AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-1c Lose und Seuffert contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserlicher Schutz in Auseinandersetzung mit Dienstherrn, 1670 (Akt (Sammelakt, Grundzl., Konvolut, Dossier, File))

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:AT-OeStA/HHStA Judicialia Antiqua 26-1c
Titel:Lose und Seuffert contra Hanau-Lichtenberg; Bitte um kaiserlicher Schutz in Auseinandersetzung mit Dienstherrn
Entstehungszeitraum:1670

Angaben zu Inhalt und Struktur

Kläger/Antragsteller/Betreff:Lose, Bernhard, Dr.; Seuffert (Seyffart), Johann Georg, beide ehemalige Räte Graf Friedrich Kasimirs von Hanau-Lichtenberg
Beklagter/Antragsgegner:Hanau-Lichtenberg, Graf Friedrich Kasimir, kaiserlicher Rat; für ihn: Hessen-Homburg, Landgraf Georg Christian von
RHR-Agenten:Seuffert: Braun, Tobias Sebastian
Gegenstand - Beschreibung:Dr. Bernhard Lose und Johann Georg Seuffert unterrichten den Kaiser, sie seien Räte Graf Friedrich Kasimirs von Hanau-Lichtenberg gewesen und hätten sich gegen die Einnahme Hanaus durch den Grafen und die dort von ihm vorgenommenen Neuerungen ausgesprochen (s. Antiqua 26/1b). Als sie von den geplanten Maßnahmen des Grafen gegen die alten Räte und Bediensteten erfahren hätten, hätten sie sich beide in Sicherheit gebracht. Graf Friedrich Kasimir habe der Ehefrau Loses den Vollstreckungsbefehl nachts unter schimpflichen Begleitumständen zustellen lassen. Auch gegen Seuffert sei die Vollstreckung verfügt worden, obwohl er Graf Friedrich Kasimir bereits einige Tage früher um Entlassung aus seinen Diensten gebeten und diese auch erhalten habe. Der Graf habe die Ehefrauen Loses und Seufferts inhaftieren lassen, obwohl eine der beiden Frauen hochschwanger gewesen sei und die andere im Wochenbett gelegen habe. Der Besitz von Loses Ehefrau und der ihrer Kinder aus erster Ehe sei versiegelt worden. Später habe man ihr die Abreise nach Darmstadt erlaubt, jedoch nicht ohne ihr Gepäck unter dem Vorwand zu durchsuchen, ihr Mann sei noch im Besitz von Dokumenten des Grafen. Das noch ausstehende Gehalt Loses sei ihr aber nicht ausbezahlt worden. Graf Friedrich Kasimir habe gedroht, Lose und Seuffert an ihrer Ehre und ihrem guten Namen zu strafen, wenn sie der Ladung, die ihnen bis dahin weder zugestellt noch inhaltlich bekannt geworden sei, nicht Folge leisteten. Lose und Seuffert bitten den Kaiser daher um namentliche Aufnahme in den Gräfin Anna Magdalena von Hanau-Lichtenberg gewährten kaiserlichen Schutzbrief (s. Antiqua 26/1b) und um Wiedereinsetzung in ihre Ämter. Gegen Graf Friedrich Kasimir solle ein kaiserliches Mandat sine clausula ergehen, daß ihm unter Androhung einer hohen Geldstrafe verbiete, Ladungen gegen Lose und Seuffert ausgehen oder die Vollstreckung gegen sie vornehmen zu lassen. Für die zugefügte Schmach verlangen sie eine Entschädigung von 6.000 Reichstalern. Außerdem solle der Graf für alle Kosten und Schäden aufkommen. Falls er etwas gegen sie vorzubringen habe, solle er sich an die eingerichtete kaiserliche Kommission wenden. Lose und Seiffert bitten den Kaiser, dieser Kommission die Untersuchung der Angelegenheit zu übertragen. Als Graf Friedrich Kasimir Lose und Seiffert zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, ihre Ediktalladungen an die Stadttore schlagen läßt und ihnen droht, im Fall ihres Ungehorsams Abbilder von ihnen köpfen und ihre Namen an den Galgen schlagen zu lassen, bitten die beiden den Kaiser, dem Grafen die Entfernung der Ladungen von den Toren zu befehlen und ihm zu verbieten, sie erneut zu laden
oder die Vollstreckung gegen sie vorzunehmen. Stattdessen solle er an die kaiserliche Kommission verwiesen werden. Falls es dennoch zur Vollstreckung der angedrohten Strafe gegen sie kommen sollte, bitten sie um förmliche Wiederherstellung ihrer Ehre und ihres guten Namens. Ihre am Galgen angeschlagenen Namen sollten nicht vom Henker, sondern von einem Rat abgenommen werden. Erweise sich vor der Kommission ihre Unschuld, bitten sie darum, in allen öffentlichen Gebäuden der Grafschaft ihre Bilder aufhängen zu lassen und sie mit ihrem Namen und dem Zusatz: "treue Minister des Hauses Hanau" zu versehen. Als Lose erfährt, daß die Ediktalladung auch in Frankfurt aufgehängt worden ist, bittet er den Kaiser, die Stadt zu der im Schutzbrief (s. Antiqua 26/1b) vorgesehenen Strafe von 100 Mark lötigem Gold zu verurteilen. Landgraf Georg Christian von Hessen-Homburg wirft Lose u.a. vor, Graf Friedrich Kasimir Unkosten in Höhe von 16.000 Reichstaler verursacht und wichtige Archive entwendet zu haben. Außerdem seien durch seine Intrigen die Festung Lichtenberg und die Residenzstadt Buchsweiler in Frankreich freundlich gesonnene Hände gefallen (s. Antiqua 26/1d). Die Entscheidungen des Reichshofrats seien nicht unparteiisch gefällt worden, da Loses Schwager Johann Hellwig Sinold Schütz Referent in der Angelegenheit gewesen sei. Ohnehin habe keine erstinstanzliche Zuständigkeit des Reichshofrats bestanden. Deshalb bittet Landgraf Georg Christian für sich und im Namen Graf Friedrich Kasimirs um Kassierung der kaiserlichen Kommission und der bisher am Reichshofrat gefällten Beschlüsse.
Entscheidungen:Kaiserliche Aufforderung an die Kommissare Kurpfalz, Kurmainz, Kursachsen, Württemberg und Hessen-Darmstadt, Lose, Seuffert und Graf Friedrich Kasimir in dieser Angelegenheit zu vernehmen und gemäß des Kommissionsauftrags in der Sache vorzugehen, 1670 01 20 / 03 01, (Konz.) fol. 8rv. Kaiserliche Aufforderung an die Kommissare, Graf Friedrich Kasimir zu befehlen, die Ediktalladungen abnehmen zu lassen und weiter Ladungen und Vollstreckungen zu unterlassen. Wenn der Graf etwas gegen Lose und Seuffert vorzubringen hat, soll er dies vor der Kommission tun. Seufferts Ehefrau ist aus dem Arrest zu entlassen. Falls die Vollstreckung tatsächlich vorgenommen wurde, sollen die Namen Loses und Seufferts von einer ehrbaren Person vom Galgen entfernt werden, 1670 02 03 / 03 01, (Konz.) fol. 19r-20v.
Bemerkungen:Zu diesem Vorgang s. auch Antiqua 26/1b, 26/1d.
Umfang:Fol. 1-23
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:keine
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1700
Erforderliche Bewilligung:Keine
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Öffentlich
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://www.archivinformationssystem.at/detail.aspx?ID=4211672
 

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