeremias (1621)
Gegenstand - Beschreibung:Gräfin Katharina Belgica von Hanau-Münzenberg führt aus, die Frankfurter Bürger Franz del Bo und Joan de Hollande hätten vor der Übersiedlung in das Gebiet des Grafen Philipp Moritz von Hanau-Münzenberg ordnungsgemäß ihr Bürgerrecht niedergelegt und die Nachsteuer entrichtet. Trotzdem seien sie von der Stadt Frankfurt jeweils mit einem Strafgeld in Höhe von 500 Gulden belegt worden. Trotz wiederholter Bitten, das Geld gegen eine ausreichende Kaution wieder zurückzuerstatten, verweigere die Stadt dessen Herausgabe seit mehr als zehn Jahren. Gräfin Katharina bittet den Kaiser um ein Restitutionsmandat sine clausula, das Bürgermeister und Rat der Stadt Frankfurt bei einer nennenswerten Strafe befiehlt, Hollande und den Erben des inzwischen verstorbenen Bo das Strafgeld ohne Entgeld zurückzuerstatten, im Fall eines entsprechenden Urteils gegen Leistung einer Kaution. Bürgermeister und Rat führen dagegen an, Graf Philipp Ludwig II. von Hanau-Münzenberg habe bereits 1596 versucht, wallonische und niederländische Bürger der Stadt Frankfurt dafür zu gewinnen, auf seinem Gebiet eine neue Siedlung anzulegen. Da dieses Vorhaben gegen die Interessen der Stadt verstoßen habe, hätten sie ein Edikt erlassen, das für Bürger der Stadt die Bautätigkeit in anderen Herrschaftsgebieten unter Strafe stelle. Sowohl Bo als auch Hollande seien zum Zeitpunkt ihrer Bestrafung noch nicht aus den Bürgerpflichten entlassen gewesen. Damit seien die Grafen von Hanau-Münzenberg in dieser Angelegenheit nicht zuständig. Beide bestrafte Personen hätten die Vorwürfe nicht bestritten, keine Rechtfertigung für ihr Verhalten vorgebracht oder gegen den Strafbefehl Einwand erhoben bzw. appelliert. Außerdem besitze die Stadt Frankfurt ein kaiserliches Privileg, das den Bau von Burgen und Ortschaften im Umkreis von fünf Meilen um die Stadt verbiete und ihr bei Zuwiderhandlung den Abriß der Gebäude erlaube. Die Siedlungspläne Graf Philipp Ludwigs II. hätten gegen dieses Privileg verstoßen. Bürgermeister und Rat bitten den Kaiser um Kassierung des am 4. Oktober 1612 gegen die Stadt ergangenen Restitutionsmandats und um Verurteilung der Gegenseite zur Zahlung der Gerichtskosten.
Entscheidungen:Kaiserliche Bitte um Auskunft an des Reichskammergericht über den Stand des Verfahrens in Sachen eines von Hanau-Münzenberg gegen die Stadt Frankfurt erwirkten Mandats zur Aufhebung der Beschlagnahmen und über die Ursachen für dessen Kassierung, 1632 03 03 (05), (Konz.) fol. 76rv.
Umfang:Fol. 1-77
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1662
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211617
 

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