AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 23-5 Pfraumheim contra Hanau-Lichtenberg und Stolberg; Bitte um kaiserliche Kommission wegen Schadloshaltung nach geleisteter Bürgschaft, 1600-1624 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 23-5
Titel:Pfraumheim contra Hanau-Lichtenberg und Stolberg; Bitte um kaiserliche Kommission wegen Schadloshaltung nach geleisteter Bürgschaft
Entstehungszeitraum:1600 - 1624
Darin:Testament Graf Ernsts von Königstein mit Bestätigung Kaiser Karls V., 1527 07 03, (kaiserliche Bestätigung: 1528 06 08), fol. 49r-56v. Bestätigung des Testaments Graf Ernsts von Königstein durch Erzbischof Hermann V. von Köln, 1524 [! eher: 1534] 11 08, fol. 57r-60v. Dokumente zur Bürgschaft Pfraumheims, 1559-1598, fol. 15r-34v. Fürbittschreiben der Hauptleute, Räte und des Ausschusses der rheinischen und wetterauischen Reichsritterschaft für Pfraumheim, 1603 09 07/17, fol. 134r-139v; 1614 06 05, fol. 144r-145v. Notariatsinstrumente: 1575 02 18, fol. 97r-100v. 1575 05 06, fol. 101r-102v. 1620 03 14/24, fol. 150r-153v, (Orig.) fol. 186r-187v.

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Pfraumheim, genannt Klettenberg, Philipp Wolf von, Stolberger Amtmann in Königstein; später: Bergen, Johann Wolf von, gen.: Kessel, Schwiegersohn Praunheims
Beklagter/Antragsgegner:Hanau-Münzenberg, Graf Philipp Ludwig II. von; später: Hanau-Münzenberg, Graf Philipp Moritz; für ihn als Vormund seine Mutter: Hanau-Münzenberg, Gräfin Katharina Belgica, geb. Prinzessin von Oranien; Stolberg, Graf Wolfgang Ernst von; Stolberg, Graf Johann von; Stolberg, Graf Heinrich von; Stolberg, Graf Ludwig Georg von; Stolberg, Graf Christoph von
Gegenstand - Beschreibung:Philipp Wolf von Pfraumheim führt aus, er habe für Graf Ludwig von Stolberg eine Bürgschaft übernommen. Falls ihm aus dieser Bürgschaft Schäden entstünden, sollten ihm die Orte Ober- und Nieder-Eschbach und Holzhausen mit ihren oberen und niederen Gerechtigkeiten, Nutzungsrechten und Einkünften übertragen werden. Die Grafen von Stolberg seien den Verpflichtungen, für die er gebürgt habe, nicht nachgekommen, so daß er vom Hofgericht in Rottweil und in zweiter Instanz vom Reichskammergericht verurteilt worden sei, den Gläubigern das Kapital und die ausstehenden Zinsen zurückzuzahlen. Graf Christoph von Stolberg habe jedoch nach seinem Regierungsantritt die drei Ortschaften an die Herrschaft Hanau-Münzenberg verpfändet. Pfraumheim habe dagegen Protest eingelegt und die Hanau-Münzenberger Räte um Schadloshaltung für seine geleistete Bürgschaft gebeten. Sie sei ihm in Aussicht gestellt worden, wenn er den Nachweis erbringe, daß die Grafen von Stolberg die Bürgschaft und die ausstehenden Schuldforderungen bestätigten. Trotz dieser Zusage seien seine Forderung aber auch nach Vorlage des entsprechenden Nachweises nicht erfüllt worden. Stattdessen hätten sich die Grafenhäuser Hanau-Münzenberg und Stolberg auf einen Erbverkauf der drei Ortschaften an Hanau-Münzenberg ohne eine Entschädigung für Pfraumheim geeinigt. Dieser
bittet den Kaiser um einen Kommissionsauftrag in optima forma an die Landgräfe Ludwig von Hessen und Ludwig von Hessen-Darmstadt. Außerdem ersucht er bis zur Beilegung des Streits um Sequestration der Einkünfte aus den drei Ortschaften. Graf Ludwig Georg von Stolberg weist die Forderungen Pfraumheims zurück. Er solle sich an die Erben des verstorbenen Graf Ludwig von Stolberg wenden. Graf Ludwig Georg bittet den Kaiser um einen abschlägigen Bescheid an Pfraumheim und um seine Verurteilung zur Zahlung der Gerichtskosten. Außerdem sei Pfraumheim in dieser Angelegenheit auf Veranlassung Graf Christoph von Stolberg ex lege diffamari vor des Reichskammergericht zitiert worden. Auch wegen dieser Litispendenz solle seine Bitte abgewiesen werden. Graf Philipp Ludwig II. führt aus, Graf Christoph von Stolberg habe seinem Vater die drei Ortschaften und das Dorf Steinbach übertragen, nachdem dieser auf Bitten Graf Christophs 16.000 Gulden zum Heiratsgut der Töchter des verstorbenen Graf Ludwig von Stolberg beigesteuert habe. Als sich nach dem Tod Graf Christophs die Grafenhäuser Stolberg und Hanau-Münzenberg auf einen Erbverkauf der Ortschaften an Hanau-Münzenberg geeinigt hätten, sei ausgehandelt worden, daß etwaige Gläubiger, die Forderungen wegen der Ortschaften stellen könnten, an die Erben des verstorbenen Grafen zu
verweisen seien. Außerdem hätten die Grafen Wolfgang Ernst, Johann, Heinrich, Ludwig Georg und Christoph von Stolberg angeboten, die Ansprüche Pfraumheims auf dem Rechtsweg prüfen zu lassen und ihn zu entschädigen, sollten sie sich als rechtmäßig erweisen. Deshalb bittet Graf Philipp Ludwig II. den Kaiser, keine Kommission einzurichten, Pfraumheim an die Grafen von Stolberg zu verweisen und ihn selbst in Besitz der umstrittenen Ortschaften zu lassen. Nach dem Tod Pfraumheims übernimmt Johann Wolf von Bergen, der Schwiegersohn des Verstorbenen, dessen Forderungen. Nachdem der kaiserliche Befehl zur Bezahlung der Schuldforderung an Gräfin Katharina Belgica von Hanau-Münzenberg wirkungslos bleibt, bittet Bergen um Einweisung in die drei Ortschaften.
Entscheidungen:Kaiserlicher Befehl an Graf Philipp Ludwig II., sich mit Pfraumheim zu einigen oder, falls dessen Angaben nicht zutreffen, innerhalb von zwei Monaten einen Gegenbericht vorzulegen, 1600 01 13, fol. 35r-37v, fol. 177r-179r. Kaiserlicher Befehl an Gräfin Katharina Belgica, Bergen innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Befehls die Hauptsumme von 4.000 Gulden zusammen mit den rückständigen Zinsen und allen entstandenen Kosten und Schäden zu erstatten. Widrigenfalls wird Bergen in die ihm verschriebenen Ortschaften eingewiesen, 1620 09 18, fol. 148r-149v, (Konz.) fol. 181r-183v. Erneuerung des Kaiserlicher Befehls an Gräfin Katharina Belgica vom 18. September 1620, 1624 07 01, (Konz.) fol. 206r-207v.
Bemerkungen:Früher Antiqua 23/9. Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 23/6.
Umfang:Fol. 1-209
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1654
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211632
 

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